Deutschland-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 094-214059
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Beim Grafeneckart 1
Würzburg
97070
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Stadtplanung, Fachabteilung Stadtumbau, Martina Kübert Dipl. Ing. (FH) / Architektin
Telefon: +49 931373852
E-Mail: MjEwY1doal9kVyRha1tYW2hqNmlqV1pqJG1rW2hwWGtoXSRaWw==
Fax: +49 931373288
NUTS-Code: DE26C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuerzburg.de
Wöhrder Hauptstraße 27
Nürnberg
90489
Deutschland
Telefon: +49 911555266
E-Mail: MTZpYGBjXV86bW5nJ1tsXWJjbl9lbl9oKF5f
Fax: +49 911555277
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm-architekten.de
Wöhrder Hauptstraße 27
Nürnberg
90489
Deutschland
Telefon: +49 911555266
E-Mail: MjE0YVhYW1VXMmVmXx9TZFVaW2ZXXWZXYCBWVw==
Fax: +49 911555277
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
HUB27 + Zentrum für Soziales, Kultur, Bildung und Sport am Hubland in Würzburg
Die Stadt Würzburg beabsichtigt, auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans Hubland vom Dezember 2010 den Erhalt und die Nachnutzung des ehemaligen Hangars Gebäude 14 und des Mannschaftsgebäudes 13 mit öffentlichen, sozialen und kulturellen Nutzungen. Das Ziel der Stadt Würzburg ist, ein zentrales, öffentliches Begegnungszentrum für die neuen Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils und aus den Nachbarschaften zu errichten.
Weiterhin soll die angrenzende Freifläche den zukünftigen Nutzungen angemessen gestaltet werden.
Als Nutzungen sind geplant:
Gebäude 13 (ca. 1 840 m2 BGF): Kindergarten und Kinderkrippe, Familienstützpunkt, Allgemeiner Sozialdienst und Jugendkulturelles Zentrum;
Gebäude 14 (ca. 3 930 m2 BGF): Sporthalle und multifunktionale Räume; Unterkunft des Gartenamtes;
Die Ausloberin geht vorab von folgenden geschätzten Baukosten aus:
Haus 13 KG 300 und 400: ca. 2 736 500 EUR netto
Haus 14 KG 300 und 400: ca. 5 251 000 EUR netto
Die Ausloberin verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes einem oder mehreren der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis zur abgeschlossenen Werk- und Detailplanung zu übertragen; dies sind die Leistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 in Verbindung mit § 35 sowie der Anlage 10, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5. Ebenso sind dies die Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 in Verbindung mit § 40 sowie der Anlage 11, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5.
Die Ausloberin behält sich vor, optional die nachfolgenden Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Weiterhin behält sich die Ausloberin vor, die Leistungen für das Gebäude 13 und für das Gebäude 14 an unterschiedliche Auftragnehmer aus der Preisgruppe zu vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, sowie unter dem Vorbehalt der abschnittsweisen Realisierung.
Das Gebäude 13 wird entsprechend Honorarordnung in der Honorarzone III, das Gebäude 14 in der Honorarzone IV eingestuft werden.
Wird die Aufgabe realisiert, führt der Auslober nach Abschluss des Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung und dem Teilnahmeantrag aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen und gegen die keine Aussschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer ca. 26.6.2018, Kolloquium 17.7.2018, Abgabe Wettbewerbsarbeiten 21.8.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 15 Teilnehmern, von denen 4 gesetzt werden, durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige.
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Landschaftsarchitekt/in sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs- Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein/e verantwortliche/r Berufsangehörige/r benannt ist, der/die in seiner/ihrer Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, die eine/n Projektverantwortliche/n benennen, die/der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ befugt ist.
Bewerbergemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in als Ansprechpartner/in zu benennen.
Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem/er Landschaftsarchitekten/in ist möglich, wird aber nicht zwingend gefordert. In diesem Fall muss die Arbeitsgemeinschaft spätestens mit der Abgabe der Unterlagen in der Verfassererklärung des Wettbewerbs durch Nennung der verantwortlichen Verfasser Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in, benannt werden.
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt nach folgenden Kriterien: Unter den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden diejenigen 11 für die Teilnahme ausgewählt, die nach der Bewertungsmatrix die meisten Punkte erreicht haben. Bei auswahlrelevantem Punktegleichstand erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Los. Die Bewertungsmatrix sieht folgende Auswahlkriterien vor: Angabe einer Referenz für die Objektplanung Gebäude, die entweder einen Umbau und eine Erweiterung oder einen Umbau und eine Sanierung bestehender Gebäude mit Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) von mindestens 1 000 000 EUR netto zum Gegenstand hatte; bewertet wird der Umfang der erbrachten Planungsleistungen und die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (näheres siehe Anlage zum Teilnahmeantrag „Referenz Objektplanung Gebäude“ mit Wertungsmatrix).
Der Teilnahmeantrag und ggf. weitere Informationen hierzu stehen unter http://stm-architekten.de/downloads/view/23 zum download zur Verfügung. Sollte der Download nicht durch Anklicken des Links starten, kopieren Sie ihn bitte in Ihren Browser!
Die Antworten auf rechtzeitig eingegangene Fragen und mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen von Bewerbern werden auf der Internetseite http://stm-architekten.de/projects/view/46 eingestellt.
Die Bewerber/innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
Gestalterisches Konzept und städtebauliche Leitidee.
Stadträumliche Qualität.
Organisation / Funktionalität.
Wirtschaftlichkeit / Realisierbarkeit.
Gesamtpreissumme netto: 105 000 EUR Gesamtpreissumme brutto: 124 950 EUR
Vorläufige Preisaufteilung Gebäude 13:
1. Preis 14 000 EUR netto
2. Preis 9 500 EUR netto
3. Preis 6 500 EUR netto
4. Preis 3 000 EUR netto
Vorläufige Preisaufteilung Gebäude 14:
1. Preis 31 000 EUR netto
2. Preis 20 500 EUR netto
3. Preis 13 500 EUR netto
4. Preis 7 000 EUR netto
Das Preisgericht behält sich vor, die Preise gemeinsam für beide Gebäude oder getrennt für jedes einzelne Gebäude zu vergeben.
Es werden keine Bearbeitungshonorare bezahlt, auch werden keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb – siehe Teilnahmentrag
2) Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV – siehe Teilnahmeantrag
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).