Deutschland-Trier: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 114-259977
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Universitätsring 12a
Trier
54296
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Architekten BDA
E-Mail: MTFsYHFzaG1yamtucnNkcT9naGtrZGBxYmdoc2Rqc2RtLWNk
NUTS-Code: DEB11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hillearchitekten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb Ersatzneubau Martinskloster
Das Studierendenwerk Trier beabsichtigt den Ersatzneubau eines Studierendenwohnheims im Ensemble mit dem historischen Martinskloster am westlichen Rande der Trierer Innenstadt in direkter Lage an der Mosel. Der bisherige Bau aus den 1970er Jahren soll abgerissen und durch einen zeitgemäßen Neubau mit mindestens 105 Zimmern ersetzt werden, welcher sich in die komplexe städtebauliche Situation integriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis: Aufgrund von Zeichenlimitierung im Formular zur EU-Bekanntmachung steht an dieser Stelle eine gekürzte Version der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer. Die vollständigen Kriterien sind verfügbar unter www.hillearchitekten.de.
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen:
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
— Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten. Bei Arbeitsgemeinschaften oder Bewerbergemeinschaften Unterschrift aller Mitglieder,
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§123+124 GWB vorliegen,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß §75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation entsprechend nachweisen.
Zusätzlich bei Bewerbern, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleiter für ein anderes Büro erbracht haben:
— Bestätigung über die Projektleitung durch das andere Büro.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer mit einer Deckungssumme über mindestens 2,0 Mio EUR für Personenschäden und 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden oder eine Bestätigung des Versicherers ohne Vorbehalte über eine Erhöhung der Deckungssumme auf die genannten Beträge im Auftragsfall; Nachweis nicht älter als 3 Monate,
— ----Nachweis Bürostruktur und Bewerberprofil 25 %Gewichtung):
— Eigenerklärung im Formblatt über die Mitarbeiterzahl des Bewerbers inkl. Geschäftsführung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 15 %,
— Eigenerklärung im Formblatt über den Jahresumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre für Objektplanung bei Gebäuden. 10 %,
— ----Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit 75 %Gewichtung):
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerber Projektreferenzen als Eigenerklärung einreichen. Die Referenzen werden durch ein Auswahlgremium bewertet.
Referenz A (Vergleichbare Nutzung,25 %.
Referenz B (Nachhaltiges, energieeffizientes Gebäude,25 %.
Referenz C (Unterkriterium Denkmalschutz,25 %.
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllen. Die Anzahl der Projektreferenzen ist auf die als Referenz A, Referenz B und Referenz C angegebenen Projekte beschränkt.
Sollte für eine Referenzkategorie keine Referenz eingereicht werden so wird diese im Zuge der Bewertung dieser Kategorie mit 0 Punkten bewertet. Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung entgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
— Leitidee und konzeptionelle Umsetzung,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen (Alltagstauglichkeit und Aufenthaltsqualität),
— Umsetzbarkeit im Zeitrahmen und Kostenbudget,
— Gestalterische und räumliche Qualität,
— Materialeinsatz und Energiebedarf,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung,
— Denkmalpflegerische /Städtebauliche Qualität.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 46 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise.
1) 18 500 EUR
2) 11 500 EUR
3) 7 000 EUR
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 9 000 EUR vorgesehen.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2,0 Mio EUR für Personenschäden und 1,0 Mio EUR für sonstige Schäden oder eine Bestätigung des Versicherers über eine Erhöhung der Deckungssumme auf die genannten Beträge im Auftragsfall.
2) Erklärung, dass die Wettbewerbsarbeit von den bisherigen Bearbeitern im Auftragsfall fortgeführt wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers zu einem Bearbeiterwechsel vergleichbarer Qualität.
3) Erklärung zur Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.
4) Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojekts erreichbar erscheinen.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1) Wettbewerbsergebnis 45 %
2) Weiterentwicklung Vorplanung 20 %
3) Wirtschaftlichkeit 15 %
4) Projektorganisation 15 %
5) Honorarangebot 5 %
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Bieter mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXxtfWV0tWmRjWWQbX1ldG1FS
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Mainz
Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLHBqbj5rdXRqdSxwam4sYmM=
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/