die Schweiz-Zofingen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 116-264851
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Brühlstraße 3
Zofingen
4800
Schweiz
Kontaktstelle(n): Filiale Zofingen
E-Mail: MjE2UlVjU1hRVlZlXlceal9WWV5XVV4wUWNkYlEeUVRdWV4eU1g=
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Adresse des Beschafferprofils: www.astra.admin.ch
Brühlstraße 3
Zofingen
4800
Schweiz
Kontaktstelle(n): Filiale Zofingen
E-Mail: MjE0VFdlVVpTWFhnYFkgbGFYW2BZV2AyU2VmZFMgU1ZfW2AgVVo=
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Abschnitt II: Gegenstand
180021, KEY NSNW2, Schliesskonzept GE 11
Ingenieurleistungen für die SIA-Phasen 32 (inkl. Vorleistungen für Grundlagenbeschaffung, Bestandesaufnahmen und Variantenbildungen), 41, 51-53. Ingenieurleistungen für den Ersatz der bestehenden Schließanlagen der Nationalstrassen der Gebietseinheit 11. Diese beinhalten unter anderem die Zutrittskontrolle von diversen Räumlichkeiten und Zugängen, die Schließung von Kabinen, Schaltschränken, Zäunen, Barrieren etc.
Einarbeitung in das Projekt, ausführliche Bestandsaufnahme, Beschaffung von Grundlagen, Erarbeiten von Varianten, Erstellen eines einheitlichen Schließkonzeptes inkl. Zonenpläne, Maßnahmenprojekt.
Ausschreibungen inkl. Offertvergleiche, Evaluationsberichte, Vergabeanträge, Unterlagen für die Ausführung.
Fachbauleitung der Ausführung, Umsetzung einer Pilotkonfiguration, Ausrollen der Schließsysteme in Etappen über die ganze Gebietseinheit 11, Inbetriebnahmen, Provisorien, Prüfungen und Abnahmen sowie Rückbauten und Dokumentation des ausgeführten Werkes.
Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z. B. Zustandserfassung, Bestandsaufnahmen) erfolgt vor Ort (vgl. Projektperimeter). Besprechungen mit dem Auftraggeber erfolgen beim Auftraggeber (ASTRA Filiale Zofingen oder Baubüro Altdorf). Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind, werden beim Auftragnehmer erbracht.
Ingenieurleistungen für die SIA-Phasen 32 (inkl. Vorleistungen für Grundlagenbeschaffung, Bestandesaufnahmen und Variantenbildungen), 41, 51-53. Ingenieurleistungen für den Ersatz der bestehenden Schließanlagen der Nationalstrassen der Gebietseinheit 11. Diese beinhalten unter anderem die Zutrittskontrolle von diversen Räumlichkeiten und Zugängen, die Schließung von Kabinen, Schaltschränken, Zäunen, Barrieren etc.
Einarbeitung in das Projekt, ausführliche Bestandsaufnahme, Beschaffung von Grundlagen, Erarbeiten von Varianten, Erstellen eines einheitlichen Schliesskonzeptes inkl. Zonenpläne, Maßnahmenprojekt.
Ausschreibungen inkl. Offertvergleiche, Evaluationsberichte, Vergabeanträge, Unterlagen für die Ausführung.
Fachbauleitung der Ausführung, Umsetzung einer Pilotkonfiguration, Ausrollen der Schließsysteme in Etappen über die ganze Gebietseinheit 11, Inbetriebnahmen, Provisorien, Prüfungen und Abnahmen sowie Rückbauten und Dokumentation des ausgeführten Werkes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
Eignungskriterium 1.
Technische Leistungsfähigkeit.
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Für die geforderten Projektphasen 32 bis 53 kann maximal 1 Referenzprojekt angeben werden.
Gleicher Fachbereich: Schliessanlage mit mechatronischem Schliesssystem mit zentraler Schlüsselverwaltung.
Vergleichbare Komplexität: Projektierung und Umsetzung eines Zutrittskonzeptes mit verschiedenen Sicherheitszonen, Investitionssumme mindestens CHF 300'000.00.
Eignungskriterium 2.
Maximale Leistung durch Subunternehmer.
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: technische Leistungsfähigkeit.
E2: Maximale Leistung durch Subunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Bundesamt für Straßen ASTRA in 4800 Zofingen.
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine.
Geschäftsbedingungen: Gemäß vorgesehener Vertragsurkunde.
Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Sonstige Angaben:
1) Begehung findet keine statt;
2) Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2018 und nach einem Abgleich der in den Jahren 2019 – 2021 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt;
3) Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4) Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich;
5) Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt;
6) Ausschluss, Vorbefassung: Die Firma Bachofner und Partner AG in 8006 Zürich ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen;
7) keine weiteren Vorbefassungen;
8) Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben;
9) Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“ (gemäß Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen“ anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00; Freitag 16.30) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin ...
Postfach
St. Gallen
9023
Schweiz