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  • DE-60313 Frankfurt am Main
  • 27.07.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-305610)

Planung der wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in den Bereichen Süd-Ost und Mitte


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 27.07.2018, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 5 - max. 7
    Gesetzte Teilnehmer: 1
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main (DE)
    Aufgabe
    Wichtig!
    Es ist lediglich eine Bewerbung für die Gesamtleistung möglich. Für eventuelle Sub- oder Nachunternehmer gelten dieselben Wertungsmerkmale / Eignungskriterien (s. Pkt. 7) wie für den Hauptauftragnehmer


    AP 1 Einarbeitung in die spezifischen Wegweisungsstandards in Frankfurt a.M.
    - Um die Einheitlichkeit der Radwegweisung im gesamten Stadtgebiet sicher zu stellen, ist das Einarbeiten in die stadtspezifischen Standards erforderlich, die sich aufbauend auf den FGSV-Standard aus der Planung der Bereiche West und Nord ergeben haben.
    - Spezifische Regelungen bestehen insbesondere hinsichtlich der Kriterien „Auswahl Pfeil- oder Tabellenwegweiser“, „Pfeilsymbole“, „Wegweisungsdichte“, „Umgang mit Lehnzielen“, „Ziel- und Streckenpiktogramme“


    AP 2 Befahrung der Teilnetze Süd-Ost und Mitte

    Im Zuge einer Befahrung sind
    - für die Hauptwegweiserstandorte (Verzweigungspunkte des Wegweisungsnetzes und Schnittpunkte dieses Netzes mit verkehrswichtigen Straßen) Vorschläge für die konkrete Verortung und Ausführung der Wegweiser auf der Grundlage der städtischen Standards für die Radwegweisung zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Teilnetze Süd-Ost und Mitte umfassen zusammen rd. 440 Netzknoten.
    - für die Routenabschnitte zwischen den Hauptwegweiserstandorten Vorschläge für die Verortung von Zwischenwegweisern (und ggf. Ortstafeln) auf der Grundlage der städtischen Standards zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das Teilnetze Süd-Ost und Mitte umfassen zusammen eine Streckenlänge von rd. 320 km.
    - Die Stadt Frankfurt a.M. betreibt zur Qualifizierung des Radverkehrsnetzes parallel zur Radwegweisungsplanung ein Lückenschlussprogramm. Im Einzelfall sind auf Hinweis des Auftraggebers Interimslösungen für die Radwegweisung auszuarbeiten.
    - Die bestehenden Wegweisungen für die Hessischen Fernradwege und die Regionalparkrouten sind zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen mit den Trägern dieser Beschilderungen werden bei Bedarf vom Auftraggeber koordiniert. Eine ggf. bestehende städtische oder „herrenlose“ Radwegweisung soll durch das neue System ersetzt werden. Entsprechend erforderliche Demontagearbeiten sind zu dokumentieren.
    - Zur Optimierung der Wegweisung können in begründeten Fällen in Abstimmung mit dem Auftraggeber Anpassungen des Wegweisungsnetzes vorgenommen werden.


    AP 3 Dokumentation der abgestimmten Vorschläge

    - Die abgestimmten Lösungen sind textlich und (foto-)grafisch zu dokumentieren und in Kooperation mit dem Auftraggeber in das Programmsystem VP-Info einzupflegen.
    - Wenn im Rahmen der Befahrung über die im Lückenschlussprogramm dokumentierten Schwachstellen hinaus signifikante Mängel in der Radverkehrsführung erkannt werden, sind diese zu dokumentieren und dem Auftraggeber vorzulegen.
    - Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer ergänzend mit der Ausarbeitung und Abstimmung von Lösungsvorschlägen für diese Mängel zu beauftragen. Diese Bedarfsposition soll als optionale Leistung angeboten werden.


    AP 4 Anpassung der vorhandenen Zielspinnen in VP-Info

    - Die wesentlichen Hauptziele (Stadtteile, Nachbarkommunen) sind vom Auftraggeber bereits mit Zielspinnen in VP-Info versehen. Diese Zielspinnen sind jedoch in der Regel sehr weitläufig gezogen und ergeben bei Überlagerung eine unerwünscht hohe Anzahl von Zielen auf den einzelnen Wegweisern. Dieser Arbeitspunkt besteht darin, die Zielspinnen zu den Zielen im Projektgebiet zu überprüfen und anzupassen, damit die gewünschte Anzahl von Zielen auf den Wegweisern auftaucht. Dies sind in der Regel ein Fernziel und ein Nahziel pro Wegweiser und Richtung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu den Wegweisungssystemen der Nachbar-Gebietskörperschaften abzustimmen.


