1) Zugelassen werden gemäß § 75 Abs.1 und 2 VgV nur Bewerber(innen), die nach dem geltenden Landesrecht (§ 28 Baukammergesetz NRW) berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur(in) tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, sofern sie die gleichen Anforderungen wie an eine natürliche Person erfüllen.
2) Der Teilnahmeantrag ist mittels der Formblätter des AG einzureichen, die beim AG unter der folgenden Internet-Adresse heruntergeladen werden können.
www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/finanzen/vergabeplattform/ffentlicheausschreibungnachvobteila3abs11/ffentlicheausschreibungnachvobteila3abs11_1.jsp
Der Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet an folgende Adresse zu senden:
„Landschaftsverband Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, Zimmer D334 im Landeshaus"
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung außen auf dem Umschlag deutlich mit dem Vermerk: „Bewerbungsunterlagen – Bitte nicht öffnen – Landes Museum Bonn".
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreterbenannt wird (siehe Anlage zum Teilnahmeantrag). Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerber. Bei Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Mitglied eine separate Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen (siehe Nr. 2.1 Teilnahmeantrag).
Reicht ein Bewerber / eine Bewerberin geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ein, ist sicherzustellen, dass die EEE sämtliche im Formblatt „Teilnahmeantrag" abgefragten Erklärungen / Nachweise enthält, bzw. die fehlenden Angaben mit dem Formblatt „Teilnahmeantrag" ergänzend angegeben werden.
Mit dem Teilnahmeantrag geforderte weitere Angaben (zusätzlich zu vorgenannten Angaben und nachstehend unter III. 1.2 und 1.3 genannten Angaben):
— Erklärung nach §§ 123, 124 GWB – Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien, bei beabsichtigter Vergabe von Unteraufträgen die Angabe des Auftragsanteils (§ 36 VgV),
— bei beabsichtigter Eignungsleihe (§ 47 VgV) den Nachweis über die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten durch Drittunternehmen, Nachweis über die Eignung des Drittunternehmens, Erklärung über die gemeinsame Haftung (bei Eignungsleihe in finanzieller / wirtschaftlicher Hinsicht),
— Die Nichtverwendung der Formblätter des AG führt ebenso wie fehlende oder nicht rechtsverbindliche Unterschiften zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Ausschluss von Teilnahmeanträgen gemäß § 57 VgV.