1) Sollten nach Auswertung der Teilnahmeanträge mehr als 5 Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern, wenn nicht der Zuschlag bereits auf das Erstangebot erteilt wird;
3) Fragen sind grundsätzlich in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) bei der verfahrensbetreuenden Kanzlei einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich sind. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden falls sie für alle Bewerber/Bieter von Interesse sind über den oben genannten link zur Beantwortung veröffentlicht. Die Bewerber sind daher dazu angehalten, sich regelmäßig zu vergewissern, ob solche Bewerberfragen und -antworten veröffentlicht wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich per Email bei der verfahrensbetreuenden Kanzlei zu registrieren. In diesem Fall werden die registrierten Bewerber über eingegangene Bewerberfragen und die Antworten hierauf per Email unterrichtet. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 17.7.2018, 14.00 einzureichen. In der Angebotsphase werden den ausgewählten Bietern die Bieterfragen und Antworten hierauf per Email übermittelt. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 4.09.2018, 14.00 gestellt werden;
4) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV);
5) Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
6) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen;
7) Die von dem Bewerber/Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Teilnahmeantrags des Bewerbers bzw. des Angebotes des Bieters. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bewerber/Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bewerber/Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunternehmen und eignungsleihenden Unternehmen.
Soll das Angebot eines Bieters angenommen werden, so werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor dem Vertragsschluss gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den Namen des erfolgreichen Bieters und den frühest möglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebotsabgabe erklärt sich der Bewerber/Bieter mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gemäß der vorgenannten Datenschutzerkärung einverstanden.