Österreich-Wien: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2018/S 100-228698
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Absberggasse 47
Wien
1100
Österreich
Kontaktstelle(n): SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte OG
Telefon: +43 15135005-0
E-Mail: MTNecnBwYGVvYmZfcmtkKmgvLz1wZWptK15x
Fax: +43 15135005-50
NUTS-Code: AT13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.shmp.at
Hohenstaufengasse 7, 2. Stock, Empfang
Wien
1010
Österreich
Kontaktstelle(n): Dr. Philipp Pallitsch
Telefon: +43 151350050
E-Mail: MTRdcW9vX2RuYWVecWpjKWcuLjxvZGlsKl1w
Fax: +43 1513500550
NUTS-Code: AT13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.shmp.at
Hohenstaufengasse 7, 2. Stock, Empfang
Wien
1010
Österreich
Kontaktstelle(n): Dr. Philipp Pallitsch
Telefon: +43 151350050
E-Mail: MTVccG5uXmNtYGRdcGliKGYtLTtuY2hrKVxv
Fax: +43 1513500550
NUTS-Code: AT13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.shmp.at
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Altlast K22
Leistungen betreffend die Sanierung der Altlast K22 „Lederfabrik Neuner“, konkret: Dekontamination, Gebäudeabbrüche mit Verwertung der Bausubstanz, Räumung der „hot spots“ und Grundwasserreinigung.
Klagenfurt
Leistungen betreffend die Sanierung der Altlast K22 „Lederfabrik Neuner“, konkret: Dekontamination, Gebäudeabbrüche mit Verwertung der Bausubstanz, Räumung der „hot spots“ und Grundwasserreinigung. Nähere Informationen sind aus den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Nähere Informationen sind aus den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2006 wird ausdrücklich hingewiesen. § 20 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2006 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen. Für nähere Informationen wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Nähere Informationen sind aus den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Nähere Informationen sind aus den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Nähere Informationen sind aus den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG ist kein öffentlicher Auftraggeber iSd § 3 BVergG 2006 bzw. kein Sektorenauftraggeber iSd §§ 163 ff BVergG 2006 und unterliegt daher grundsätzlich nicht den Bestimmungen des BVergG 2006. Für das gegenständliche Vorhaben der Sanierung der Altlast K22 wurde von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) eine Umweltförderung des Bundes gewährt. Der AG hat sich im Fördervertrag mit der KPC vertraglich dazu verpflichtet, die für die Sanierung der Altlast K22 erforderlichen Leistungen unter freiwilliger, analoger Anwendung des BVergG 2006 zu vergeben. Nähere Informationen sind aus den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Nationale Erkennungsnummer: [L-648982-8515].
Erdbergstraße 192-196
Wien
1030
Österreich
Telefon: +43 1601490
E-Mail: MTZfY2hmW29gbW5fZmZfOlxwcWEoYXAoW24=
Internet-Adresse: https://www.bvwg.gv.at
Im Einzelnen sei auf die Bestimmungen des BVergG 2006 idgF verwiesen; zu den Nachprüfungsfristen wird insbesondere auf die §§ 321, 328 Abs. 3 und 4 BVergG 2006 verwiesen.
Erdbergstraße 192-196
Wien
1030
Österreich
Telefon: +43 1601490
E-Mail: MjE1VlpfXVJmV2RlVl1dVjFTZ2hYH1hnH1Jl
Internet-Adresse: https://www.bvwg.gv.at