Deutschland-Berlin: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2018/S 107-244020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Am Tierpark 125
Berlin
10319
Deutschland
Kontaktstelle(n): IBPM Gesellschaft für interdisziplinäres Bauprojektmanagement mbH, Fasanenstr. 71, 10719 Berlin
Telefon: +49 30467249610
E-Mail: MTNma2NsPWZfbWoqbGtpZmtiK2Fi
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tierpark-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tierpark Berlin- Friedrichsfelde – Freianlagenplanung für die Neugestaltung der Himalaya Gebirgslandschaft
Die Tierpark- Friedrichsfelde GmbH beabsichtigt für die Neugestaltung der Himalaya Gebirgslandschaft die Beauftragung von Leistungen der Freianlagenplanung gemäß §39 Abs. 1 HOAI.
Am Tierpark 125.
10319 Berlin
Für die Neugestaltung der Himalaya Gebirgsladschaft soll die Fachplanung der Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 39 Abs. 1 HOAI Freianlagen,
Die Leistungsphasen LP 1 – Grundlagenermittlung, LP 2 – Vorplanung, LP 3 – Entwurfsplanung, LP 4 – Genehmigungsplanung, LP 5 – Ausführungsplanung, LP 6 – Vorbereitung der Vergabe, LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 – Objektüberwachung, LP 9 – Objektbetreuung und Dokumentation –, beauftragt werden.
Die Beauftragung der Leistung ab der LP 3 soll stufenweise erfolgen.
Die Planungsaufgabe bezieht sich auf das Areal der Himalaya Gebirgslandschaft. Diese liegt am nordöstlichen Rand des Tierparks auf einer Erhöhung (Bauschutt aus dem 2.Weltkrieg) und wird durch großzügige Freiflächen, Tiergehege und einen hohen Baumbestand charakterisiert. Vereinzelt sind Tierstallungen und Versorgungseinrichtungen als Solitärbauten vorzufinden.
Im Rahmen des Ziel- und Entwicklungsplans soll der Tierpark in einen naturnahen, tiergeographisch authentisch thematisierten Bereich gestaltet werden. Die Tierwelt des Himalayas nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. Der untere Teil der bestehenden Erhöhung soll als „Bergiger Nebelwald“ gestaltet werden, über den Entdeckerpfad gelangt der Besucher in den oberen Teil, das „Hochgebirge“ bis hin zum Dach der Welt, dem „Tibet-Plateau“. Hierfür sollen vegetationstypische Landschaftsgestaltungen (u.a. Gebirgsaufbauten, Bepflanzung) die Lebenswelten der dort heimischen Tiere zeigen.
Die Neugestaltung ist unter der Berücksichtigung von Haltungsrichtlinien sowie sicherheitstechnischen und zoologischen Anforderungen durchzuführen.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten. Bei der Planung der Maßnahmen sind möglichst niedrige Folgekosten für den Betrieb anzustreben.
Der Kostenrahmen beträgt 4 850 000 EUR (brutto), inkl. Unvorhergesehenes, für die KGr. 200 – 700 gemäß DIN 276.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in den Bewerbungsunterlagen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter dem AG gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Stufenweise Beauftragung der LP 3 – Entwurfsplanung,
Sowie der LP 4 – Genehmigungsplanung, LP 5 – Ausführungsplanung, LP 6 – Vorbereitung der Vergabe, LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 – Objektüberwachung und LP 9 – Objektbetreuung und Dokumentation.
Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder Teilleistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Der vorliegende Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt u. von dem/ den Geschäftsführer(n) u./o. dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben einzureichen. Das Fehlen d. Unterschrift auf d. Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus d. weiteren Verfahren. Es ist möglich, d. mit der Richtlinie 2014/24/EU eingeführte Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2) Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in d. alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3) Unterzeichnete Erklärung nach §§ 123 und 124 GWB über d. Nichtzutreffen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Anlage 2.1 und 2.2 des Bewerbungsbogens). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind d. Angaben d. Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen
(Anlage 4 des Bewerbungsbogens). Ferner ist eine Vollmacht für d. bevollmächtigten Vertreter d. Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 3 des Bewerbungsbogens).
5) Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, d. als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 4 des Bewerbungsbogens).
6) Beruft sich d. Bewerber o. Bieter, bei d. Erfüllung d. Auftrages auf d. Kapazitäten anderer Unternehmen
(Nachunternehmer), ist in d. 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für d. Nachunternehmer d. Erklärung nach § 123, 124 GWB über d. Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe sowie d. Verpflichtungserklärung nach § 36 Abs. 1 VgV vorzulegen (Anlagen 2 und 5 des Bewerbungsbogens).
Wenn ein Bewerber d. Vergabe eines Teils d. Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten diese Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) d. gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit d. Bewerbung eine entspr. Verpflichtungserklärung d. vorgesehenen Nachunternehmers (Anlage 5 des Bewerbungsbogens) sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vorgelegt werden. Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies d. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des Nachunternehmers für d. Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7) Nachweis ü. d. Führung d. Berufsbezeichnung „(Landschafts-) Architekt“ oder gleichwertig durch Kopie d. Eintragungsurkunde in d. Ingenieurkammer. Angabe d. Eintragungs-Nr. im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern: Ist in d. Heimatstaat d. Person d. Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt d. fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungen verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind:
1) Natürliche Personen, d. freiberuflich tätig u. entspr. d. Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind und d. Berufsbezeichnung Ingenieur führen. Ist in d. Heimatstaat d. Person d. Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt d. fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als (Landschafts-) Architekt oder gleichwertigen Abschluss verfügt, dessen Anerkennung nach der RL 2013/55/EU vom 20.11.2013 gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck d. dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Nr. 1 benennen.
3) Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen u./od. juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 u. 2 erfüllen.
4) Bewerber, d. sich bei d. Erfüllung d. Auftrages d. Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen d. Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen d. erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen u. d. fachliche Eignung nachgewiesen
Wird. Insbesondere gilt § 36 Abs. 4 VgV § 128 Abs. 1 GWB auch für den NU. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB ist der NU zu ersetzen.
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von je 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme betragen muss. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter dem AG gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1gUltkYVMbT1JfWVZbG1FS
Fax: +49 3090137613
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäߧ 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der BBB, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen.
Spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Berlin
Deutschland