Deutschland-Tübingen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2018/S 095-216436
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Geissweg 7
Tübingen
72076
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stein und Partner PM
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9iY1RYXWRdU19QYWNdVGEcX1wdU1Q=
NUTS-Code: DE142
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung, LPH 1-8 gem. Leistungsbild 55 HOAI, Anlagengruppen 1-3, 8 – Neubau einer zentralen AEMP am Klinikum Berg in der ehemaligen Zentralküche
Technische Ausrüstung, LPH 1-8 gem. Leistungsbild § 55 HOAI, Anla-gengruppen 1-3, 8
(stufenweise Beauftragung: LPH 1-3/ 4-5, 6-8)
Tübingen
Das Universitätsklinikum Tübingen (nachfolgend als Vergabestelle bezeichnet) beabsichtigt, den Bereich der ehemaligen Zentralküche im Gebäude Otfried-Müller-Straße 6 (Versorgungszentrum) für eine neue zentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) umzubauen. Die neue AEMP muss den bau-lichen, organisatorischen, technischen und personellen Anforderungen der Medizinprodukte Betrei-berverordnung, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und den Standards der DIN EN ISO 13485:2016 sowie allen weiteren für eine AEMP einschlägigen baulichen und technischen Anforderungen entsprechen.
Die neue AEMP soll in die logistischen Betriebsabläufe des UKT unter Berücksichtigung der Personal- und Materialströme eingebunden werden.
Grobkostenschätzung (netto):
Kostengruppe 300: ca. 4 135 000 EUR,
Kostengruppe 400: ca. 6 950 000 EUR,
Kostengruppe 500: ca. 60 000 EUR,
Kostengruppe 600: ca. 444 000 EUR.
Termine:
Mit der Planung soll im Oktober 2018 begonnen werden. Geplante Fertigstellung der HU-Bau bis August 2019. Die bauliche Umsetzung soll ab Herbst 2019 erfolgen. Fertigstellung 2021.
s. Beschaffungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Leistungensind folgendemBerufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer überein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt,die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 721 / 926-4049
Fax: +49 721 / 926-3985
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden;
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Geissweg 7
Tübingen
72076
Deutschland