die Schweiz-Bern: Dienstleistungen im Umweltschutz
2018/S 098-225140
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Worblentalstrasse 68, Ittigen
Bern
3003
Schweiz
Kontaktstelle(n): Projekt Biologische Erhebungen NAWA – WTO, bitte nicht öffnen
E-Mail: MjEya1VnZ1lmNFZVWmkiVVhhXWIiV1w=
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Adresse des Beschafferprofils: www.bafu.admin.ch
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Biologische Erhebungen NAWA
Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verpflichtet den Bund, die Auswirkungen von Gewässerschutzmassnahmen zu prüfen und die Öffentlichkeit über den Zustand der Gewässer zu informieren sowie Erhebungen von gesamtschweizerischem Interesse durchzuführen. Vor diesem Hintergrund soll die Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität (NAWA) in erster Linie die Basis für den mittel- und langfristigen Überblick über den Zustand der Oberflächengewässer der Schweiz und dessen Entwicklung liefern. NAWA beinhaltet u.a. biologische Erhebungen, die in den Jahren 2019-2022 weitergeführt werden sollen. Die hier ausgeschriebenen Erhebungen umfassen die Bioindikatoren Fische, Makrozoobenthos, Diatomeen und Makrophyten.
Ganze Schweiz.
Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verpflichtet den Bund, die Auswirkungen von Gewässerschutzmassnahmen zu prüfen und die Öffentlichkeit über den Zustand der Gewässer zu informieren sowie Erhebungen von gesamtschweizerischem Interesse durchzuführen. Vor diesem Hintergrund soll die Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität (NAWA) in erster Linie die Basis für den mittel- und langfristigen Überblick über den Zustand der Oberflächengewässer der Schweiz und dessen Entwicklung liefern. NAWA beinhaltet u.a. biologische Erhebungen, die in den Jahren 2019-2022 weitergeführt werden sollen. Die hier ausgeschriebenen Erhebungen umfassen die Bioindikatoren Fische, Makrozoobenthos, Diatomeen und Makrophyten.
Optionale Verlängerung um 4 Jahre.
Gemäss Pflichtenheft zu Los 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit.
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen.
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbsdelklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnproxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 16)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen /00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
EK3 Erfahrung.
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Der Anbieter für die Fachlose 1-4 muss diese Projekte in Fliessgewässern durchgeführt haben, wie sie mindestens 4 der 6 biogeographischen Regionen der Schweiz (BUWAL, 2001) vorkommen.
EK4 Personelle Ressourcen.
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft um-schrieben erfüllen zu können. Die Projektmitarbeiter sind ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Angebots in einem regulären, ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer.
EK5 Ansprechpartner (SPOC).
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact), der die Funktion des Projektleiters (PL) einnimmt und für den Auftrag verantwortlich ist sowie einen Stellvertreter dieser Person (PL Stv.). PL und PL Stv. verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
EK6 Sprachkenntnisse der eingesetzten Schlüsselpersonen.
Der Anbieter ist bereit, Mitarbeiter einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Der Anbieter für das Projektsekretariat (Los 5) verfügt über Mitarbeiter, die die deutsch- oder französisch-sprachigen Fachberichte der Fachlose 1-4 nach Französisch resp. Deutsch übersetzen können.
EK7 Ersatz von Mitarbeitenden.
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK8 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB).
Für das vorliegende Geschäft gelten die AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
EK9 Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
Der Anbieter ist bereit, die in den Vertragsentwürfen (Anhang 17 des Pflichtenhefts) enthaltenen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK10 Akzeptanz Termine, Sitzungsort.
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und akzeptiert Ittigen als Sitzungsort.
EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten.
Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten, gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetztes wegen nicht übertragbar sind.
EK12 Datenaustausch.
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bern.
Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens am vorgenannten Datum statt. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine.
Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): AGB für Dienstleistungsaufträge, abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html.
Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Bedarfsstelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Rechtsmittelbelehrung: gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin/Bemerkungen: Das vollständige Angebot ist bis spätestens 3.7.2018 (Datum des Poststempels) in 2-facher Ausführung (1 Exemplare in Papierform und 1-Exemplar in elektronischer Form auf CD oder DVD) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen. a. Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (8.00-12.00 und 13.00-16.00) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b. Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c. Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 25.06.2018 anonymisiert und ausschliesslich im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. außerhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 24.5.2018, Dok. 1021703 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 25.6.2018.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 24.5.2018 bis 3.7.2018.
Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die …
Postfach
St. Gallen
9023
Schweiz