Deutschland-Münster: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 125-286154
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Steinfurter Str. 60
Münster
48149
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MjE3YlJXXl9cVGhUYR1QYVJXWGNUWmNUXS9jHF5dW1hdVB1TVA==
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnstadtbau.de
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MjEzZlZbYmNgWGxYZSFUZVZbXGdYXmdYYTNnIGJhX1xhWCFXWA==
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnstadtbau.de
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MjE5YFBVXF1aUmZSXxtOX1BVVmFSWGFSWy1hGlxbWVZbUhtRUg==
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnstadtbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnprojekt und Kita Josefschule in Münster
Wohnprojekt und Kita Josefschule in Münster
Städtisches Wohnen und Kinderbetreuung im Südviertel
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb für Architekten als Generalplaner.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber der Fachdisziplin Architektur in Verbindung mit den Fachdisziplinen Landschaftsarchitektur, Tragwerksplanung / Bauphysik und Technische Ausrüstung.
Es ist beabsichtigt mit dem Auftragnehmer einen Generalplanervertrag über Architekten- und Ingenieurleistungen im Anschluss an das Verhandlungsverfahren über folgende Leistungsbilder und Leistungsphasen abzuschließen: Grundleistungen der vorgenannten Disziplinen.
Sofern Fachplaner bereits im Rahmen dieses Wettbewerbsverfahrens beteiligt werden, dürfen sie nur bei einer Wettbewerbsarbeit mitwirken.
Die Benennung der Fachplaner für die Generalplanerleistungen erfolgt nach wettbewerblich durch die mit Preisen ausgezeichneten Architekturbüros.
(Die 'Vorabbenennung' im Rahmen der Bewerbung ist nicht erforderlich.)
Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde. Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet.
Aufgabe ist die Beplanung des östlichen Abschlusses der Blockrandbebauung im Bereich Hornstraße_Hermannstraße_Burgstraße_Geiststraße in Münsters Südviertel (bisher Standort der Josefschule).
Hier soll auf einer Grundstücksfläche von ca. 4 750 m2 attraktiver Wohnraum -davon 60 % öffentlich gefördert gemäß WFB- entstehen, der zukünftig an die Wohngruppe Südviertelhof GbR vermietet werden soll.
Des Weiteren soll im Plangebiet eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung errichtet werden, die die bestehende Kita ersetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 12 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 5 gesetzte und 7 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 7 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt.
Eine Bewerbung ist nur mit dem von der Ausloberin ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind postalische, per E-Mail gesendete oder persönlich abgegebene Bewerbungsformulare zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Das Bewerbungsformular ist per E-Mail anzufordern bei: Schopmeyer Architekten BDA bis zum 2.8.2018 und muss bis zum 2.8.2018 um 14.00 im Büro Schopmeyer Architekten BDA in Münster, Deutschland eingegangen sein.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefüllter und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren)
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt)
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
— Referenz von mindestens einer realisierten Wohnungsbauaufgabe (mit den Angaben der Bezeichnung, des Bauherrn und der Leistungsphasen)
— Angabe der beteiligten Fachplaner
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
Die Gesamtpreissumme beträgt 40 500,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer.
1) Preis 16 000,00 EUR
2) Preis 10 000,00 EUR
3) Preis 6 000,00 EUR
Für Anerkennungen (2) 8 500,00 EUR
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
Pauschale Aufwandsentschädigung von 3 000,00 EUR inkl. Umsatzsteuer und Nebenkosten für jeden Teilnehmer bei Erfüllung der von der Ausloberin geforderten Leistungen
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
3.8.2018 – Auswahl der Teilnehmer
6.8.2018 – Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer
32. KW.2018 – Versand Auslobungsunterlagen
34. KW 2018 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
40. KW 2018 – Abgabe der Wettbewerbsplanunterlagen
46. KW 2018 – Preisgerichtssitzung
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder dieeinschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
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