Das Schloss Kaltenstein ist eine historisch bedeutsame Liegenschaft in der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz. Der Ursprung des Schlosses reicht bis ins 11. Jahrhundert zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Schloss 1949 vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) zur alleinigen Bewirtschaftung übernommen und bis Ende Januar 2014 von diesem genutzt und über die Jahrzehnte baulich umgestaltet.
Seit Anfang 2014 bzw. September 2016 steht das Schloss vollständig leer. Das Schloss Kaltenstein besteht im Wesentlichen aus dem Schloss mit Schlossanlage und Hauswirtschaftsgebäude sowie weiteren Nebengebäuden einschließlich Maueranlagen, Verkehrsflächen und Weinbergen mit Mauerzügen und Wasserstaffeln mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 27 381 m2. Das landeseigene Grundstück, auf dem sich das Schloss Kaltenstein selbst befindet, hat eine Größe von 7 226 m2. Die zum Schlossensemble gehörenden Weinberge umfassen eine Fläche von fast 1,9 ha. Die Weinberge sind an eine örtliche Weinbaugenossenschaft bis zum Jahr 2021 verpachtet. Das Schloss Kaltenstein einschließlich seiner Schlossanlage, Zwingermauer samt Schenkelmauern, umliegenden Weinbergen und Wasserstaffeln (Sachgesamtheit) gilt denkmalschutzrechtlich als im Denkmalbuch eingetragenes Kulturdenkmal. Der überwiegende Teil des Schlosses Kaltenstein mit umliegendem Areal wird als archäologisches Kulturdenkmal „Mittelalterliche und frühneuzeitlicher Siedlungs- und Stadtbereich Vaihingen“ vom Landesamt für Denkmalpflege geführt (Bodendenkmal). Historische Funde bei Erdarbeiten sind deshalb nicht auszuschließen. Die Netto-Grundfläche (NGF) des Schlosses Kaltenstein beträgt ca. 4 350 m2, die Brutto-Grundfläche (BGF) beträgt ca. 5 065 m2. Das Schloss ist teilweise unterkellert und verfügt über ein Erdgeschoss, bis zu 2 Obergeschosse, ein ausgebautes Dachgeschoss und einen nicht ausgebauten Dachspitz. Im Außenbereich sind verschiedene, zum Teil ausgedehnte Gewölbe vorhanden, die nicht direkt mit dem
Schlossgebäude verbunden sind. Am Schloss Kaltenstein und an den Weinbergen (z.B. Weinbergmauern) besteht für eine Bewirtschaftung ein erheblicher baulicher und technischer Instandsetzungs-, Sanierungs- und Erneuerungsbedarf. Das Schloss ist versorgungstechnisch bisher nicht autonom von dem benachbarten Jugenddorf.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Baukonzession. Dem Konzessionsnehmer wird ein einfaches, dinglich nicht gesichertes vertragliches Nutzungsrecht an der Liegenschaft eingeräumt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Konzessionsnehmer zur Erbringung der in dem Konzessionsvertrag beschriebenen Leistungen. Deren Eckpunkte lauten wie folgt:
— Realisierung sämtlicher baulicher Maßnahmen, um das Schloss Kaltenstein langfristig in seinem Bestand zu sichern und unter Einhaltung aller vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Vorgaben die baulichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Schloss als Hotel mit Gastronomiebetrieb genutzt werden kann. Darüber hinaus ist das Gebäude so auszugestalten, dass es auch für kulturelle Nutzungen (z.B. Konzerte und Ausstellungen) genutzt werden kann,
— Realisierung sämtlicher baulicher Maßnahmen, um das Schloss Kaltenstein für die Laufzeit des Vertrages baulich instandzuhalten und instandzusetzen,
— Betrieb des Schlosses Kaltenstein als Hotel mit Gastronomiebetrieb für die Laufzeit des Vertrages,
— Erbringung sämtlicher Planungsleistungen einschließlich der Genehmigungsplanung zur Umsetzung seines Angebots sowie Einholung aller erforderlichen Genehmigungen zur Erfüllung seiner Bau- und Betriebsverpflichtung.
Weitere Informationen sind dem Informationsmemorandum nebst Anlagen zu entnehmen, das bei der unter Ziffer I.3 genannten Stelle anzufordern ist.