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  • DE-53179 Bonn
  • 20.08.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-309045)

Modellvorhaben der Raumordnung – Etablierung eines Raumbeobachtungssystems für angrenzende Regionen


 
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    Bewerbungsschluss 20.08.2018, 11:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Offenes Verfahren
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Studien, Gutachten / Stadt-/ Gebietsplanung / Forschung, Entwicklung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn (DE), Berlin (DE)
    Aufgabe
    Mit diesem Projekt sollen die Ergebnisse des MORO zur Schaffung der Grundlagen für ein Raumbeobachtungssystem für angrenzende Gebiete konkretisiert werden. Nach der bisherigen explorativen Vernetzung von Instituten und Institutionen von Bund, Ländern und Regionen soll nunmehr ein Netzwerk zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert werden, und die methodische Grundlage definiert werden, um über eine Anlaufperiode hinaus eine kontinuierliche Berichterstattung zu ermöglichen. Hierzu sollen im Zusammenspiel auch mit den statistischen Institutionen der Länder die Informationsgrundlagen verbessert werden. Die Themen, die im Vorläuferprojekt als prioritär definiert werden (Pendler, Dienstleistungen, Arbeitsmarkt etc.) stehen hier im Vordergrund. Nach dem entstandenen bundesweiten Interesse an der ersten Phase wird sich dieses Projekt auf alle deutschen Grenzregionen ausweiten.
    Leistungsumfang
    1. Projektdarstellung
    Ein Drittel der deutschen Bevölkerung lebt heutzutage in Grenzregionen. Diese Räume gelten als Labor der europäischen Integration und bieten ein besonderes Potenzial für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt Europas. Bilaterale und multilaterale Abkommen in Form von Euregios oder im Rahmen von INTERREG A leisten schon in grenzüberschreitenden und auch transnationalen Kooperationen einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Überwindung der Grenzen. Allerdings stellen Grenzen immer noch wichtige Hindernisse für die Bevölkerung dar, insbesondere für den Zugang zum Arbeitsmarkt, zum öffentlichen Verkehrsnetz oder zu den Leistungen der Daseinsvorsorge.
    Die Grenzregionen sind in den letzten Jahren in Deutschland sowie in Europa verstärkt in Fokus geraten. Die Europäische Kommission hat in der Mitteilung zur Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen von 20.9.2017 aus dem Thema der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine Priorität gemacht. Die Kommission ist sich auch bewusst, dass es Maßnahmen bedarf, die räumlichen Informationsgrundlagen zu verbessern. Sie unterstützt hierzu konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Datengrundlage in Grenzregionen wie das Pilot-Projekt „developing x-border statistics“. Die Stellungnahme des Bundesrates zum Papier der EU-Kommission zu Kohäsion und Wachstum in Grenzregionen begrüßt die Initiative der Kommission und nimmt auch Bezug zur Problematik der Harmonisierung der Datengrundlage. Auch die gemeinsame Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22.1.2018 fordert eine Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
    Den Blick raumordnungspolitisch und auch analytisch über den „Tellerrand“ Deutschlands hinaus zu richten, ist im BBSR kein neuer Gedanke. Seit Mitte der 1990er Jahre berät das Institut in Fragen der Europäischen Raum- und Stadtentwicklung und informiert im Rahmen der Raumbeobachtung den Bund und die Länder über räumliche Entwicklungen in Deutschland und in Europa. Auch in den Forschungsprogrammen des Bundes zu Fragen der Raumordnung und Stadtentwicklung spielt die Nachbarschaftsperspektive eine bedeutende Rolle. Die Berichterstattung über die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes und in Europa gehört zu den ureigenen Aufgaben des BBSR und ist im Raumordnungsgesetz (§ 25 ROG) festgehalten. Die Betrachtung der angrenzenden Gebiete Deutschlands ist hierbei als ein erweiterter Aspekt der Raumbeobachtung hervorgehoben.
    Diesem Aspekt widmete sich von deutscher Seite in den Vorjahren ein erstes MORO Projekt zur Schaffung der Grundlagen für ein Raumbeobachtungssystem für angrenzende Gebiete. Das Projekt erwies sich im gegenseitigen Nutzen sowohl für den Bund als auch für die Länder und Regionen als ein erfolgreicher Einstieg in die Themenfindung und die Formulierung der Herausforderungen einer Berichterstattung grenzübergreifender Strukturen und Vernetzungen. Es war ein starker Impulsgeber für die Wiederaufnahme und die Vertiefung grenzübergreifender raumentwicklungspolitischer Aktivitäten und auch der Raumbeobachtung in einer weiteren Perspektive. Die Nutzung von vorhandenem regionalem Wissen unter Einbeziehung jeweiliger regionaler Partner und der vor Ort vorhandenen Expertise war von entscheidender Bedeutung, um den weiteren Handlungsbedarf zu definieren. Folgende Themen wurden als prioritär genannt: Arbeitsmarkt, Handel, Einkauf und Nutzung von Dienstleistungen, Tourismus und Freizeit, Daseinsvorsorge und Verkehrsbereich.
    Nach der bisherigen explorativen Vernetzung von Instituten und Institutionen von Bund, Ländern und Regionen soll nunmehr ein Netzwerk zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert werden, und die methodische Grundlage definiert werden, um über eine Anlaufperiode hinaus eine kontinuierliche Berichterstattung zu den genannten Prioritätsthemen zu ermöglichen.
    Ziel des Projektes ist die Definition der methodischen und technischen Grundlagen für die Erstellung eines dauerhaften Raumbeobachtungssystems für Grenzregionen auf Bundesebene.
    1) Best-Practice Analyse der existierenden grenzübergreifenden Raumbeobachtungssysteme
    2) Erstellung eines Handbuchs zur Statistik in Grenzregionen, mit folgenden Informationen:
    a. Definition eines Indikatorenkatalogs für die bundesweite grenzübergreifende Raumbeobachtung, unter Berücksichtigung der Bedarfe der Regionen
    b. Prüfung der Datenverfügbarkeit für alle Grenzregionen und Zusammenstellung eines Wegweisers zu Datenquellen
    c. Untersuchung des eventuellen Harmonisierungsbedarfs für jeden Indikator, und ggf. Vorschlag einer Methode zur Umrechnung für gemeinsame Indikatoren
    3. Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Bereitstellung und Visualisierung der Daten, inklusive:
    a. Musterdatensatz, der als Basis für die Datenerhebung der Länder gelten kann
    b. Mindestens zwei Szenarien für die Visualisierung raumbezogener Daten
    c. Technische Anforderungen
    d. Kostenkalkulation (inklusive Personalkosten)
    4. Sicherung der Daueraufgabe der laufenden Raumbeobachtung des BBSR:
    a. Etablierung eines Netzwerks von Bund, Ländern, Regionen und Statistikämter zur Gewährleistung zukünftiger Kooperationen in Form eines Arbeitskreises
    b. Strukturierung von Arbeitsabläufen, Aktualisierungsintervallen, Veröffentlichungsrhythmus
    Folgende Leitfragen sollen die Forschung bestimmen:
    1) Welche Indikatoren können für die im ersten MORO definierten Prioritätsthemen benutzt werden, um die Raumbeobachtung in Grenzregionen zu verbessern? Inwiefern sollen sie harmonisiert werden? Nach welcher Methode können sie harmonisiert werden?
    2) Inwiefern kann man bisherige erfolgreiche Erfahrungen zu grenzübergreifenden Raumbeobachtung übertragen und generalisieren bzw. darauf aufbauend ein bundesweites Raumbeobachtungsystem entwickeln?
    3) Welche Erfahrungen können die Länder einbringen und wie können sich Aktivitäten unterschiedlicher Akteure der Regionen, der Länder und des Bundes in dieser Hinsicht ergänzen?
    4) Wie kann man eine dauerhafte Zusammenarbeit der Akteure zur laufenden Raumbeobachtung, insbesondere Länder, Bund und Statistikämter, sichern?
    5) Wie können Synergien unterschiedlicher institutioneller und regionaler Akteure erzielt werden und wie lassen sich Akteure in den Nachbarregionen einbinden?
    6) Unter welchen Bedingungen könnte eine neue Visualisierungsplattform für die laufende Raumbeobachtung in Grenzregionen entwickelt werden? Wie könnte es ggf. bestehende Systeme ergänzen bzw. sich damit integrieren?
    2) Aufgabendarstellung
    2.1) Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
    Arbeitsschritt 1 (8.2018 –2.2019):
    — Einbeziehung der Länder im Projekt und Wissenstransfer von den Regionen zu den Ländern (Anschluss und Übergang an erste Phase – MORO Grundlagen einer grenzübergreifenden Raumbeobachtung. Der dazu erstellte Endbericht „Raumbeobachtung Deutschland und angrenzende Regionen – Räumliche Strukturen und Verflechtungen“ ist abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Veröffentlichungen > Veröffentlichungen des BMVI > MORO Praxis > 2017 > Heft 11,

