Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2018/S 099-226402
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Überseeallee 1
Hamburg
20457
Deutschland
Kontaktstelle(n): ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH, z. H.: Herr Armin Daum
Telefon: +49 40380880-0
E-Mail: MTFgcWxobS1jYHRsP3FkZmQsZ2BsYXRxZi1jZA==
Fax: +49 40380880-10
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Böschungssicherung Steendiekkanal
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Instandsetzung/Sicherung der westlichen Kaimauer am Steendiekkanal beauftragt. Die ReGe handelt namens und auf Rechnung des LIG.
Die derzeitige Kaimauerkonstruktion weist umfangreiche Schäden am landseitigen Holm und den Spundwänden auf. Es sind schon wiederholt großflächige Versackungen landseitig der Überbaukonstruktion aufgetreten, so dass der vorhandene Fußweg in Teilbereichen gesperrt bzw. zeitnah verlegt wird.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objektplanung für die Ufersicherung im Bereich der abgängigen Kaimauer. Die Sicherung soll durch eine Böschungsvorschüttung erfolgen. Der Planungsbereich erstreckt sich von dem bereits durch eine Teilvorschüttung gesicherten Kaimauerabschnitt (Bastion) an der Einmündung in die Elbe bis zum Böschungsbestand am Westufer. Die Gesamtlänge des Sanierungsbereichs beträgt ca. 600 m.
Die zu bearbeitende Planung soll auf die bereits durch das Ingenieurbüro WK Consult erstellte Machbarkeitsstudie aufsetzen. In bereits durchgeführten Abstimmungen mit der HPA und dem Bezirksamt Mitte wurde die Sicherung durch eine Böschung als Sanierungsvariante ermittelt.
Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung Ingenieurbauwerke belaufen sich vorläufig auf rd. 10 Mio. EUR (Basiskosten, netto).
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen die Leistungen der folgenden Leistungsphasen:
Leistungsphasen 2 bis 8 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Nummer 12.1, HOAI sowie besondere und zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbild.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
— Stufe 1: Leistungsphasen 2 – 4 gem. §§ 43 HOAI,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 gem. §§ 43 HOAI,
— Stufe 3: Leistungsphase 8 gem. §§ 43 HOAI (inkl. örtliche Bauüberwachung).
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1) Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen.
1) Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
2) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) aus Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41, HOAI sowie Anlage 12, Abs. 12.2, Gruppe 3, HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Mindestbedingung:
Der Umsatz mit Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 der HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) muss im Mittel mindestens 1,5 000 000,00 EUR (netto) pro Jahr erreicht haben.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck).
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen.
1) Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den letzten 3 Kalenderjahren (2015, 2016, 2017).
2) Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten für Anlagen des Wasserbaus. (Vordruck – für jede Referenz gesondert auszufüllen)
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt.
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt.
Die Wertungssystematik für die Referenzen, insbesondere die degressive Wichtung wird in dem anliegenden Dokument Eignungswertung erläutert.
Zu 1.
Es sind für jedes Kalenderjahr mind. 15 festangestellte Ingenieure/-innen im Durchschnitt nachzuweisen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck).
Zu 2.
Die einzureichenden Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: Baukosten > 1 000 000,00 EUR, netto; Planung einer Ufersicherung an Wasserstraßen; Planungsleistungen mindestens Leistungsphasen 2, 3, 6 gemäß § 41 HOAI; der Beginn der Planungsleistungen des Referenzobjekts muss nach dem Stichtag 1.1.2008 erfolgt sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des Bewerbers mindestens 50 % der Objektplanung für Ingenieurbauwerke in jeder der Leistungsphasen 2, 3 und 6 ausmachen.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und mind. 2 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GYNQS
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Telefon: +49 4042840-2441
E-Mail: MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtO11uciljXGhdcG1iKV9g
Fax: +49 4042731-0499
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Telefon: +49 4042840-2441
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Fax: +49 4042731-0499
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