Deutschland-Stuttgart: Stadtplanung
2018/S 125-286164
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Eberhardstr. 10
Stuttgart
70173
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Verwaltung und Recht, untere Denkmalschutzbehörde
Telefon: +49 71121620019
E-Mail: MjE1aFpfV2NaVlUfU2BWY19WYzFkZWZlZVhSY2UfVVY=
Fax: +49 71121620331
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Eberhardstr. 10
Stuttgart
70173
Deutschland
Kontaktstelle(n): Benjamin Gab
Telefon: +49 71121620165
E-Mail: MTZcX2hkW2djaChhW1w6bW5vbm5hW2xuKF5f
Fax: +49 7112169520165
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Internationaler offener städtebaulicher Wettbewerb Rosenstein – Ideen für den neuen Stadtteil
Gegenstand des Planungswettbewerbs ist die Erarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfsvorschlags als Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Stadtgebietes Rosenstein im zentralen Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt rd. 85 ha. Auch wenn der größte Teil der Flächen erst frühestens nach 2025 zur Verfügung stehen wird, sollen im Rahmen der IBA 2027 Stadt Region Stuttgart neue Konzepte und Ideen zur Zukunft der Stadt und Region entwickelt und beispielhafte Projekte auch im Rosenstein angestoßen werden.
Das neue Quartier soll dabei die Wünsche der Öffentlichkeit berücksichtigen, miteinander in Einklang bringen und damit möglichst umfänglich befriedigen. Zentrales Ziel ist dabei die deutliche Erweiterung des Rosensteinparks/Schlossgartens um 20 ha und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Der Wettbewerb ist zweiphasig aufgebaut, um schrittweise 2 Ziele zu entwickeln:
Bearbeitungsphase Phase 1: Die erste Phase des Wettbewerbs wird als offener Wettbewerb durchgeführt, um eine größtmögliche Vielfalt an Lösungen für die zukünftige Entwicklung zu eruieren. Dieses Zukunftsbild soll eine übergeordnete städtebauliche Idee im gesamtstädtischen Kontext schaffen, die eine Vision für den zu entwickelnden Stadtteil einschließlich Freiräumen und Parkerweiterung erkennen lässt und ein „starkes Konzept“ als Leitidee formuliert. Es bildet die Grundlage für die sich anschließende Konkretisierung in Bearbeitungshase 2, für die das Preisgericht ca. 10 Entwürfe auswählt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien Phase 1: Folgende Handlungsfelder müssen durch die Teilnehmer in Phase 1 als Vorgabe behandelt werden. Es kann dabei nach eigenem Ermessen eine Gewichtung auf bestimmte Themen vorgenommen werden.
— Städtebauliches Grundkonzept,
— Funktionalität,
— Topografie und Umgebung der Stadträume,
— Zonierung öffentlicher und privater Freiräume,
— Nachhaltigkeit und Mobilität,
— Nutzungsmischung.
Bearbeitungsphase 2: Nach der Auswahl von ca. 10 Teilnehmern aus der Bearbeitungshase 1 sollen die dort erarbeiteten Zukunftsbilder von den Teilnehmern konkretisiert und definiert werden. Mittelfristiges Ziel der Stadtplanung ist die Erarbeitung eines Rahmenplans. Neben der Konkretisierung der in Phase 1 aufgezeigten Vision sollen die Planungsvorgaben erfüllt und rechnerisch nachgewiesen werden. Dies ist maßgeblich für die Beurteilung der Arbeiten.
Beurteilungskriterien Phase 2: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten aus Phase 1 bilden und dabei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
— räumlich funktionale Gliederung,
— Gestalterische Qualität,
— Topografie und Anbindung,
— Nachhaltigkeit in Bezug auf Mobilität und Ökologie,
— Sozialräumliche Qualität.
Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 350.000 € (Brutto) zur Verfügung. Diese wird hälftig auf Bearbeitungshonorare für die Wettbewerbsphase 2 und Preisgelder verteilt.
Folgende Aufteilung der Preissumme in Höhe von 175.500 € (Brutto) ist vorgesehen:
1) Preis 70.000 €;
2) Preis 50.000 €;
3) Preis 35.000 €;
4) Preis 20.000 €.
Dem Preisgericht bleibt auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preissumme vor Aufhebung der Anonymität vorbehalten. Die Auszahlung der Honorare/Preise erfolgt durch Rechnungstellung der Teilnehmer an die Adresse der Ausloberin.
Jeder der für die Wettbewerbsphase 2 qualifizierten Teilnehmer (insgesamt ca. 10) erhält für die Bearbeitung der Wettbewerbsphase 2 ein Bearbeitungshonorar, das sich aus der Hälfte der gesamten Preissumme errechnet. Dies wird anteilig an die qualifizierten Teilnehmer aus Phase 2 ausgezahlt. Teilnehmer, die keine Arbeit einreichen oder wegen nicht erfüllter Leistungen vom Preisgericht für eine Beurteilung ausgeschlossen werden, erhalten keine Erstattung des Bearbeitungshonorars. Das Preisgericht entscheidet über die Verteilung der nicht abgerufenen Bearbeitungshonorare auf die Preise und Anerkennungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen. Jedes ihrer Mitglieder muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Voraussetzung bei natürlichen Personen ist, dass sie entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“, „Architekt“ oder „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Ist im Herkunftsland des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtige Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsaufgabe insgesamt die oben genannten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Teilnehmer müssen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aus Stadtplanern/Architekten und Landschaftsarchitekten bilden. Dies ist nicht erforderlich bei Bewerbergemeinschaften, die über Mitarbeiter bzw. Mitglieder mit allen von der ARGE geforderten Befähigungen verfügen. Jedes Mitglied einer ARGE muss teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern. Das federführende Büro der ARGE ist zu benennen. Eine Hinzuziehung von Ingenieuren der Fachrichtung „Verkehrsplanung/Tiefbau“ als Berater wird empfohlen. Mitglieder von ARGE sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Erforderlich ist der Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kammernachweis, bei ausländischen Bewerbern Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaats). Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Auslobung (= Bereitstellung der Unterlagen) gegeben sein. Im gesamten Verfahren sind nur in der Verfassererklärung genannte Personen zulässig. Die Ausloberin wird zu einem späteren Zeitpunkt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts sowie vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien, einen oder mehrere Preisträger (§ 8 (2) RPW 2013) mit folgenden Leistungen gemäß HOAI 2013 / Anlage 9 beauftragen: Konkretisierung des Siegerentwurfs oder anderer prämierter Entwürfe im Sinne einer städtebaulichen Rahmenplanung/Masterplanung. Die Ausloberin wird in diesem Fall im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung (VgV) mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden im Zuge der Einladung zur Verhandlung bekannt gegeben. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Entwurfsverfasser nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Erforderliche Nachweise für das Verhandlungsverfahren: Nachweis über die Erarbeitung eines Rahmenplans mit vergleichbaren Anforderungen innerhalb der letzten 5 Jahre, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung i. H. v. min. 500.000 € für Sach- und 1.500.000 € für Personenschäden, Nachweis über die Mindestgröße des Büros: mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter (Stadtplaner, Architekt, Landschaftsarchitekt) mit jeweils mindestens 2 Jahren Berufserfahrung, Erklärung über die beabsichtigte Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV sowie eine Verpflichtungserklärung des/der zu beauftragenden Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV (Eignungsleihe). Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Kapellenstr. 17
Karlsruhe
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