    — Entwurf eines Indikatorenkatalogs auf der Basis der Ergebnisse der ersten Phase (Vertiefung und Detaillierung der Prioritätsthemen aus dem MORO Grundlage eines Raumbeobachtungssystems in Grenzregionen – siehe o. a. Endbericht)
    — Analyse von Best Practices Beispielen für Raumbeobachtung in Grenzregionen als Vorbereitung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie
    Arbeitsschritt 2 (3.2019 – 10.2019):
    — Konkretisierung des Indikatorenkatalogs (Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten und Information zu Datenquellen, ggf. Ergänzung mit den beteiligten Ländern, deren Statistikämtern und Statistikanbietern. Es ist mindestens ein Treffen in jeder Grenzregion mit Partnern aus benachbarten Regionen, statistischen Ämtern und potenziellen Statistikanbietern fest zu kalkulieren. Sollten weitere Treffen erforderlich sein, sind die Kosten dafür vom Bieter als optionale Leistung zu kalkulieren,
    — Erstellung einer Synthese der Diskussionen
    Arbeitsschritt 3 (10.2019 – 12.2019):
    — Anpassung des Indikatorenkatalogs nach den Workshops in den Ländern, im Hinblick auf eine laufende Raumbeobachtung in Grenzregion auf der Bundesebene. Priorität sollte den Themen und Indikatoren gegeben werden, die in Grenzräumen bundesweit relevant sind,
    — Vorbereitung eines Musterdatensatzes anhand ausgewählter Indikatoren
    Arbeitsschritt 4 (1.2020 – 9.2020):
    — Koordinierung der Datenerhebung in jedem Land,
    — Grundlage für eine Visualisierungsplattform für grenzübergreifende Daten auf der Bundesebene definieren durch die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die Bereitstellung und Visualisierung der Daten.
    Arbeitsschritt 5 (10.2020 – 12.2020):
    — „Große Abschlussveranstaltung“: Vorstellung der Ergebnisse und der Handlungsempfehlungen mit internationaler Beteiligung
    — Dauerhaftes Wissenstransfer zwischen Regionen, Ländern, und Datenanbieter (Statistikämter insbesondere) sichern: Gründung eines dauerhaften Arbeitskreises.
    Es wird auf den Ablaufplan (Anlage 1a) verwiesen, der zu beachten ist (abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html).

