§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Projekterfahrung
Mit Projektgröße Brückenbau, Infrastruktur, Hochbauprojekte u. Landschaftsbauprojekte
Projektqualität mit Referenzen
Wettbewerbe
Wichtung 80 %
Detaillierte Beschreibung siehe Anlage: textliche Beschreibung der Eignungskriterien.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit d. Fachkräfte
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden, inkl. beruflicher Befähigung.
Konstruktives Ingenieurwesen: mindestens 1 leitender Ingenieur, 5 Ingenieure, 4 technische Mitarbeiter
Architektur: mindestens 1 leitender Ingenieur, 3 Ingenieure, 2 technische Mitarbeiter
Landschaftsplanung: mindestens 1 leitender Ingenieur, 2 Ingenieur, 2 technische Mitarbeiter
Anforderung an Ingenieur: Dipl. Ing., Master oder vergleichbarer Abschluss; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
Anforderung technischer Mitarbeiter: Bachelor oder vergleichbarer/höherwertiger Abschluss mit weniger als 3 Jahren Berufserfahrung; Berufsausbildung (z. B CAD-Zeichner)
Es ist ein Nachweis in Form einer Eigenerklärung darüber zu erbringen, dass bei mindestens einem INGE-Partner ein Mitarbeiter mit BIM-Qualifikation oder -Referenzen, nachgewiesen durch beispielsweise Schulungs- oder Fortbildungszertifikate oder über einen Nachweis über BIM-Leistungserbringung in einem Projekt, zur Verfügung steht.
§46 (3) Nr. 1 VgV vergleichbare Leistungen
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens die Planungsleistung für ein Brückenbauwerk mit einem Kostenvolumen größer 30 Mio EUR (brutto) in den Leistungsphasen 2,3 und 6 in der Tragwerksplanung erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV Ausstattung, Geräte
Über die folgende Mindestausstattung muss der Bewerber verfügen:
Nachweis in Form einer Eigenerklärung, dass bei mindestens einem INGE-Partner ein Arbeitsplatz mit BIM-spezifischer technischer Software zur Verfügung steht.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV Gewährleistung Qualität
Der Bewerber muss mindesten ein Referenzprojekt nachweisen können, in dem von ihm BIM-Leistungen erbracht wurden oder sonstige praktische Erfahrungen mit BIM nachgewiesen werden können.