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  • DE-70173 Stuttgart, DE-70376 Stuttgart
  • 07/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-307341)

Rosenstein – Ideen für den neuen Stadtteil Stuttgart 2018


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 22.07.2019 Entscheidung
    Verfahren Offener Ideenwettbewerb, Zweiphasig nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 10
    Bewerber: 110
    Tatsächliche Teilnehmer: 54 (= 49% der Bewerber)
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 11
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 350.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Stuttgart (DE)
    Preisrichter Prof. Ulrike Böhm, Prof. Fabienne Hoelzel, Andreas Hofer, Dr. Detlef Kron, Prof. Ulrike Lauber, Markus Müller, Peter Pätzold, Prof. Dr. Franz Pesch [Vorsitz], Prof. Christa Reicher, Prof. Leonhard Schenk, Matthias Schuler, Prof. Antje Stokman , Prof. Dr. Martin Lanzendorf
    Aufgabe
    Gegenstand des Planungswettbewerbs ist die Erarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfsvorschlags als Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Stadtgebietes Rosenstein im zentralen Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt rd. 85 ha. Auch wenn der größte Teil der Flächen erst frühestens nach 2025 zur Verfügung stehen wird, sollen im Rahmen der IBA 2027 Stadt Region Stuttgart neue Konzepte und Ideen zur Zukunft der Stadt und Region entwickelt und beispielhafte Projekte auch im Rosenstein angestoßen werden.
    Das neue Quartier soll dabei die Wünsche der Öffentlichkeit berücksichtigen, miteinander in Einklang bringen und damit möglichst umfänglich befriedigen. Zentrales Ziel ist dabei die deutliche Erweiterung des Rosensteinparks/Schlossgartens um 20 ha und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
    Der Wettbewerb ist zweiphasig aufgebaut, um schrittweise 2 Ziele zu entwickeln:
    Bearbeitungsphase Phase 1: Die erste Phase des Wettbewerbs wird als offener Wettbewerb durchgeführt, um eine größtmögliche Vielfalt an Lösungen für die zukünftige Entwicklung zu eruieren. Dieses Zukunftsbild soll eine übergeordnete städtebauliche Idee im gesamtstädtischen Kontext schaffen, die eine Vision für den zu entwickelnden Stadtteil einschließlich Freiräumen und Parkerweiterung erkennen lässt und ein „starkes Konzept“ als Leitidee formuliert. Es bildet die Grundlage für die sich anschließende Konkretisierung in Bearbeitungshase 2, für die das Preisgericht ca. 10 Entwürfe auswählt.
    Adresse des Bauherren DE-70173 Stuttgart
    Projektadresse Rosenstein-Quartier
    DE-70376 Stuttgart
    TED Dokumenten-Nr. 286164-2018
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Stuttgart: Stadtplanung

      2018/S 125-286164

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
      Eberhardstr. 10
      Stuttgart
      70173
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Abteilung Verwaltung und Recht, untere Denkmalschutzbehörde
      Telefon: +49 71121620019
      E-Mail: MjE1aFpfV2NaVlUfU2BWY19WYzFkZWZlZVhSY2UfVVY=
      Fax: +49 71121620331
      NUTS-Code: DE111

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.stuttgart.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.stuttgart.de/wettbewerbe/rosenstein/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Internationaler offener städtebaulicher Wettbewerb Rosenstein – Ideen für einen neuen Stadtteil
      Eberhardstr. 10
      Stuttgart
      70173
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Benjamin Gab
      Telefon: +49 71121620165
      E-Mail: MTZcX2hkW2djaChhW1w6bW5vbm5hW2xuKF5f
      Fax: +49 7112169520165
      NUTS-Code: DE111

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.stuttgart.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Internationaler offener städtebaulicher Wettbewerb Rosenstein – Ideen für den neuen Stadtteil

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71410000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Gegenstand des Planungswettbewerbs ist die Erarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfsvorschlags als Leitbild für die zukünftige Entwicklung des Stadtgebietes Rosenstein im zentralen Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt rd. 85 ha. Auch wenn der größte Teil der Flächen erst frühestens nach 2025 zur Verfügung stehen wird, sollen im Rahmen der IBA 2027 Stadt Region Stuttgart neue Konzepte und Ideen zur Zukunft der Stadt und Region entwickelt und beispielhafte Projekte auch im Rosenstein angestoßen werden.