    2.2) Veranstaltungen
    Vom Auftragnehmer zu organisierende Veranstaltungen:
    —— Februar 2019: Auftaktveranstaltung mit den Regionen, den Ländern und dem Bund. Übermittlung der Ergebnisse des ersten MORO von den Regionen zu den Ländern. Konkretisierung der Prioritätsthemen, die im Endbericht erwähnt wurden, durch die Erstellung eines Indikatorenkatalogs für die Analyse von Grenzregionen. (Zweitägig, ca. 50 Teilnehmer; Bonn/Berlin)
    —— November 2019: Zwischenveranstaltung mit Ländern (evtl auch Statistikämtern und Regionen), um die Ergebnisse der Workshops zu präsentieren, ggf. das Indikatorenkatalog anzupassen und notwendige Aufträge für ein einheitliches und dauerhaftes Raumbeobachtungssystem in Grenzregionen zu definieren. (Zweitägig, ca. 30 Teilnehmer; Bonn/Berlin)
    —— Oktober 2020: Abschlussveranstaltung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im internationalen Kontext; (Zweitägig, ca. 80 Teilnehmer; Bonn/Berlin mit Simultanübersetzung (DE <>EN))
    Die Kosten für Technik, Erstellung, Druck und Versand von Einladungen und Programmflyer (nur bei fachöffentlicher Veranstaltung), Catering (Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind im Angebot zu berücksichtigen. Druckkosten sind gesondert auszuweisen.
    Für die Veranstaltungen in Bonn oder Berlin sind keine Kosten für Raummiete zu kalkulieren (Gebäude des BBR).
    Die Kosten für das Catering sowie die Kosten für anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind gesondert auszuweisen. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf Nachweis erstattet.
    Teilnahme des Auftragnehmers an folgenden Veranstaltungen:
    —— März bis September 2019: Workshops in allen Grenzregionen (8 insgesamt – einer pro Grenzraum, eintägig) mit Ländern und Statistikämtern, um die Machbarkeit der Datenerhebung zu prüfen und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten für Raumbeobachtung in Grenzregionen auf der Basis des Indikatorenkatalogs zu analysieren. Die Workshops werden von den Ländern organisiert, Teilnahme der Forschungsassistenz ist gefordert.
    —— Januar 2020 bis September 2020: wenn nötig, Teilnahme an zusätzlichen Workshops mit Ländern und Statistikämtern.
    Zusätzlich zu den Veranstaltungen werden regelmäßig Arbeitstreffen in Bonn stattfinden:
    — 2 Wochen nach Auftragsvergabe: Auftaktgespräch
    — 1.2019: Abstimmungsgespräch
    — 6.2019: Abstimmungsgespräch
    — 10.2019: Abstimmungsgespräch
    — 3.2020: Abstimmungsgespräch
    — 6.2020: Abstimmungsgespräch
    3) Ergebnistransfer
    3.1) Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für Internetbeiträge
    Für die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten, Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet. Diese sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter bbsr.bund.de: Aktuell >Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:
    Termin Form der Berichterstattung
    9.2018 Projektstart
    10.2018 1. Aktualisierung
    3.2019 2. Aktualisierung
    11.2019 3. Aktualisierung
    10.2020 4. Aktualisierung
    12.2020 Archivfassung
    Bei Projektabschluss ist die Archivfassung für das Internet zu überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Die Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.
    3.2) Publikation – gemäß Gestaltungsrichtlinien
    Die Erstellung der Publikation ist ein optionaler Bestandteil des Vertrages.
    Als Publikation ist die Erstellung eines Handbuchs zu Statistiken in Grenzregionen vorgesehen.
    Das Handbuch zu Statistiken in Grenzregionen richtet sich an Institutionen der Raumbeobachtung in den Ländern, den Regionen und dem Bund, sowie an Statistikämter. Es soll die Grundlage für eine harmonisierte Datengrundlage in Grenzregionen darstellen. Es beinhaltet:
    — eine detaillierte Liste der Indikatoren, die sowohl für die Länder als auch für das Bund von bedeutendem Interesse für die Raumbeobachtung in Grenzregionen sind
    — einen methodischen Hinweis zu Harmonisierung der Indikatoren in Deutschland und in den Nachbarländern,
    — einen Wegweiser zur Quelle für jeden Indikator
    Umfang: max. 60 Seiten
    Auflage: 500 (bei Print)
    Englische Fassung des Handbuches
    Auflage: 250 (bei Print)
    Die/der Auftragnehmer/in ist verpflichtet, die folgenden Arbeitsschritte auszuführen jeweils für deutsche und englische Fassungen (britische Rechtschreibung):
    —— Redaktion
    —— Grafische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der Schriftenreihen (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell > Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR)

    —— Erstellung einer druckfertigen sowie einer internettauglichen, barrierefreien PDF gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung (abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0). Die/der Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.

    —— Druck (optional)
    —— Versand an das BBSR
    Die Druckkosten sind je Publikation gesondert auszuweisen.
    Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
    Sind während des Projektverlaufs Flyer oder MORO Informationen etc. vorgesehen, so gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell > Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR) sowie das MORO Corporate Design Manual. Bei einer Veröffentlichung von Einladungen und Programmflyern im Internet, sind diese als internettaugliche, barrierefreie PDF-Dateien gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. oben).

    4) Berichterstattung
    Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl / folgendem Format vorzulegen:
    Termin Art der Berichterstattung Anzahl / Format
    2 Wochen nach Auftragsvergabe Auftaktgespräch
    1.2019 1. Zwischenbericht (Aufbereitung des Themas, erste Ergebnisse der Best-Practice-Analyse, Vorbereitung der Auftaktveranstaltung) 3 + Word-Datei
    1.2019 Abstimmungsgespräch
    2.2019 2. Zwischenbericht (Bereitstellung eines Indikatorenkatalogs) 3+ Excel Datei
    6.2019 Abstimmungsgespräch
    10.2019 3. Zwischenbericht (Ergebnisse der Workshops in den Ländern) 3 + Word-Datei
    10.2019 Abstimmungsgespräch
    11.2019 4. Zwischenbericht: Bereitstellung eines Musterdatensatzes Excel-Datei
    3.2020 Abstimmungsgespräch
    6.2020 Abstimmungsgespräch
    9.2020 5. Handbuch zu Statistik in Grenzregionen + Machbarkeitsstudie Word- + PDF-Datei
    12/2020 6. Endbericht (Dokumentation der geleisteten Arbeiten unter Einbeziehung der Abschlussveranstaltung) 3 + Word-Datei + PDF-Datei
    Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
    1) laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums
    2) tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
    3) Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen
    4) Ergebnisse
    5) Zusammenfassung
    Eventuell aus sonstigen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).
    Die Machbarkeitsstudie soll die Grundlage für die Implementierung einer Plattform für Bereitstellung und Visualisierung der Daten für die Raumbeobachtung in Grenzregionen auf der Bundesebene darstellen. Sie beinhaltet:
    — eine Analyse der Best Practices Beispiele für die Visualisierung raumbezogener Indikatoren in Grenzregionen. Diese Analyse ist auch Bestandteil der Vorbereitung zur Auftaktveranstaltung und soll dementsprechend schon im ersten Jahr geliefert werden,
    — eine Bestandsanalyse der Raumbeobachtungssysteme des BBSR
    — eine Bedarfsanalyse für die Integration neuer Indikatoren und deren Geovisualisierung
    — mindestens 2 Szenarien für die Bereitstellung grenzübergreifender Daten und Indikatoren für interne und externe Nutzer durch ein passendes räumliches Informationssystem, inklusive Kostenkalkulation und technischen Anforderungen. Ein Szenario soll die Integration eines Visualisierungsportals in bestehenden Systemen des BBSR (INKAR und IRIS) prüfen. Die aktuellen Konzepte für die Erweiterung von IRIS (integriertes räumliches Informationssystem) müssen berücksichtigt werden. Das andere Szenario soll die Schaffung eines neuen Moduls untersuchen.
    Umfang: ca. 50 Seiten
    Auflage: – (nur interne Nutzung)
    Der Endbericht beinhaltet:
    — die Dokumentation des Arbeitsprozesses
    — die Ergebnisse
    — Empfehlungen für die Sicherung eines dauerhaften Raumbeobachtungsystems in Grenzregionen
    Umfang: max. 30 Seiten
    Auflage: nur online
    Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Es gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse, abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell > Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR.

    Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
    —— Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu erstellen.
    —— Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.
    —— Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.
    —— Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen.
    —— Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
    —— Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen.
    —— Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen.
    —— Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.
    —— Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte vorzulegen.
    —— Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie PDF-Datei gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. Anlage). Die/der Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.
    Getrennt vom Endbericht sind – in einem gesonderten Papier – aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
    Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei inkl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.
    Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Stab Direktor (Stab D) abzustimmen.
    Anlage: Erstellung barrierefreier Dokumente
    Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom Auftraggeber online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer stets entsprechend der Verordnung vorzubereiten, nachzubessern oder zu erbringen.
    Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, anzuwenden. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen.
    Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.
    Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der Auftraggeber Herausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des Auftraggebers erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.
    Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen des PDF Accessibility Checkers (PAC 2.0) sowie der Vollständigen Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden. Der Auftraggeber lässt die gelieferten Dokumente durch einen externen Dienstleister eingehend technisch und manuell prüfen. Dazu werden die kostenfreien Hilfsmittel PAC 2.0, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML, VIP PDF-Reader und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.
    Die maßgebliche Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt abschließend durch SWD.
    Weiterführende Links
    Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0

    Erläuterung der PDF Association zur DIN ISO 14289 – PDF/UA:
    https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kompakt-PDFUA.pdf

    Geschätzter Wert ohne MwSt: 152 941,18 EUR
    Adresse des Bauherren DE-53179 Bonn
    TED Dokumenten-Nr. 309848-2018

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    • Deutschland-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

      2018/S 135-309848

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
      Deichmanns Aue 31-37
      Zu Händen von: Forschungsverwaltung
      53179 Bonn
      Deutschland
      E-Mail: MTJwc2NhaWRwX2Vjbm1taj5gYHAsYHNsYixiYw==

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bbsr.bund.de

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Modellvorhaben der Raumordnung – Etablierung eines Raumbeobachtungssystems für angrenzende Regionen
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bonn

