Deutschland-Kronach: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2018/S 128-291991
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Kulmbacher Straße 15
Kronach
96317
Deutschland
Kontaktstelle(n): Wasserwirtschaftsamt Kronach
Telefon: +49 9261 / 502-0
E-Mail: MjE3X15iY2JjVFtbVC9mZlAcWlIdUVBoVGFdHVNU
Fax: +49 9261 / 502-150
NUTS-Code: DE24A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Ing.-Leistungen,Objektplanung Ing.-Bauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Freianlagen, LBP, Ing.-Vermessung, Geotechnik, UVS, saP, SiGeKO
Vergabe von Ing.-Leistungen zur Planung und Bauausführung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Itz in Coburg von Fl.-km- 46,400 – 47,200.
Die Ingenieurleistungen beinhalten nachfolgende Leistungen und Leistungsbilder:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Gesamtmaßnahme.
Einschl. örtl. Bauüberwachung und sonst. bes. Leistungen
— Fachplanung Tragwerksplanung für Mauern und Pumpwerke
— Fachplanung Technische Ausrüstung der Pumpwerke
— Objektplanung Freianlagen für landschaftspflegerische Maßnahmen
— Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan
— Ingenieurvermessung für planungsbegleitende Vermessung und Bauvermessung
— Geotechnische Leistungen zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse
— Umweltverträglichkeitsstudie
— spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
— Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes (SiGeKO)
Die Vergabe und Beauftragung der Leistungen erfolgt i.d.R. in Leistungsstufen. (siehe Vertragsvordrucke)
D - 96450 Coburg
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kronach beabsichtigt für die Planung und Umsetzung des Vorhabens „Gew I Itz, Hochwasserschutz Coburg, Fl.-km. 46,400 – 47,200“ sämtliche anfallenden Ingenieurleistungen an ein leistungsfähiges Planungsbüro zu vergeben. Der zu überplanende Gewässerabschnitt liegt im Bereich der Heiligkreuzbrücke und dem Dammweg in Coburg und umfasst eine Ausbaulänge von rd. 800 m. In diesem Bereich wurde bereits in den 80er Jahren eine Hochwasserschutzmaßnahme mit Mauern, Deichen, sowie einer Binnenentwässerung ausgeführt, die jedoch nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und daher anzupassen bzw. zu erweitern ist.
Die genaue Leistungsbeschreibung und der genaue Leistungsumfang der zu vergebenden Teil-Leistungen
Können der Anlage „Leistungsumfang/Leistungsbeschreibung“ in den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) entnommen werden.
Die Eignung und Festlegung der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt durch die vorgegebenen Eignungskriterien (siehe Vergabeunterlagen Bewerberbogen, Eignungsmatrix und Beiblatt zur Eignungsmatrix auf der Vergabeplattform).
Da die Vergabe und Beauftragung als Stufenverträge vergeben werden sollen, ist eine entsprechende Verlängerung der jeweiligen Laufzeiten bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen vorgesehen.
— Siehe beiliegenden Bewerberbogen mit Eignungsmatrix und Beiblatt zur Eignungsmatrix
Unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens und Erteilung des Auftrages ist mit der Erbringung der in den jeweiligen Vertragsunterlagen beauftragten Leistungsstufen, bzw. mit den sonstigen Leistungen zu beginnen.
Die Leistungen sind entsprechend der Anlage „Leistungsumfang/Leistungsbeschreibung“ zu erbringen.
Es wird i. d. R. zunächst nur eine Leistungsstufe gemäß dem beiliegenden Vertragsvordruck beauftragt.
Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, die Planungsleistungen der übrigen Leistungsstufen an den Auftragnehmer zu vergeben. Ein Rechtsanspruch für die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
— Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Ingenieur, Master, Bachelor, Landschafts-
Architekt, beratender Ingenieur, Stadtplaner);
— Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO;
— Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß dem Ingenieurgesetz (IngG) durch Studiennachweise und Bescheinigungen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der („allgemeine“) Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1,5 Mio EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
— Daten (Erbringungszeitraum)
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Die Auflistung ist auf max. drei Projekte zu beschränken. Diese sind fortlaufend zu nummerieren. Werden mehr als drei Projekte eingereicht, werden nur die ersten drei berücksichtigt.
Hinweis: Zur Prüfung der Eignung sind die geforderten Referenzbescheinigungen (Formblatt III.10b) zwingend vom AN und AG unterschrieben vorzulegen. Eine formlose Bestätigung des AG, ersetzt nicht die erforderliche Unterschrift auf der Referenzbescheinigung.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Vorschrift ist das Baukammergesetz (BauKaG). Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben (siehe Nr. III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung).
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahme-wettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLGxtcGJgX3djcGw+cGNlK2tkcCxgX3djcGwsYmM=
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kulmbacher Straße 15
Kronach
96317
Deutschland
Telefon: +49 9261 / 502-0
E-Mail: MjExZWRoaWhpWmFhWjVsbFYiYFgjV1ZuWmdjI1la
Fax: +49 9261 / 502-150
Internet-Adresse: www.wwa-kc.bayern.de.