Deutschland-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2018/S 098-223741
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Friedrichstraße 149
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
E-Mail: MjE2YmZgIiAhKDBgVB1XHlRV
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pd-g.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen – Beratungsleistungen im Bereich Umwelt/Energie/Klimaneutralität
Die Beratungsgesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der Öffentlichen Hand. Die Gesellschaft bietet ausschließlich öffentlichen Auftraggebern eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Die Beratung erfolgt fachlich unabhängig nach inhaltlichen Gesichtspunkten.
Die PD versteht sich als „Generalist“ in seinen Beratungsfeldern und strebt an, die seitens ihrer Kunden nachgefragten Beratungsleistungen „aus einer Hand“ zu erbringen. Zu diesem Zweck verstärkt sich der Auftraggeber selektiv mit externen Beratungspartnern, um Spezialisten-Know-how in seine Projekte zu integrieren oder um bei Bedarf Lastspitzen abzufangen. Hierzu dienen auch die vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern.
Strategieberatung im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement sowie zur Klimaneutralität
— Beratung zu strategischer Entwicklung und Konzepten im Bereich Umwelt-, Energie-, Nachhaltigkeits- und Klimamanagement,
— Entwicklung von Klimastrategien,
— GAP-Analysen zur Ermittlung strategischer, taktischer und operativer Lücken,
— Wesentlichkeitsanalysen, d.h. - Bewertung von Umwelt-, Energie-, Nachhaltigkeits- und Klimaaspekten und Ableitung strategischer Handlungsfelder,
— Erarbeitung von Konzepten zur Organisation umwelt- und energierechtlicher Anforderungen,
— Konzeption und Entwicklung von Rechtskatastern,
— Erarbeitung von Konzepten zum Energie-Monitoring,
— Entwicklung von Kommunikationskonzepten,
— Erarbeitung von Konzepten für repräsentative Studien im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement sowie zur Klimaneutralität.
Operative Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement sowie zur Klimaneutralität
— Beratung zur Einführung von am Markt bekannten und üblichen Umwelt- und Energie- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen, z.B. EMAS,
— Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1,
— Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001,
— Begleitung von Nachhaltigkeitsaudits,
— Übernahme von Beauftragtenfunktionen im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement,
— Durchführung von Rechtschecks auf der Grundlage von Rechtskatastern,
— Erstellung von Umwelt- und CO2- Bilanzen, Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsberichten, und Begleitung des entsprechenden Monitorings,
— Begleitung und praktische Unterstützung beim Energie und Umweltmanagement,
— Durchführung von Schulungen im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Einzelheiten siehe 01_Anlage 2_Eignungskriterien (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Auftragsunterlagen.
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228 / 9499-0
E-Mail: MjEyal80VmliWFlnX1VmaFlgYFVhaCJWaWJYIlhZ
Fax: +49 228/9499-163
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.