Deutschland-Reinheim: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 117-266575
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Cestasplatz 1
Reinheim
64354
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
Telefon: +49 616280524
E-Mail: MjExYmBjVmVlNWdaXmNdWl5iI1la
NUTS-Code: DE716
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reinheim.de
Schaumainkai 13
Frankfurt am Main
60594
Deutschland
Telefon: +49 69612620
E-Mail: MjE0WVlaMllhV1ZXXVtgWSBWVw==
Fax: +49 69612621
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goedeking.de
Schaumainkai 13
Frankfurt am Main
60594
Deutschland
Telefon: +49 69612620
E-Mail: MTJlZWY+ZW1jYmNpZ2xlLGJj
Fax: +49 69612621
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goedeking.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Georgenhausen – Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013.
Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge für die Bebauung des im Süden des Stadtteils Georgenhausen liegenden und bislang unbebauten Grundstücks Dilshofer Straße / Im Hollergrund erbringen. Auslober des Wettbewerbs und Auftraggeber der späteren Umsetzung ist die Stadt Reinheim.
Auf dem Grundstück soll ein multifunktional nutzbares Bürgerhaus mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 1.000 m2 errichtet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb ist als nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb ausgelobt. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat den Wettbewerb am 13.6.2018 unter der Nummer 15/2018 RPW 2013 registriert.
1) Bewerbung zum Auswahlverfahren:
Dem Wettbewerb ist ein qualifiziertes Bewerbungsverfahren als Teilnahmewettbewerb vorangestellt.
2) Anzahl der Teilnehmer: 25
Vom Auslober wurden drei Teilnehmer gesetzt. Aus dem qualifizierten Bewerberkreis werden im Rahmen eines Losverfahrens weitere 22 Wettbewerbsteilnehmer sowie 3 Nachrücker bestimmt.
Die Zulassung zum Losverfahren erfolgt anhand der unter 3. geforderten Nachweise.
3. Geforderte Nachweise (Mindestanforderung):
— Nachweis der Berufszulassung als Architekt/-in,
— Nachweis von einer Referenz über erbrachte Leistungen (mind. LPH 2-8) für einen Neubau mit ähnlicher Schwierigkeit mit Baukosten mindestens 1,0 Mio. EUR (brutto) und Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre. Erforderlich sind die Angaben von Projektgegenstand, Bauherr, erbrachten Leistungsphasen, Baukosten, Leistungszeitraum und Bauzeit,
— Nachweis einer in den letzten 5 Jahren erbrachten Beteiligung an einem Wettbewerb nach RPW.
Der Teilnahmeantrag ist unter Beifügung der vorgenannten Unterlagen und Nachweise formlos und ausschließlich schriftlich in Papierform einzureichen.
Beide vorgenannten Referenzen können auch durch Projekte nachgewiesen werden, bei denen der Bewerber bzw. die Bewerberin projektleitend für ein anderes Büro tätig war. Der Nachweis ist in geeigneter Weise zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden u. a. nach folgenden inhaltlichen Kriterien beurteilt:
— Raumprogramm und funktionale Anforderungen,
— Städtebauliche Qualität und stadträumliche Einbindung,
— Gestalterische und räumliche Qualität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Barrierefreiheit.
Die Reihenfolge der Nennung stellt keine Rangfolge der Gewichtung dar. Die Kriterien werden mit dem Preisgericht abgestimmt und verbindlich in der Auslobung mitgeteilt.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 30 000 € (brutto) zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 12.000 €;
2) Preis 8.000 €;
3) Preis 6.000 €.
Anerkennung(en): 4.000 €
Die Mehrwertsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach Abschluss des Wettbewerbs ist zulässig (Eignungsleihe).
Voraussichtliche Termine:
Versand der Unterlagen: 3.8.2018,
Rückfragekolloquium: 17.8.2018,
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 28.9.2018,
Preisgerichtssitzung: 19.10.2018,
In anschließenden Verhandlungsverfahren werden von den Preisträgern des Wettbewerbs folgende weitere Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit verlangt:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 1,5 Mio Euro für Personenschäden und 1,5 Mio Euro für sonstige Schäden mit zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr,
— mindestens 4 festangestellte Architekten/Architektinnen (ohne Büroinhaber).
Eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist hierbei zulässig.
Die Vergabeunterlagen einschließlich der den Verhandlung zugrunde gelegten Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren bekanntgegeben. Das Wettbewerbsergebnis wird mit 60 % berücksichtigt, wobei ein 1. Preis mit 60 Punkten, ein 2. Preis mit 45 Punkten und ein 3. Preis mit 35 Punkten bewertet wird.
Der Auslober behält sich vor, vor Zuschlagserteilung und zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der prämierten Entwürfe eine Kostenschätzung zu beauftragen; das Ergebnis wird in diesem Fall anteilig bei den Zuschlagskriterien gewertet.
Die Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt stufenweise.
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834