      Das neue Quartier soll dabei die Wünsche der Öffentlichkeit berücksichtigen, miteinander in Einklang bringen und damit möglichst umfänglich befriedigen. Zentrales Ziel ist dabei die deutliche Erweiterung des Rosensteinparks/Schlossgartens um 20 ha und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

      Der Wettbewerb ist zweiphasig aufgebaut, um schrittweise 2 Ziele zu entwickeln:

      Bearbeitungsphase Phase 1: Die erste Phase des Wettbewerbs wird als offener Wettbewerb durchgeführt, um eine größtmögliche Vielfalt an Lösungen für die zukünftige Entwicklung zu eruieren. Dieses Zukunftsbild soll eine übergeordnete städtebauliche Idee im gesamtstädtischen Kontext schaffen, die eine Vision für den zu entwickelnden Stadtteil einschließlich Freiräumen und Parkerweiterung erkennen lässt und ein „starkes Konzept“ als Leitidee formuliert. Es bildet die Grundlage für die sich anschließende Konkretisierung in Bearbeitungshase 2, für die das Preisgericht ca. 10 Entwürfe auswählt.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten, Verkehrsplaner

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Beurteilungskriterien Phase 1: Folgende Handlungsfelder müssen durch die Teilnehmer in Phase 1 als Vorgabe behandelt werden. Es kann dabei nach eigenem Ermessen eine Gewichtung auf bestimmte Themen vorgenommen werden.

      — Städtebauliches Grundkonzept,

      — Funktionalität,

      — Topografie und Umgebung der Stadträume,

      — Zonierung öffentlicher und privater Freiräume,

      — Nachhaltigkeit und Mobilität,

      — Nutzungsmischung.

      Bearbeitungsphase 2: Nach der Auswahl von ca. 10 Teilnehmern aus der Bearbeitungshase 1 sollen die dort erarbeiteten Zukunftsbilder von den Teilnehmern konkretisiert und definiert werden. Mittelfristiges Ziel der Stadtplanung ist die Erarbeitung eines Rahmenplans. Neben der Konkretisierung der in Phase 1 aufgezeigten Vision sollen die Planungsvorgaben erfüllt und rechnerisch nachgewiesen werden. Dies ist maßgeblich für die Beurteilung der Arbeiten.

      Beurteilungskriterien Phase 2: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten aus Phase 1 bilden und dabei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

      — räumlich funktionale Gliederung,

      — Gestalterische Qualität,

      — Topografie und Anbindung,

      — Nachhaltigkeit in Bezug auf Mobilität und Ökologie,

      — Sozialräumliche Qualität.

      Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 10/10/2018
      Ortszeit: 23:59
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 350.000 € (Brutto) zur Verfügung. Diese wird hälftig auf Bearbeitungshonorare für die Wettbewerbsphase 2 und Preisgelder verteilt.

      Folgende Aufteilung der Preissumme in Höhe von 175.500 € (Brutto) ist vorgesehen:

      1) Preis 70.000 €;

      2) Preis 50.000 €;

      3) Preis 35.000 €;

      4) Preis 20.000 €.