    AP 5 Einfügen von weiteren Zielen

    - Weitere wichtige Ziele wie Bahnhöfe und ÖPNV-Stationen, Ziele im GrünGürtel und sonstige POI (Point of Interest) auf Stadt- und Stadtteilebene sollen über Ziellogos und im Nahbereich als Zieltext in die Wegweisung aufgenommen werden.
    Eine Liste vorrangig in Frage kommender Ziele wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, teilweise sind die Ziele bereits eingepflegt. Für neue Ziele sind die Zielspinnen zu ergänzen.


    AP 6 Abstimmung der Schilderinhalte

    - Die Realisierung der Wegweisung erfolgt sukzessive stadtteilweise ausgehend von den bereits umgesetzten Stadtteilen im Frankfurter Westen und Norden. Es wird eine dichte Taktfolge angestrebt, die spätestens Ende 2019 in der vollständigen Umsetzung der stadtweiten Wegweisung ihren Abschluss finden soll
    - Die Wegweisungsplanung ist daher stadtteilweise mit dem Auftraggeber abzustimmen und zur Produktion frei zu geben. Hierzu ist zwischen AG und AN eine Besprechungsroutine etwa im 4-Wochen-Turnus vorzusehen.


    AP 7 Systematische Mängelbeseitigung

    - Die bei der Befahrung des Netzes erkannten Problemstellen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber systematisch über standardisierte Steckbriefe mit Fotos, Lage und Problembeschreibung und Lösungsvorschlag zu dokumentieren. Die Steckbriefe sind abzustimmen.
    - Diese Steckbriefe dienen dann als Begründungsgrundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO). Typische Problemlagen sind:
    o Drängelgitter ersetzen durch Poller
    o Bordsteinabsenkungen
    o Problematische StVO-Beschilderung (Verbot für Fz. aller Art, Sackgasse, Radwegbenutzungspflicht)
    o Behinderung der Radverkehrsführung durch Falschparker


    AP 8 Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Kostenschätzungen

    - Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für die Herstellung (Druck) der wegweisenden Beschilderung (Hauptwegweiser, Zwischenwegweiser, Routenplaketten, Ortstafeln).
    - Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für die Beschaffung des übrigen Materials (Pfosten, Befestigungsmaterial, etc.).
    - Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für die erforderlichen (De-)Montage-arbeiten.
    - Erstellung einer nach den LV differenzierten Kostenschätzung.

    Hinweis:

    Alle Arbeiten dieses AP (Arbeitspakete) sind in enger Kooperation mit dem Auftraggeber auf der Basis des Programmsystems VP-Info zu erstellen.
    Adresse des Bauherren DE-60313 Frankfurt am Main

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • HAD-Referenz-Nr.: 4704/579
      Aktenzeichen: 0049/2018
      1.   Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Stadt Frankfurt am Main, Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung
      Straße:Staftstraße 9 - 17
      Stadt/Ort:60313 Frankfurt am Main
      Land:Deutschland (DE)
      Kontaktstelle(n) :Amt für Straßenbau und Erschließung, 66.14 - Ausschreibung und Vergabe, Adam-Riese-Str.25, 603257 Frankfurt am Main
      Zu Hdn. von :Herrn Nyemb
      Telefon:069/212-48996
      Fax:069/212-35106
      E-Mail:MjE1Z1ZjWFJTVh9SXmUnJzFkZVJVZR5XY1JfXFdmY2UfVVY=
      2.   Art der Leistung : Dienstleistung
      3.   Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Planung der wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in den Bereichen Süd-Ost und Mitte
      4.   Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
      5.   Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
          Bewerbungsfrist: 27.07.2018 12:00 Uhr
      6.   Leistungsbeschreibung
          Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      Wichtig! 
      Es ist lediglich eine Bewerbung für die Gesamtleistung möglich. Für eventuelle Sub- oder Nachunternehmer gelten dieselben Wertungsmerkmale / Eignungskriterien (s. Pkt. 7) wie für den Hauptauftragnehmer 


      AP 1 Einarbeitung in die spezifischen Wegweisungsstandards in Frankfurt a.M.
      - Um die Einheitlichkeit der Radwegweisung im gesamten Stadtgebiet sicher zu stellen, ist das Einarbeiten in die stadtspezifischen Standards erforderlich, die sich aufbauend auf den FGSV-Standard aus der Planung der Bereiche West und Nord ergeben haben.
      - Spezifische Regelungen bestehen insbesondere hinsichtlich der Kriterien „Auswahl Pfeil- oder Tabellenwegweiser“, „Pfeilsymbole“, „Wegweisungsdichte“, „Umgang mit Lehnzielen“, „Ziel- und Streckenpiktogramme“


