Deutschland-Münster: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 130-297374
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Hafenplatz 1
Münster
48155
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ralf Kensbock
Telefon: +49 251-694-2520
E-Mail: MjE4YBxZU1xhUF1RWS5hYk9SYmVTYFlTG1tjU1xhYlNgHFJT
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-muenster.de
Mendelstraße 11
Münster
48149
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Uta Göckede
Telefon: +49 251-980-1308
E-Mail: MjIwU1tRT1dRUFEsTV9fWU1aWlNeYVxcURpPW1k=
Fax: +49 231-980-1302
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb „Stadtbad Süd“ in Münster
Zur Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster ist der Neubau des Stadtbades Süd vorgesehen. Die Verwaltung der Stadt Münster und die Stadtwerke Münster sind per Ratsbeschluss beauftragt worden, in einer gemeinsamen Kooperation den Neubau des Stadtbades Süd zu entwickeln. Bauherr des Stadtbades Süd sind die Stadtwerke Münster.
Bei dem neu zu errichtenden Stadtbad Süd handelt es sich um ein Sportbad, welches überwiegend für den Schul- und Vereinssport vorgesehen ist. Das Sportbad umfasst ein Schwimmbecken (12,5 x 25 m), ein Lehrschwimmbecken (8 x 12,5 m) und einen Kleinkinderbereich mit einer Wasserfläche von ca. 15 m2. Das Projektvolumen wird auf ca. 3 500 m2 BGF geschätzt.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 20 Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt teilnahmeberechtigt ist.
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 – 5 nach § 34 (Objektplanung) HOAI. Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 7.8.2018, 15.00 ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags beim Wettbewerbsbetreuer (assmann münster GmbH, Kontaktdaten s.o.). Teilnahmeanträge können per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Die postalische Einsendung von Teilnahmeanträgen ist ausgeschlossen!
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o.g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung. Desweiteren müssen zur Zulassung zum Wettbewerb die im Bewerbermemorandum genannten Bedingungen erfüllt werden.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das Formular zu verwenden, das im Internet unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden kann:
http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=121
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mit-glieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“,
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Referenz eines Gebäude ähnlich komplexer Nutzung (s. Bewerbermemorandum),
— Für junge/kleine Büros: Nachweise, dass die Voraussetzungen als junges/kleines Büro erfüllt sind (s. Bewerbermemorandum).
Junge/Kleine Büros müssen für die Teilnahme am Wettbewerb keine Referenzen nachweisen.
Der Teilnahmeantrag ist mit der Kennzeichnung „Wettbewerb Stadtbad Süd“ bei dem für die Einreichung der Teilnahmeanträge zuständigen Wettbewerbsbetreuer per Telefax oder Email (assmann münster GmbH, s.o.) einzureichen. Schriftlich bzw. postalisch eingehende Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Bewerbungen per Mail sind ausschließlich als Scan im pdf-Format zugelassen. Das Original ist auf Anfrage nachzureichen. Es werden keine Eingangsbestätigungen für die Bewerbungen ausgestellt.
Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 14 Bewerber (davon 4 junge/kleine und 10 erfahrene Büros) durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie je Kategorie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
6 weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden. Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen (s. Downloadbereich).
Architekt (vgl. Bewerbermemorandum)
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Nachhaltigkeit.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 70 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis: 28 000 EUR;
2) Preis: 17 500 EUR;
3) Preis: 10 500 EUR.
2 Anerkennungen à: 7 000 EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamt-summe auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen finden sich unter http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=128 im Bewerbermemorandum
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Albrecht-Thaer-Straße 9
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Deutschland
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de