Deutschland-Annaberg-Buchholz: Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
2018/S 099-226177
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Klosterstraße 7
Annaberg-Buchholz
09456
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Susan Albrecht
Telefon: +49 37338311932
E-Mail: MjEyZ2lnVWIiVWBWZllXXGg0X2ZZXWchWWZuIlhZ
Fax: +49 3733831851932
NUTS-Code: DED42
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Museumsplanerleistungen – Bergbaumuseum Oelsnitz
Das Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge, Museum des sächsischen Steinkohlenbergbaus, wird in den kommenden Jahren durch den kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreis, dem das Museum als Teilbetrieb zugeordnet ist, umfangreich erneuert.
Das Museum stellt im Rahmen der 4. Sächsischen Landesausstellung zur Industriekultur 2020 den „Schauplatz Kohle“. Ziel ist deshalb eine Teilfertigstellung bis 2020. Im Rahmen dieses ersten Bauabschnittes wird ein wesentlicher Teil der zu erneuernden Dauerausstellung konzipiert und errichtet (bereits beauftragt).
Im Anschluss an die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes und während der weiteren notwendigen Sanierung soll die Dauerausstellung um weitere Ausstellungsabteilungen ergänzt und damit vervollständigt werden. Hauptsächlich zu beplanen sind die historische Hängebank mit ihrem Zugang und einem historischen Büro, die Umsetzung und Ergänzung des bestehenden Steinkohlenwaldes in seine neuen Räumlichkeiten. Insgesamt sollen rund 500 qm museal gestaltet werde.
Oelsnitz, DE.
Sanierung Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge – Leistungen der Ausstellungsgestaltung Teil II.
— Objektplanung Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, hier: Ausstellungsgestaltung und Entwicklung Gestaltungskonzept mit,
— Erstellung des Farb- und Grafikkonzeptes,
— Konzept und Entwurf der grafischen Elemente,
— Unterstützung bei der Exponat- und Fotoauswahl,
— Erstellung von Wandabwicklungen, Vorlage von Vitrinen-Bestückungsplänen,
— Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes (keine Installationspläne),
— Entwurf, Planung und Umsetzung multimedialer Anwendungen in der Ausstellung,
— Werkplanung für Ausstellungsgestaltungssysteme und,
— Mitwirkung bei der Entwicklung des Leitsystems.
Die Auswahl der Bewerber findet anhand der beigefügten Bewertungsmatrix statt.
Sollte es zu Punktgleichheit kommen wird wie folgt vorgegangen:
— in erster Instanz entscheidet die erreichte Gesamtpunktzahl der Referenz B,
— sollte dies zu keinem abschließenden Ergebnis entscheidet die Berufserfahrung des Projektleiters.
In letzter Instanz wird das Losverfahren (§ 75 Abs. 6 VgV) angewandt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
3) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
4) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist einzureichen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 550 000 EUR/a erzielt. – (Wichtung 10);
2) Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
1) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (Mai 2013 – Mai 2018 abgeschlossen) aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) – (Wichtung 145).
Referenzprojekte die vor Mai 2013 abgeschlossen/fertig gestellt wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt wurde eine museale Ausstellung geplant und realisiert,
— die Ausstellung wurde unter Berücksichtigung von Denkmalschutzanforderungen an das Museumsgebäude geplant und errichtet,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar,
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Innenräume (gem. § 34HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen,
— die Ausstellung hat einen Industrie- oder Technikhistorischen Charakter,
— es wurde eine barrierefreie Dauerausstellung mit Besucherleitsystem und Aktivstationen/Interaktiven Elementen geplant und realisiert,
— Leistungen wie Grafik, Medienproduktion, Medientechnikplanung, Lichtgestaltung, Mitarbeit Recherche, Textarbeit, Drehbuch und Exponatauswahl waren Auftragsbestandteil und wurden im eigenen Haus erbracht,
Folgende Angaben sind unter anderem bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten der Ausstellung brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Der unter Punkt II.1.5 genannte geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die KG 600.
Ihre Informationsrechte nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de/datenschutz.
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
E-Mail: MjIwXFtfYCxYUF8aX01PVF9RWhpQUQ==
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).