die Schweiz-Bern: Dienstleistungen im Umweltschutz
2018/S 100-229982
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Worblentalstrasse 68, Ittigen
Bern
3003
Schweiz
Kontaktstelle(n): Projekt Aus- und Weiterbildung in Biodiversität und Landschaft – WTO, bitte nicht öffnen
E-Mail: MTZbaV9mOlxbYG8oW15nY2goXWI=
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Adresse des Beschafferprofils: www.bafu.admin.ch
Abschnitt II: Gegenstand
Aus- und Weiterbildung in Biodiversität und Landschaft
Mit dem Auftrag unterstützt der Auftragnehmer die Umsetzung der Massnahmen zu Gunsten von Biodiversität und Landschaft in allen Phasen und unter Einbindung aller relevanten Akteure. Mit einem mehrjährigen Aus- und Weiterbildungsprogramm sichert er deren Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen, welche im Zuge eines sich stetig entwickelnden Rollenverständnisses der Fachstellen gefragt sind. Der Auftragnehmer, konzipiert, organisiert und realisiert unter fachlichem Einbezug eines Projektverantwortlichen BAFU öffentliche Tagungen und Seminare im Bereich Biodiversität und Landschaft für die Kantone, Gemeinden, deren Partner und weitere in den Vollzug involvierte Partner.
Bern und am Standort des Anbieters
Mit dem Auftrag unterstützt der Auftragnehmer die Umsetzung der Massnahmen zu Gunsten von Biodiversität und Landschaft in allen Phasen und unter Einbindung aller relevanten Akteure. Mit einem mehrjährigen Aus- und Weiterbildungsprogramm sichert er deren Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen, welche im Zuge eines sich stetig entwickelnden Rollenverständnisses der Fachstellen gefragt sind. Der Auftragnehmer, konzipiert, organisiert und realisiert unter fachlichem Einbezug eines Projektverantwortlichen BAFU öffentliche Tagungen und Seminare im Bereich Biodiversität und Landschaft für die Kantone, Gemeinden, deren Partner und weitere in den Vollzug involvierte Partner.
Optionale Verlängerung des Auftrages um maximal zweimal zwei Jahre: Grundauftrag: 1.10.2018 – 30.9.2022:
— Option 1: 1.10.2022 – 30.9. 2024,
— Option 2: 1.10.2024 – 30.9. 2026.
Optionale Verlängerung des Auftrages um maximal zweimal zwei Jahre: Grundauftrag: 1.10.2018 – 30.9.2022:
— Option 1: 1.10.2022 – 30.09. 2024,
— Option 2: 1.10.2024 – 30.09. 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EK 1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit.
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 2 Erfahrung:
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
EK 3 Personelle Ressourcen:
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK4 Ansprechpartner / Schlüsselperson:
Der Projektleiter und der Stv. des Projektleiters müssen Erfahrung in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexität nachweisen.
EK 5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK 6 Ersatz von Mitarbeitenden:
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 7.
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten;
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 5);
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
EK 8 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge:
Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
EK 9 Akzeptanz des Vertragsentwurfs:
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK10 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Copyrights):
Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. Der Anbieter überlässt dem BAFU vorbestehende Produkte, von welchen er oder ein Dritter die Urheberrechte besitzt, zur vollumfänglichen Nutzung.
EK11 Keine unvereinbaren Mandate:
Die Anbieterin betreut oder bearbeitet aktuell und während der Dauer der allfälligen Zusammenarbeit mit dem BAFU keine Mandate, die nicht mit den Zielen des BAFU (Anhänge 8.1) vereinbar sind. Potenziell kritische Mandate hat die Anbieterin selbstverantwortlich zu deklarieren.
EK12 Akzeptanz der Termine und des Sitzungsortes:
Bei einem allfälligen Zuschlag ist die Anbieterin bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen. Sie akzeptiert Ittigen als Sitzungsort.
EK13 Akzeptanz der Form des Verfahrens:
Die Anbieterin akzeptiert die Form des vorgegebenen Verfahrens.
EK14 Datenaustausch:
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäß erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Bern.
Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens am vorgenannten Datum statt. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
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Los 1: Öffentlichen Tagungen im Bereich Biodiversität und Landschaft für die Kantone, Gemeinden, deren Partner und weitere in den Vollzug involvierte Partner.
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Los 2: Seminare für Experten im Bereich Biodiversität und Landschaft für die Kantone, Gemeinden, deren Partner und weitere in den Vollzug involvierte Partner (ca. 40 % von Betrag für den Auftrag pro Jahr).
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine.
Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html.
Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die maßgebliche. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Das vollständige Angebot ist bis spätestens 4.7.2018 (Datum des Poststempels) in 2-facher Ausführung (1 Exemplar in Papierform und 1-Exemplar in elektronischer Form auf CD oder DVD) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen:
a. Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen;
b. bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c. Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 21.6.2018 anonymisiert und ausschließlich im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. außerhalb des Frageforums entgegengenommen bzw.…
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St. Gallen
9023
Schweiz