Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 130-297388
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rottstraße 17
Essen
45127
Deutschland
Kontaktstelle(n): GVE-Vergabestelle PM / PS
E-Mail: MTZwX2xhW1xfOmFwXyhfbW1faCheXw==
NUTS-Code: DEA13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gve-gruppe.de/
Bismarckstraße 60
Köln
50672
Deutschland
Telefon: +49 221519044
E-Mail: MjE1aFMeU2NZHlZkZFZfMV9WZlNaWFlmU1JUWVZjH1VW
Fax: +49 221512819
NUTS-Code: DEA2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neubighubacher.de/aktuell.html
Rottstraße 17
Essen
45127
Deutschland
Kontaktstelle(n): GVE-Vergabestelle PM / PS
E-Mail: MThuXWpfWVpdOF9uXSZda2tdZiZcXQ==
NUTS-Code: DEA13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gve-gruppe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb „Neubau BürgerRatHaus Essen“ als nichtoffener, anonymer, städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Auf dem Gelände des alten Hauptbades der Stadt Essen soll am Rande der historischen Innenstadt das neue „BürgerRatHaus“ entstehen. Innenstadtnahe Angebote des Job-Centers Essen, Teile des Jugendamtes und das Amt für Soziales und Wohnen sowie direkte Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sollen unter einem Dach realisiert werden.
Neben dem direkten Bürgerkontakt im sogenannten „Frontoffice-Bereich, der als offene Zone mit Beratungs- und Serviceinseln ausgebildet wird, soll es außerdem „Backoffice-Bereiche“ geben, die nur für Mitarbeitende zugänglich sind. Das Backoffice wird geprägt von nicht personengebundenen, offenen Bürostrukturen. Das geplante hochmoderne Verwaltungsgebäude soll allen Ansprüchen an die zukunftsfähige Arbeitswelt mit modernen wie digitalen Dienstleistungen gerecht werden.
Die Bruttobaukosten des Neubaus werden mit 80 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt wird derzeit von einem Bauvolumen von 42 000 m2 BGF ausgegangen, davon maximal 32 000 m2 oberirdisch.
Gemäß Beschluss des Rats der Stadt Essen vom 27.9.2017 wird für die Bauaufgabe ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt.
Der Wettbewerb wird als Generalplanerwettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Er ist eingebettet in ein VgV-Verhandlungsverfahren. Vorgesehen sind 18 Teilnehmer: Generalplanerteams (Architekt*in als Generalplanende) mit Fachplaner*innen aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, TGA-Planung, Tragwerksplanung und Bauphysik.
6 Büros werden als Teilnehmer zur Teilnahme aufgefordert und bei Nachweis ihrer Eignung gesetzt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt ab Leistungsphase 2 durch die Nutzung der BIM-Methodik umzusetzen. In diesem Rahmen ist frühzeitig ein Video eines Gebäuderundgang auf Basis des digitalen Gebäudemodells zu erstellen (Besondere Leistung). Das aus der abgeschlossenen Planung resultierende digitale Gebäudemodell soll so beschaffen sein, dass es anschließend auch für das Facility Management genutzt werden kann.
Der Auslober weist darauf hin, dass sich der Wettbewerbsgegenstand innerhalb der rechtlichen Grenzen während des Verfahrens weiterentwickeln und verändern kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber sollen Architekten*innen als Generalplaner mit Fachplaner*innen aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, TGA-Planung, Tragwerksplanung und Bauphysik sein.
Teilnahmeanträge
Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung der vorgegebenen Formulare „Teilnahmeantrag“ zulässig. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Bewerber müssen als Mindestanforderung für ihre Eignung ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch entsprechende Angaben und Eigenerklärungen im Teilnahmeantrag belegen sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für die einzelnen Fachplanungen Referenzprojekte 1 bis 6 (siehe Teilnahmeantrag, Teil VI, Referenzprojekte 1 bis 6) nachweisen. Zusätzlich ist der Nachweis der besonderen fachlichen Eignung möglich (siehe Teilnahmeantrag, Teil VII, Referenzprojekte 7 bis 9), die für die Auswahl der Teilnehmer relevant wird, wenn mehr als 12 Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. Die Einzelheiten dazu sind in der Anlage 1 zu dieser EU-Bekanntmachung beschrieben.
Die unterschriebenen Teilnahmeanträge sind in Papierform in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen! – Maßnahme: Wettbewerb Neubau BürgerRatHaus Essen – Teilnahmefrist: 10.8.2018, 14.00“ bei der genannten Kontaktstelle einzureichen (siehe auch vorgefertigte Aufkleber).
Als Bewerber zulässig sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in oder gleichwertig berechtigt sind. Als Fachplaner*innen im Generalplanerteam zulässig sind natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind,
a) die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu führen;
b) Leistungen bei der Technischen Gebäudeausrüstung gem. HOAI 2013 oder gleichwertig
c) Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 oder gleichwertig
d) Leistungen für die Bauphysik gem. HOAI 2013 oder gleichwertig zu erbringen.