      AP 2 Befahrung der Teilnetze Süd-Ost und Mitte

      Im Zuge einer Befahrung sind 
      - für die Hauptwegweiserstandorte (Verzweigungspunkte des Wegweisungsnetzes und Schnittpunkte dieses Netzes mit verkehrswichtigen Straßen) Vorschläge für die konkrete Verortung und Ausführung der Wegweiser auf der Grundlage der städtischen Standards für die Radwegweisung zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Teilnetze Süd-Ost und Mitte umfassen zusammen rd. 440 Netzknoten.
      - für die Routenabschnitte zwischen den Hauptwegweiserstandorten Vorschläge für die Verortung von Zwischenwegweisern (und ggf. Ortstafeln) auf der Grundlage der städtischen Standards zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das Teilnetze Süd-Ost und Mitte umfassen zusammen eine Streckenlänge von rd. 320 km.
      - Die Stadt Frankfurt a.M. betreibt zur Qualifizierung des Radverkehrsnetzes parallel zur Radwegweisungsplanung ein Lückenschlussprogramm. Im Einzelfall sind auf Hinweis des Auftraggebers Interimslösungen für die Radwegweisung auszuarbeiten.
      - Die bestehenden Wegweisungen für die Hessischen Fernradwege und die Regionalparkrouten sind zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen mit den Trägern dieser Beschilderungen werden bei Bedarf vom Auftraggeber koordiniert. Eine ggf. bestehende städtische oder „herrenlose“ Radwegweisung soll durch das neue System ersetzt werden. Entsprechend erforderliche Demontagearbeiten sind zu dokumentieren.
      - Zur Optimierung der Wegweisung können in begründeten Fällen in Abstimmung mit dem Auftraggeber Anpassungen des Wegweisungsnetzes vorgenommen werden.


      AP 3 Dokumentation der abgestimmten Vorschläge

      - Die abgestimmten Lösungen sind textlich und (foto-)grafisch zu dokumentieren und in Kooperation mit dem Auftraggeber in das Programmsystem VP-Info einzupflegen.
      - Wenn im Rahmen der Befahrung über die im Lückenschlussprogramm dokumentierten Schwachstellen hinaus signifikante Mängel in der Radverkehrsführung erkannt werden, sind diese zu dokumentieren und dem Auftraggeber vorzulegen.
      - Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer ergänzend mit der Ausarbeitung und Abstimmung von Lösungsvorschlägen für diese Mängel zu beauftragen. Diese Bedarfsposition soll als optionale Leistung angeboten werden.


      AP 4 Anpassung der vorhandenen Zielspinnen in VP-Info

      - Die wesentlichen Hauptziele (Stadtteile, Nachbarkommunen) sind vom Auftraggeber bereits mit Zielspinnen in VP-Info versehen. Diese Zielspinnen sind jedoch in der Regel sehr weitläufig gezogen und ergeben bei Überlagerung eine unerwünscht hohe Anzahl von Zielen auf den einzelnen Wegweisern. Dieser Arbeitspunkt besteht darin, die Zielspinnen zu den Zielen im Projektgebiet zu überprüfen und anzupassen, damit die gewünschte Anzahl von Zielen auf den Wegweisern auftaucht. Dies sind in der Regel ein Fernziel und ein Nahziel pro Wegweiser und Richtung. Dabei sind auch die Schnittstellen zu den Wegweisungssystemen der Nachbar-Gebietskörperschaften abzustimmen.


      AP 5 Einfügen von weiteren Zielen

      - Weitere wichtige Ziele wie Bahnhöfe und ÖPNV-Stationen, Ziele im GrünGürtel und sonstige POI (Point of Interest) auf Stadt- und Stadtteilebene sollen über Ziellogos und im Nahbereich als Zieltext in die Wegweisung aufgenommen werden.
      Eine Liste vorrangig in Frage kommender Ziele wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, teilweise sind die Ziele bereits eingepflegt. Für neue Ziele sind die Zielspinnen zu ergänzen.


      AP 6 Abstimmung der Schilderinhalte

      - Die Realisierung der Wegweisung erfolgt sukzessive stadtteilweise ausgehend von den bereits umgesetzten Stadtteilen im Frankfurter Westen und Norden. Es wird eine dichte Taktfolge angestrebt, die spätestens Ende 2019 in der vollständigen Umsetzung der stadtweiten Wegweisung ihren Abschluss finden soll
      - Die Wegweisungsplanung ist daher stadtteilweise mit dem Auftraggeber abzustimmen und zur Produktion frei zu geben. Hierzu ist zwischen AG und AN eine Besprechungsroutine etwa im 4-Wochen-Turnus vorzusehen.