      NUTS-Code DEA22

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Mit diesem Projekt sollen die Ergebnisse des MORO zur Schaffung der Grundlagen für ein Raumbeobachtungssystem für angrenzende Gebiete konkretisiert werden. Nach der bisherigen explorativen Vernetzung von Instituten und Institutionen von Bund, Ländern und Regionen soll nunmehr ein Netzwerk zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert werden, und die methodische Grundlage definiert werden, um über eine Anlaufperiode hinaus eine kontinuierliche Berichterstattung zu ermöglichen. Hierzu sollen im Zusammenspiel auch mit den statistischen Institutionen der Länder die Informationsgrundlagen verbessert werden. Die Themen, die im Vorläuferprojekt als prioritär definiert werden (Pendler, Dienstleistungen, Arbeitsmarkt etc.) stehen hier im Vordergrund. Nach dem entstandenen bundesweiten Interesse an der ersten Phase wird sich dieses Projekt auf alle deutschen Grenzregionen ausweiten.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      73000000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      1. Projektdarstellung
      Ein Drittel der deutschen Bevölkerung lebt heutzutage in Grenzregionen. Diese Räume gelten als Labor der europäischen Integration und bieten ein besonderes Potenzial für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt Europas. Bilaterale und multilaterale Abkommen in Form von Euregios oder im Rahmen von INTERREG A leisten schon in grenzüberschreitenden und auch transnationalen Kooperationen einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Überwindung der Grenzen. Allerdings stellen Grenzen immer noch wichtige Hindernisse für die Bevölkerung dar, insbesondere für den Zugang zum Arbeitsmarkt, zum öffentlichen Verkehrsnetz oder zu den Leistungen der Daseinsvorsorge.
      Die Grenzregionen sind in den letzten Jahren in Deutschland sowie in Europa verstärkt in Fokus geraten. Die Europäische Kommission hat in der Mitteilung zur Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen von 20.9.2017 aus dem Thema der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine Priorität gemacht. Die Kommission ist sich auch bewusst, dass es Maßnahmen bedarf, die räumlichen Informationsgrundlagen zu verbessern. Sie unterstützt hierzu konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Datengrundlage in Grenzregionen wie das Pilot-Projekt „developing x-border statistics“. Die Stellungnahme des Bundesrates zum Papier der EU-Kommission zu Kohäsion und Wachstum in Grenzregionen begrüßt die Initiative der Kommission und nimmt auch Bezug zur Problematik der Harmonisierung der Datengrundlage. Auch die gemeinsame Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22.1.2018 fordert eine Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
      Den Blick raumordnungspolitisch und auch analytisch über den „Tellerrand“ Deutschlands hinaus zu richten, ist im BBSR kein neuer Gedanke. Seit Mitte der 1990er Jahre berät das Institut in Fragen der Europäischen Raum- und Stadtentwicklung und informiert im Rahmen der Raumbeobachtung den Bund und die Länder über räumliche Entwicklungen in Deutschland und in Europa. Auch in den Forschungsprogrammen des Bundes zu Fragen der Raumordnung und Stadtentwicklung spielt die Nachbarschaftsperspektive eine bedeutende Rolle. Die Berichterstattung über die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes und in Europa gehört zu den ureigenen Aufgaben des BBSR und ist im Raumordnungsgesetz (§ 25 ROG) festgehalten. Die Betrachtung der angrenzenden Gebiete Deutschlands ist hierbei als ein erweiterter Aspekt der Raumbeobachtung hervorgehoben.
      Diesem Aspekt widmete sich von deutscher Seite in den Vorjahren ein erstes MORO Projekt zur Schaffung der Grundlagen für ein Raumbeobachtungssystem für angrenzende Gebiete. Das Projekt erwies sich im gegenseitigen Nutzen sowohl für den Bund als auch für die Länder und Regionen als ein erfolgreicher Einstieg in die Themenfindung und die Formulierung der Herausforderungen einer Berichterstattung grenzübergreifender Strukturen und Vernetzungen. Es war ein starker Impulsgeber für die Wiederaufnahme und die Vertiefung grenzübergreifender raumentwicklungspolitischer Aktivitäten und auch der Raumbeobachtung in einer weiteren Perspektive. Die Nutzung von vorhandenem regionalem Wissen unter Einbeziehung jeweiliger regionaler Partner und der vor Ort vorhandenen Expertise war von entscheidender Bedeutung, um den weiteren Handlungsbedarf zu definieren. Folgende Themen wurden als prioritär genannt: Arbeitsmarkt, Handel, Einkauf und Nutzung von Dienstleistungen, Tourismus und Freizeit, Daseinsvorsorge und Verkehrsbereich.
      Nach der bisherigen explorativen Vernetzung von Instituten und Institutionen von Bund, Ländern und Regionen soll nunmehr ein Netzwerk zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert werden, und die methodische Grundlage definiert werden, um über eine Anlaufperiode hinaus eine kontinuierliche Berichterstattung zu den genannten Prioritätsthemen zu ermöglichen.
      Ziel des Projektes ist die Definition der methodischen und technischen Grundlagen für die Erstellung eines dauerhaften Raumbeobachtungssystems für Grenzregionen auf Bundesebene.
      1) Best-Practice Analyse der existierenden grenzübergreifenden Raumbeobachtungssysteme
      2) Erstellung eines Handbuchs zur Statistik in Grenzregionen, mit folgenden Informationen:
      a. Definition eines Indikatorenkatalogs für die bundesweite grenzübergreifende Raumbeobachtung, unter Berücksichtigung der Bedarfe der Regionen
      b. Prüfung der Datenverfügbarkeit für alle Grenzregionen und Zusammenstellung eines Wegweisers zu Datenquellen
      c. Untersuchung des eventuellen Harmonisierungsbedarfs für jeden Indikator, und ggf. Vorschlag einer Methode zur Umrechnung für gemeinsame Indikatoren
      3. Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Bereitstellung und Visualisierung der Daten, inklusive:
      a. Musterdatensatz, der als Basis für die Datenerhebung der Länder gelten kann
      b. Mindestens zwei Szenarien für die Visualisierung raumbezogener Daten
      c. Technische Anforderungen
      d. Kostenkalkulation (inklusive Personalkosten)
      4. Sicherung der Daueraufgabe der laufenden Raumbeobachtung des BBSR:
      a. Etablierung eines Netzwerks von Bund, Ländern, Regionen und Statistikämter zur Gewährleistung zukünftiger Kooperationen in Form eines Arbeitskreises
      b. Strukturierung von Arbeitsabläufen, Aktualisierungsintervallen, Veröffentlichungsrhythmus
      Folgende Leitfragen sollen die Forschung bestimmen:
      1) Welche Indikatoren können für die im ersten MORO definierten Prioritätsthemen benutzt werden, um die Raumbeobachtung in Grenzregionen zu verbessern? Inwiefern sollen sie harmonisiert werden? Nach welcher Methode können sie harmonisiert werden?
      2) Inwiefern kann man bisherige erfolgreiche Erfahrungen zu grenzübergreifenden Raumbeobachtung übertragen und generalisieren bzw. darauf aufbauend ein bundesweites Raumbeobachtungsystem entwickeln?
      3) Welche Erfahrungen können die Länder einbringen und wie können sich Aktivitäten unterschiedlicher Akteure der Regionen, der Länder und des Bundes in dieser Hinsicht ergänzen?
      4) Wie kann man eine dauerhafte Zusammenarbeit der Akteure zur laufenden Raumbeobachtung, insbesondere Länder, Bund und Statistikämter, sichern?
      5) Wie können Synergien unterschiedlicher institutioneller und regionaler Akteure erzielt werden und wie lassen sich Akteure in den Nachbarregionen einbinden?
      6) Unter welchen Bedingungen könnte eine neue Visualisierungsplattform für die laufende Raumbeobachtung in Grenzregionen entwickelt werden? Wie könnte es ggf. bestehende Systeme ergänzen bzw. sich damit integrieren?
      2) Aufgabendarstellung
      2.1) Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise, Zeitschiene
      Arbeitsschritt 1 (8.2018 –2.2019):

      — Einbeziehung der Länder im Projekt und Wissenstransfer von den Regionen zu den Ländern (Anschluss und Übergang an erste Phase – MORO Grundlagen einer grenzübergreifenden Raumbeobachtung. Der dazu erstellte Endbericht „Raumbeobachtung Deutschland und angrenzende Regionen – Räumliche Strukturen und Verflechtungen“ ist abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Veröffentlichungen > Veröffentlichungen des BMVI > MORO Praxis > 2017 > Heft 11,