Zulassungsbereich: Staaten des EWR, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen gehört oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
Mehrfachbewerbungen von Generalplaner*innen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Zweigstellen und Niederlassungen des Bewerbers. Bei Bewerbungen von konzernverbundenen Unternehmen ist der Geheimwettbewerb sicherzustellen. Fachplaner*innen dürfen bei mehreren Bewerbern Nachunternehmer sein, soweit der Geheimwettbewerb gewährleistet wird. Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden und müssen als Rechtsform gesamtschuldnerisch haftend sein.
Architekt*innen (oder vergleichbar) als Generalplaner*in mit einem interdisziplinären Fachplanerteam (siehe III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden vom Preisgericht nach folgenden Kriterien bewertet:
—— Qualität des städtebaulichen Konzepts
—— Qualität des Architekturkonzepts, insbesondere Angemessenheit des architektonischen und städtebaulichen Auftritts
—— Funktionalität und Anpassungsfähigkeit des Raumkonzeptes
—— Aufenthalts- und Arbeitsplatzqualität
—— Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt
—— Qualität des Gebäudetechnik- und Energiekonzepts
—— Qualität des Freiraumkonzepts
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Als Wettbewerbssumme stehen 435 000 EUR netto exkl. Mehrwertsteuer zur Verfügung.
Insgesamt wird eine Aufwandentschädigung von 10 000 EUR exkl. MwSt. an jeden Teilnehmer, der eine vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassene Arbeit fristgerecht einreicht, ausgeschüttet.
Die verbleibende Summe (von voraussichtlich 255 000 EUR exkl. MWSt.) wird wie folgt in Preise und Anerkennungen aufgeteilt:
1) Preis 90 000 EUR exkl. MwSt.
2) Preis 60 000 EUR exkl. MwSt.
Der nach Zuteilung der Preise verbleibende Anteil der Wettbewerbssumme wird nach Ermessen des Preisgerichts für die Zuteilung von 2 bis 4 Anerkennungen verwendet.
Preise, Anerkennungen und Aufwandentschädigungen werden durch Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die vorgestellte Verteilung beschließen.
Mehrwertsteuer ausländischer Teilnehmer wird vom Empfänger abgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ARGE Sauerbruch Hutton-BürgerRatHaus Essen mit Sauerbruch Hutton GvA Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin, Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG,
Drees&Sommer Advanced Building Technologies GmbH, Stuttgart
VgV-Verhandlungsverfahren:
Nach derzeitigem Verfahrensstand sieht der Auslober folgenden Ablauf des Verfahrens vor: Der Auslober führt ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb durch, wobei an dem VgV-Verhandlungsverfahren grundsätzlich nur der Teilnehmer der mit dem ersten Preis prämierten Arbeit teilnimmt.
Der ausgewählte Teilnehmer muss im VgV-Verhandlungsverfahren zum Nachweis seiner Eignung die Verpflichtungserklärungen aller seiner Nachunternehmer (insbesondere Fachplaner etc.) im Generalplanerteam, eine Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung in der vertraglich geforderten Höhe sowie eine Bestätigung der in seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben und Eigenerklärungen einreichen. Außerdem muss er seine BIM-Kompetenz durch bestimmte vorvertragliche BIM-Leistungen nachweisen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich im Auftragsfall auch zu Leistungen für Brandschutz und besondere Leistungen für Innenräume. Für bereits vom Teilnehmer im Wettbewerb einbezogene Fachplaner*innen für diese Kompetenzen besteht kein Auftragsversprechen, da diese Fachplaner*innen im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Auslober bestimmt werden sollen.
Die Einzelheiten zum Ablauf des VgV-Verhandlungsverfahrens etc. sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die gesamten Auslobungsunterlagen mit Anlagen und Vertragsentwurf wird der Auslober erst den ausgewählten Teilnehmern zur Verfügung stellen, um allen Teilnehmern faire Chancen zu bieten.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sowie zu den Anlagen und Formularen dürfen die Bewerber bis zum 1.8.2018 (per E-Mail oder schriftlich) bei der unter I.3) angegebenen Kontaktstelle: MjIwY04ZTl5UGVFfX1FaLFpRYU5VU1RhTk1PVFFeGlBR einreichen. Der Auslober wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der unter I.3) angegebenen Internetadresse veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb bis zum 3.8.2018, 17.00. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 2211473055/+49 2211473054/+49 2211473053
E-Mail: MjE2ZltiWFxUHVQwUlVqYlVXHVtfVVxeHl5iZx5UVQ==
Fax: +49 2211472891
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Auslober bzw. Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Enthalten die Auslobungsunterlagen und/oder die den Teilnehmern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Teilnehmers gegen geltendes Recht, so hat der Teilnehmer den Auslober bzw. Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit bzw. sonstiger Unterlagen, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Teilnehmer – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Unterlagen oder in der Abwicklung des VgV-Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb erkennen oder zu erkennen glauben.
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 2211473055/+49 2211473054/+49 2211473053
E-Mail: MjEyal9mXGBYIVg0VlluZllbIV9jWWBiImJmayJYWQ==
Fax: +49 2211472891
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de