      Dem Preisgericht bleibt auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preissumme vor Aufhebung der Anonymität vorbehalten. Die Auszahlung der Honorare/Preise erfolgt durch Rechnungstellung der Teilnehmer an die Adresse der Ausloberin.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Jeder der für die Wettbewerbsphase 2 qualifizierten Teilnehmer (insgesamt ca. 10) erhält für die Bearbeitung der Wettbewerbsphase 2 ein Bearbeitungshonorar, das sich aus der Hälfte der gesamten Preissumme errechnet. Dies wird anteilig an die qualifizierten Teilnehmer aus Phase 2 ausgezahlt. Teilnehmer, die keine Arbeit einreichen oder wegen nicht erfüllter Leistungen vom Preisgericht für eine Beurteilung ausgeschlossen werden, erhalten keine Erstattung des Bearbeitungshonorars. Das Preisgericht entscheidet über die Verteilung der nicht abgerufenen Bearbeitungshonorare auf die Preise und Anerkennungen.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow, Architektin/Stadtplanerin, Braunschweig
      Prof. Fabienne Hoelzel, Architektin, Stuttgart
      Andreas Hofer, Architekt, Zürich
      Prof. Dr. Martin Lanzendorf, Mobilitätsforschung, Frankfurt a. M.
      Prof. Ulrike Lauber, Architektin / Stadtplanerin, Berlin/ München
      Markus Müller, Architekt, Architektenkammer B-W
      BM Peter Pätzold, Architekt, Referat Städtebau und Umwelt Stuttgart
      Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt/Stadtplaner, Stuttgart/Herdecke
      Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Architektin/Stadtplanerin, Dortmund
      Prof. Matthias Schuler, Umwelttechnologien, Stuttgart / München / Harvard
      Prof. Antje Stokman, Landschaftsarchitektin, Hamburg
      Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Stuttgart
      Dr.-Ing. Detlef Kron, Raumplaner, Stuttgart
      Stephan Oehler, Verkehrsplaner, Stuttgart
      Prof. Leonhard Schenk, Architekt/Stadtplaner, Konstanz
      RBm. Carolin zur Brügge, Architektin/Stadtplanerin, Stuttgart
      OBM Fritz Kuhn, Stuttgart
      Kai Fischer Land BW
      Stadtrat Martin Körner, Stuttgart
      Stadtrat Alexander Kotz, Stuttgart
      Stadtrat Hannes Rockenbauch, Stuttgart
      Stadtrat Andreas Winter, Stuttgart
      Stadtrat Michael Conz, Stuttgart
      Stadtrat Bernd Klingler, Stuttgart
      Stadträtin Gabriele Munk, Stuttgart
      Stadtrat Dr. Christian Vetter, Stuttgart
      Stadtrat Jürgen Zeeb, Stuttgart

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen. Jedes ihrer Mitglieder muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Voraussetzung bei natürlichen Personen ist, dass sie entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“, „Architekt“ oder „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Ist im Herkunftsland des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtige Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsaufgabe insgesamt die oben genannten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Teilnehmer müssen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aus Stadtplanern/Architekten und Landschaftsarchitekten bilden. Dies ist nicht erforderlich bei Bewerbergemeinschaften, die über Mitarbeiter bzw. Mitglieder mit allen von der ARGE geforderten Befähigungen verfügen. Jedes Mitglied einer ARGE muss teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern. Das federführende Büro der ARGE ist zu benennen. Eine Hinzuziehung von Ingenieuren der Fachrichtung „Verkehrsplanung/Tiefbau“ als Berater wird empfohlen. Mitglieder von ARGE sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Erforderlich ist der Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kammernachweis, bei ausländischen Bewerbern Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaats). Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Auslobung (= Bereitstellung der Unterlagen) gegeben sein. Im gesamten Verfahren sind nur in der Verfassererklärung genannte Personen zulässig. Die Ausloberin wird zu einem späteren Zeitpunkt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts sowie vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien, einen oder mehrere Preisträger (§ 8 (2) RPW 2013) mit folgenden Leistungen gemäß HOAI 2013 / Anlage 9 beauftragen: Konkretisierung des Siegerentwurfs oder anderer prämierter Entwürfe im Sinne einer städtebaulichen Rahmenplanung/Masterplanung. Die Ausloberin wird in diesem Fall im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung (VgV) mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden im Zuge der Einladung zur Verhandlung bekannt gegeben. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Entwurfsverfasser nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Erforderliche Nachweise für das Verhandlungsverfahren: Nachweis über die Erarbeitung eines Rahmenplans mit vergleichbaren Anforderungen innerhalb der letzten 5 Jahre, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung i. H. v. min. 500.000 € für Sach- und 1.500.000 € für Personenschäden, Nachweis über die Mindestgröße des Büros: mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter (Stadtplaner, Architekt, Landschaftsarchitekt) mit jeweils mindestens 2 Jahren Berufserfahrung, Erklärung über die beabsichtigte Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV sowie eine Verpflichtungserklärung des/der zu beauftragenden Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV (Eignungsleihe). Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
      Kapellenstr. 17
      Karlsruhe
      76131
      Deutschland
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
      Kapellenstr. 17
      Karlsruhe
      76131
      Deutschland
      Telefon: +49 72192604049
      Fax: +49 7210926003985
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      02/07/2018
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 03.07.2018
Ergebnis veröffentlicht 15.04.2019
Zuletzt aktualisiert 21.12.2020
Wettbewerbs-ID 2-307341 Status Kostenpflichtig
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