      — Entwurf eines Indikatorenkatalogs auf der Basis der Ergebnisse der ersten Phase (Vertiefung und Detaillierung der Prioritätsthemen aus dem MORO Grundlage eines Raumbeobachtungssystems in Grenzregionen – siehe o. a. Endbericht)
      — Analyse von Best Practices Beispielen für Raumbeobachtung in Grenzregionen als Vorbereitung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie
      Arbeitsschritt 2 (3.2019 – 10.2019):
      — Konkretisierung des Indikatorenkatalogs (Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten und Information zu Datenquellen, ggf. Ergänzung mit den beteiligten Ländern, deren Statistikämtern und Statistikanbietern. Es ist mindestens ein Treffen in jeder Grenzregion mit Partnern aus benachbarten Regionen, statistischen Ämtern und potenziellen Statistikanbietern fest zu kalkulieren. Sollten weitere Treffen erforderlich sein, sind die Kosten dafür vom Bieter als optionale Leistung zu kalkulieren,
      — Erstellung einer Synthese der Diskussionen
      Arbeitsschritt 3 (10.2019 – 12.2019):
      — Anpassung des Indikatorenkatalogs nach den Workshops in den Ländern, im Hinblick auf eine laufende Raumbeobachtung in Grenzregion auf der Bundesebene. Priorität sollte den Themen und Indikatoren gegeben werden, die in Grenzräumen bundesweit relevant sind,
      — Vorbereitung eines Musterdatensatzes anhand ausgewählter Indikatoren
      Arbeitsschritt 4 (1.2020 – 9.2020):
      — Koordinierung der Datenerhebung in jedem Land,
      — Grundlage für eine Visualisierungsplattform für grenzübergreifende Daten auf der Bundesebene definieren durch die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die Bereitstellung und Visualisierung der Daten.
      Arbeitsschritt 5 (10.2020 – 12.2020):
      — „Große Abschlussveranstaltung“: Vorstellung der Ergebnisse und der Handlungsempfehlungen mit internationaler Beteiligung
      — Dauerhaftes Wissenstransfer zwischen Regionen, Ländern, und Datenanbieter (Statistikämter insbesondere) sichern: Gründung eines dauerhaften Arbeitskreises.

      Es wird auf den Ablaufplan (Anlage 1a) verwiesen, der zu beachten ist (abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html).

      2.2) Veranstaltungen
      Vom Auftragnehmer zu organisierende Veranstaltungen:
      —— Februar 2019: Auftaktveranstaltung mit den Regionen, den Ländern und dem Bund. Übermittlung der Ergebnisse des ersten MORO von den Regionen zu den Ländern. Konkretisierung der Prioritätsthemen, die im Endbericht erwähnt wurden, durch die Erstellung eines Indikatorenkatalogs für die Analyse von Grenzregionen. (Zweitägig, ca. 50 Teilnehmer; Bonn/Berlin)
      —— November 2019: Zwischenveranstaltung mit Ländern (evtl auch Statistikämtern und Regionen), um die Ergebnisse der Workshops zu präsentieren, ggf. das Indikatorenkatalog anzupassen und notwendige Aufträge für ein einheitliches und dauerhaftes Raumbeobachtungssystem in Grenzregionen zu definieren. (Zweitägig, ca. 30 Teilnehmer; Bonn/Berlin)
      —— Oktober 2020: Abschlussveranstaltung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im internationalen Kontext; (Zweitägig, ca. 80 Teilnehmer; Bonn/Berlin mit Simultanübersetzung (DE <>EN))
      Die Kosten für Technik, Erstellung, Druck und Versand von Einladungen und Programmflyer (nur bei fachöffentlicher Veranstaltung), Catering (Getränke und einfacher Imbiss) sowie ggf. anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind im Angebot zu berücksichtigen. Druckkosten sind gesondert auszuweisen.
      Für die Veranstaltungen in Bonn oder Berlin sind keine Kosten für Raummiete zu kalkulieren (Gebäude des BBR).
      Die Kosten für das Catering sowie die Kosten für anfallende Honorare und Reisekosten für Referent/innen sind gesondert auszuweisen. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf Nachweis erstattet.
      Teilnahme des Auftragnehmers an folgenden Veranstaltungen:
      —— März bis September 2019: Workshops in allen Grenzregionen (8 insgesamt – einer pro Grenzraum, eintägig) mit Ländern und Statistikämtern, um die Machbarkeit der Datenerhebung zu prüfen und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten für Raumbeobachtung in Grenzregionen auf der Basis des Indikatorenkatalogs zu analysieren. Die Workshops werden von den Ländern organisiert, Teilnahme der Forschungsassistenz ist gefordert.
      —— Januar 2020 bis September 2020: wenn nötig, Teilnahme an zusätzlichen Workshops mit Ländern und Statistikämtern.
      Zusätzlich zu den Veranstaltungen werden regelmäßig Arbeitstreffen in Bonn stattfinden:
      — 2 Wochen nach Auftragsvergabe: Auftaktgespräch
      — 1.2019: Abstimmungsgespräch
      — 6.2019: Abstimmungsgespräch
      — 10.2019: Abstimmungsgespräch
      — 3.2020: Abstimmungsgespräch
      — 6.2020: Abstimmungsgespräch
      3) Ergebnistransfer
      3.1) Internetauftritt – gemäß Dokumentationsrichtlinie für Internetbeiträge
      Für die BBSR-Internetseite wird eine Zuarbeit von Dokumenten, Textbausteinen, Fotos und Grafiken erwartet. Diese sind frei von Rechten Dritter nach den Dokumentationsrichtlinien für Internetbeiträge (abrufbar unter bbsr.bund.de: Aktuell >Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR) vorzulegen. Aktualisierungstermine sind:
      Termin Form der Berichterstattung
      9.2018 Projektstart
      10.2018 1. Aktualisierung
      3.2019 2. Aktualisierung
      11.2019 3. Aktualisierung
      10.2020 4. Aktualisierung
      12.2020 Archivfassung
      Bei Projektabschluss ist die Archivfassung für das Internet zu überarbeiten bzw. auf die wesentlichen Aspekte zu fokussieren. Die Archivfassung ist auch in englischer Sprache zu erstellen.
      3.2) Publikation – gemäß Gestaltungsrichtlinien
      Die Erstellung der Publikation ist ein optionaler Bestandteil des Vertrages.
      Als Publikation ist die Erstellung eines Handbuchs zu Statistiken in Grenzregionen vorgesehen.
      Das Handbuch zu Statistiken in Grenzregionen richtet sich an Institutionen der Raumbeobachtung in den Ländern, den Regionen und dem Bund, sowie an Statistikämter. Es soll die Grundlage für eine harmonisierte Datengrundlage in Grenzregionen darstellen. Es beinhaltet:
      — eine detaillierte Liste der Indikatoren, die sowohl für die Länder als auch für das Bund von bedeutendem Interesse für die Raumbeobachtung in Grenzregionen sind
      — einen methodischen Hinweis zu Harmonisierung der Indikatoren in Deutschland und in den Nachbarländern,
      — einen Wegweiser zur Quelle für jeden Indikator
      Umfang: max. 60 Seiten
      Auflage: 500 (bei Print)
      Englische Fassung des Handbuches
      Auflage: 250 (bei Print)
      Die/der Auftragnehmer/in ist verpflichtet, die folgenden Arbeitsschritte auszuführen jeweils für deutsche und englische Fassungen (britische Rechtschreibung):
      —— Redaktion