      AP 7 Systematische Mängelbeseitigung

      - Die bei der Befahrung des Netzes erkannten Problemstellen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber systematisch über standardisierte Steckbriefe mit Fotos, Lage und Problembeschreibung und Lösungsvorschlag zu dokumentieren. Die Steckbriefe sind abzustimmen. 
      - Diese Steckbriefe dienen dann als Begründungsgrundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO). Typische Problemlagen sind:
      o Drängelgitter ersetzen durch Poller
      o Bordsteinabsenkungen
      o Problematische StVO-Beschilderung (Verbot für Fz. aller Art, Sackgasse, Radwegbenutzungspflicht)
      o Behinderung der Radverkehrsführung durch Falschparker


      AP 8 Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Kostenschätzungen

      - Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für die Herstellung (Druck) der wegweisenden Beschilderung (Hauptwegweiser, Zwischenwegweiser, Routenplaketten, Ortstafeln).
      - Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für die Beschaffung des übrigen Materials (Pfosten, Befestigungsmaterial, etc.).
      - Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für die erforderlichen (De-)Montage-arbeiten.
      - Erstellung einer nach den LV differenzierten Kostenschätzung.

      Hinweis:

      Alle Arbeiten dieses AP (Arbeitspakete) sind in enger Kooperation mit dem Auftraggeber auf der Basis des Programmsystems VP-Info zu erstellen.
           
          Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
          Hauptgegenstand:
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      Ergänzende Gegenstände:
           
          Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Stiftstraße 9 - 17 (Stadtgebiet Frankfurt am Main), 60313 Frankfurt am Main
      NUTS-Code : DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
           
          Zeitraum der Ausführung :
          bis 30.07.2019
           
      7.   Bewerbungsbedingungen: - Benennung von mindestens 2 bis maximal 3 Erfahrungen / Referenzen bzw. vergleichbaren Projekten, nicht älter als 10 Jahre des Büros in der Planung von Radwegweisungen und Planung von Radverkehrsanlagen.

      - Erfahrungen / Referenzen (mind. 2 bis max. 3) des Projektleiters in der Planung von Radwegweisungen im urbanen Bereich.

      - Erfahrungen / Referenzen (mind. 2 bis max. 3) im Umgang mit der Wegweisungssoftware VP-Info.

      - Erfahrungen / Referenzen (mind. 2 bis max. 3) in der Abstimmung von Projekten mit mehreren Akteuren und unterschiedlichen Interessenlagen.

      - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen (Personenschäden: mind. 1 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden: mind. 0,5 Mio. €, je 2-fach maximiert/Jahr) oder alternativ eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird 

      - weitere Angaben: Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

      Abgabeform: (Adresse der Kontakstelle siehe unter Pkt. 1) als Papierform (in verschlossenem Umschlag (vgl. Bemerkungen)) sowie vorab per Email, DIN A4-Format, gesamt maximal 17 Seiten, maximal 1 Seite je Referenz.

      ! Weitere Unterlagen als die geforderten werden nicht berücksichtigt und sind nicht erwünscht ! .
      8.   Zuschlagskriterien
      Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
        Kriterium Gewichtung
      1 --  
      9.   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :5 / ,höchstens 7
      Anzahl gesetzte Bieter 1
      10.   Auskünfte erteilt: siehe unter 1.
      11.    
      12.   Sonstige Angaben: - Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Mit dem Interessenbekundungsverfahren ist keine Verpflichtung zur Eröffnung eines Vergabeverfahrens und eine spätere Vergabe verbunden. Eine Erstattung der Kosten, die den Bewerbern d.d. Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Weitergehende rechtlich schutzwürdige Interessen der am Interessenbekundungsverfahren teilnehmenden Bewerber bestehen nicht. 

      - Aufgrund fehlender Rechtswirkung hat ein Bewerber auch keinen Anspruch auf Mitteilung der Ausschlussgründe. Das Absageschreiben muss somit keine dezidierte Angabe von Gründen enthalten und weicht deshalb von den strengen Anforderungen eines Teilnahmewettbewerbs ab.

      - Interessensbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als Teilnahme/Interessensbekundung für das Projekt n. n. zu kennzeichnen und bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang bei dieser an. Etwaige Fragen zum Interessenbekundungsverfahren sind grundsätzlich schriftlich oder in elektronischer Form an die oben bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 18.06.2018
       
       
       
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 18.06.2018
Zuletzt aktualisiert 29.11.2019
Wettbewerbs-ID 2-305610 Status Kostenpflichtig
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