      —— Grafische Gestaltung entsprechend den Gestaltungsrichtlinien der Schriftenreihen (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell > Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR)

      —— Erstellung einer druckfertigen sowie einer internettauglichen, barrierefreien PDF gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils aktuellen Fassung (abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0). Die/der Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.

      —— Druck (optional)
      —— Versand an das BBSR
      Die Druckkosten sind je Publikation gesondert auszuweisen.
      Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.

      Sind während des Projektverlaufs Flyer oder MORO Informationen etc. vorgesehen, so gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse (abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell > Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR) sowie das MORO Corporate Design Manual. Bei einer Veröffentlichung von Einladungen und Programmflyern im Internet, sind diese als internettaugliche, barrierefreie PDF-Dateien gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. oben).

      4) Berichterstattung
      Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl / folgendem Format vorzulegen:
      Termin Art der Berichterstattung Anzahl / Format
      2 Wochen nach Auftragsvergabe Auftaktgespräch
      1.2019 1. Zwischenbericht (Aufbereitung des Themas, erste Ergebnisse der Best-Practice-Analyse, Vorbereitung der Auftaktveranstaltung) 3 + Word-Datei
      1.2019 Abstimmungsgespräch
      2.2019 2. Zwischenbericht (Bereitstellung eines Indikatorenkatalogs) 3+ Excel Datei
      6.2019 Abstimmungsgespräch
      10.2019 3. Zwischenbericht (Ergebnisse der Workshops in den Ländern) 3 + Word-Datei
      10.2019 Abstimmungsgespräch
      11.2019 4. Zwischenbericht: Bereitstellung eines Musterdatensatzes Excel-Datei
      3.2020 Abstimmungsgespräch
      6.2020 Abstimmungsgespräch
      9.2020 5. Handbuch zu Statistik in Grenzregionen + Machbarkeitsstudie Word- + PDF-Datei
      12/2020 6. Endbericht (Dokumentation der geleisteten Arbeiten unter Einbeziehung der Abschlussveranstaltung) 3 + Word-Datei + PDF-Datei
      Die Zwischenberichte dienen der Unterrichtung des Auftraggebers und sind zugleich Voraussetzung für die Abschlagszahlungen. Der Zwischenbericht ist anhand des verbindlichen Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplans zu erstellen und wie folgt zu gliedern:
      1) laut Ablaufplan geplante Arbeitsschritte während des abgelaufenen Berichtszeitraums
      2) tatsächlich durchgeführte Arbeitsschritte
      3) Vergleich des Projektstandes mit dem vertraglich vereinbarten Ablauf-, Zeit- und Finanzierungsplan mit Angabe der Gründe für eventuelle Abweichungen
      4) Ergebnisse
      5) Zusammenfassung
      Eventuell aus sonstigen Gründen erforderliche Sachstandsberichte umfassen die Punkte 1 bis 3 und erfolgen in standardisierter Form (Muster ist auf der Seite Gestaltungsrichtlinien abrufbar).
      Die Machbarkeitsstudie soll die Grundlage für die Implementierung einer Plattform für Bereitstellung und Visualisierung der Daten für die Raumbeobachtung in Grenzregionen auf der Bundesebene darstellen. Sie beinhaltet:
      — eine Analyse der Best Practices Beispiele für die Visualisierung raumbezogener Indikatoren in Grenzregionen. Diese Analyse ist auch Bestandteil der Vorbereitung zur Auftaktveranstaltung und soll dementsprechend schon im ersten Jahr geliefert werden,
      — eine Bestandsanalyse der Raumbeobachtungssysteme des BBSR
      — eine Bedarfsanalyse für die Integration neuer Indikatoren und deren Geovisualisierung
      — mindestens 2 Szenarien für die Bereitstellung grenzübergreifender Daten und Indikatoren für interne und externe Nutzer durch ein passendes räumliches Informationssystem, inklusive Kostenkalkulation und technischen Anforderungen. Ein Szenario soll die Integration eines Visualisierungsportals in bestehenden Systemen des BBSR (INKAR und IRIS) prüfen. Die aktuellen Konzepte für die Erweiterung von IRIS (integriertes räumliches Informationssystem) müssen berücksichtigt werden. Das andere Szenario soll die Schaffung eines neuen Moduls untersuchen.
      Umfang: ca. 50 Seiten
      Auflage: – (nur interne Nutzung)
      Der Endbericht beinhaltet:
      — die Dokumentation des Arbeitsprozesses
      — die Ergebnisse
      — Empfehlungen für die Sicherung eines dauerhaften Raumbeobachtungsystems in Grenzregionen
      Umfang: max. 30 Seiten
      Auflage: nur online

      Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Es gelten die Anforderungen an Manuskripte für Print-Erzeugnisse, abrufbar unter www.bbsr.bund.de: Aktuell > Ausschreibungen Forschungsprojekte > Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR.

      Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
      —— Die Titelseite ist nach den Gestaltungsrichtlinien des BBSR zu erstellen.
      —— Der Endbericht zeichnet sich durch eine knappe, aussagekräftige Darstellung der Forschungsarbeit aus. Der Fokus liegt auf der Darstellung der Ergebnisse und deren voraussichtlichen Nutzen und Verwertbarkeit, evtl. Möglichkeiten der Umsetzung und Übertragbarkeit.
      —— Verbindlich ist eine Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten zu den tatsächlich erreichten Zielen und weiterführenden Fragestellungen.
      —— Auf umfangreiche Belege der Aussagen ist zu verzichten. Soweit notwendig, sind aussagefähige Belege als Kurztabellen, Grafiken, Kartogramme usw. in den Text einzufügen. Soweit darüber hinaus Darstellungen und Textausführungen für erforderlich gehalten werden, sind diese in einem gesonderten Anhang bzw. Materialband aufzunehmen.
      —— Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
      —— Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. Ebenso ist eine Kurzfassung in englischer Sprache im Umfang mit bis zu fünf Seiten voranzustellen.
      —— Jedem Kapitel des Endberichtes ist eine thesenartige Zusammenfassung der Kernaussagen anzufügen.
      —— Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.
      —— Für die Erstellung einer internettauglichen, barrierefreien PDF-Datei sind alle Grundlagen, Informationen und Alternativtexte vorzulegen.
      —— Sollen Berichte im Internet als Download zur Verfügung gestellt werden, so sind diese als internettaugliche, barrierefreie PDF-Datei gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu erstellen (s. Anlage). Die/der Auftragnehmer/in kann zu gegebener Zeit bei der zuständigen administrativen Sachbearbeitung ein Handbuch für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente anfordern.
      Getrennt vom Endbericht sind – in einem gesonderten Papier – aus wissenschaftlicher Sicht Vorschläge zu entwickeln, wie die Forschungsergebnisse und die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Erfüllung der Ressortaufgaben des Auftraggebers verwendet und in der Fachöffentlichkeit wirksam umgesetzt werden können.
      Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei inkl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für PDF-Fassungen.
      Hinweis: Soweit im Rahmen des Projektes Adressdateien für Fachöffentlichkeitsarbeit zusammengestellt worden sind, werden diese dem Auftraggeber bei Projektende im Excel-Format übergeben. Der Aufbau der Adressdatei ist mit dem Stab Direktor (Stab D) abzustimmen.
      Anlage: Erstellung barrierefreier Dokumente
      Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom Auftraggeber online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer stets entsprechend der Verordnung vorzubereiten, nachzubessern oder zu erbringen.
      Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, anzuwenden. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen.
      Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.
      Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der Auftraggeber Herausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des Auftraggebers erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.
      Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen des PDF Accessibility Checkers (PAC 2.0) sowie der Vollständigen Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden. Der Auftraggeber lässt die gelieferten Dokumente durch einen externen Dienstleister eingehend technisch und manuell prüfen. Dazu werden die kostenfreien Hilfsmittel PAC 2.0, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML, VIP PDF-Reader und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.
      Die maßgebliche Prüfung auf Barrierefreiheit erfolgt abschließend durch SWD.
      Weiterführende Links
      Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0:

      https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0

      Erläuterung der PDF Association zur DIN ISO 14289 – PDF/UA:

      https://www.pdfa.org/wp-content/until2016_uploads/2013/08/PDFUA-kompakt-PDFUA.pdf

      Geschätzter Wert ohne MwSt: 152 941,18 EUR
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung zu II.2.1). Es handelt sich um Leistungen zu Ziffer2.1 und 3.2
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 28 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Diese Informationen sind dem Mustervertrag in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
      Diese sind abrufbar unter:

      http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html

      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nachweise und Erklärungen sind von allen Bietern/innen vorzulegen. Eignungsnachweise sind abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied erbringen soll, vorzulegen.
      Bieter/innen sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot vertreten sein. Ist ein/e Bieter/in in parallelen Angeboten als Einzelbieter/in und/oder in Bietergemeinschaft vertreten, können alle betroffenen Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
      Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).
      Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.

      Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online Formular zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de

      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
      Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
      Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
      Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.

      Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online Formular zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de darüber hinaus sind Angaben zum Gesamtumsatz je Geschäftsjahr für die vergangenen 2 Jahre zu machen (vgl. Anlage „Eignungskriterien“ – abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html)

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Umsatz der letzten 2 Jahre muss mindestens doppelt so hoch wie der Auftragswert sein.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

      Die Eignung der Bieterin / des Bieters wird Anhand der in der Anlage „Eignungskriterien“ Aufgeführten Kriterien beurteilt (abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html).

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Vgl. Anlage „Eignungskriterien“ (abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html).

      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Offen
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      SWD-10.05.06-18.5
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      20.8.2018 - 11:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      in Tagen: 60 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben

      Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html und umfassen Leistungsbeschreibung mit Anlage 1a; Eignungskriterien, Zuschlagskriterien; Angebotsformular;

      Roter Aufkleber; Bietergemeinschaftserklärung; Mustervertrag; Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien.
      Form der Angebote:
      Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter Auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD/USB-Stick in einem Verschlossenen Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
      Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten Tabelle "Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

      Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an MTVtcGBeZmFtXGJga2pqZztdXW0pXXBpXylfYA== zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der Internetseite des BBSR Veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen seiten veröffentlicht werden. Bieter/innen sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich.

      Angebotsfrist:
      Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
      Sonstige Teilnahmebedingungen:
      Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen, ein Ablaufplan sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen.
      Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer/innen, sind deren Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen.
      Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Die eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR.
      Vertragsbedingungen:
      BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, denen AGBs beigefügt sind oder die andere Änderungen an den Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
      Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen.
      Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart.
      Kostenrahmen:
      Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten Einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer.
      Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es von der Vergabe ausgeschlossen.
      Der Kostenrahmen verteilt sich wie folgt auf die Laufzeit:
      2018: 10 705,88 EUR
      2019: 53 529,41 EUR
      2020: 88 705,89 EUR
      Hinweis: Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag (wie oben beschrieben) im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung). Eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes 2018 erfolgen.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer des Bundes
      Villemombler Straße 76
      53123 Bonn
      Deutschland
      Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      13.7.2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.07.2018
Zuletzt aktualisiert 17.07.2018
Wettbewerbs-ID 2-309045 Status Kostenpflichtig
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