Deutschland-Nürnberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 136-311498
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Dr.-Carlo-Schmid-Str. 128 – 130
Nürnberg
90491
Deutschland
Kontaktstelle(n): MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e.V.
Telefon: +49 9115805470
E-Mail: MjEzVFRlYmEhaWJhIVllVGFnbV5sM2BiYWdYZmZiZVwgYWhYZWFVWGVaIVdY
Fax: +49 91158054727
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.montessori-nuernberg.de
Wöhrder Hauptstraße 27
Nürnberg
90489
Deutschland
Telefon: +49 911555266
E-Mail: MjE5XFNTVlBSLWBhWhpOX1BVVmFSWGFSWxtRUg==
Fax: +49 911555277
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von Sekundarstufe und Kinderhaus im MONTESSORI Zentrum Nürnberg
Anlass des Wettbewerbs ist die Absicht der Schulfamilie des Montessori Zentrums Nürnberg, eine Sekundarstufe mit gebundenem Ganztagesangebot einzurichten. Zusammen mit der Ergänzung des bestehenden Kinderhauses soll so der Rahmen für die weitere Schulentwicklung geschaffen werden.
Durch die Umsetzung der Montessori Pädagogik im Ganztag soll Kindern und Jugendlichen der zeitliche und pädagogische Rahmen geboten werden, der für ihre persönliche und ihre Leistungsentwicklung geboten ist.
Das Vorhaben soll in den zu planenden Gebäuden und Freianlagen den räumlichen Rahmen anbieten, der zur Umsetzung der pädagogischen Ziele erforderlich ist. Gleichzeitig ermöglicht das Vorhaben, durch bewusste Setzung der neuen Bausteine den vorhandenen Bauten des Zentrums einen stärkeren räumlichen Zusammenhang zu geben und diese weiter im vorhandenen städtebaulichen Kontext zusammen zubinden.
Auch soll der umgebende Freiraum so weiter entwickelt werden, dass die durch die verkehrlichen Rahmenbedingungen vorhandenen Konflikte aufgenommen und so weit wie möglich gemildert werden.
Um planerische Vorschläge für die zukünftige Gestaltung des öffentlichen Raums im Umgriff der Dr.-Carlo-Schmid-Straße außerhalb des Grundstücks des MONTESSORI Zentrums zu ermöglichen, wird der Realisierungswettbewerb der Schule um den städtebaulichen Ideenteil erweitert.
Zugrunde liegende Flächen: Grundstücksgröße ca. 4 780 m2, zu entwickelnde Fläche Hochbau ca. 4 000 m2 BGF;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 25 Teilnehmern, von denen 5 gesetzt werden, durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige - natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Landschaftsarchitekt/in sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs- Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein/e verantwortliche/r Berufsangehörige/r benannt ist, der/die in seiner/ihrer Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, die eine/n Projektverantwortliche/n benennen, die/der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ und/oder „Landschaftsarchitekt/in“ befugt ist; Bewerbergemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in als Ansprechpartner/in zu benennen.
Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem/er Landschaftsarchitekten/in ist möglich, wird aber nicht zwingend gefordert. In diesem Fall muss die Arbeitsgemeinschaft spätestens mit der Abgabe der Unterlagen in der Verfassererklärung des Wettbewerbs durch Nennung der verantwortlichen Verfasser Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in benannt werden. Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt nach folgenden Kriterien: Unter den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden diejenigen 21 für die Teilnahme ausgewählt, die nach der Bewertungsmatrix die meisten Punkte erreicht haben. Bei auswahlrelevantem Punktegleichstand erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Los. Die Bewertungsmatrix sieht folgende Auswahlkriterien vor: Angabe einer Referenz für die Objektplanung Gebäude, die ein Hochbauprojekt mit Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) von mindestens 1 000 000 EUR netto zum Gegenstand hatte; bewertet wird der Umfang der erbrachten Planungsleistungen und die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (näheres siehe Anlage zum Teilnahmeantrag „Referenz Objektplanung Gebäude“ mit Wertungsmatrix). Der Teilnahmeantrag und ggf. weitere Informationen hierzu stehen unter http://stm-architekten.de/downloads/view/24 zum download zur Verfügung.
Die Antworten auf rechtzeitig eingegangene Fragen und mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen von Bewerbern werden auf der Internetseite http://stm-architekten.de/projects/view/46 eingestellt. Die Bewerber/innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Eignungskriterien:
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien nachweisen.
Alle folgenden vier Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1) Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen; Mindestkriterium: mind. 2 Architekten/innen inkl. Inhaber;
2) Erklärung zur Berufserfahrung des/der Projektleiters/in; Mindestkriterium: mind. 3 Jahre Berufserfahrung;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen.
4) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und über 600 000 EUR für Sachschäden
Architekten/innen (Landschaftsarchitekten/innen nur in einer Wettbewerbsgemeinschaft mit Architekten/innen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
— Städtebau,
— Funktionserfüllung,
— Gestaltung,
— Konstruktion,
— Wirtschaftlichkeit / Realisierbarkeit.
Gesamtpreissumme netto: 58 000 EUR, Gesamtpreissumme brutto: 69 020 EUR
Vorläufige Preisaufteilung:
1) Preis 19 000 EUR netto;
2) Preis 13 000 EUR netto;
3) Preis 9 500 – EUR netto;
4) Preis 6 500 – EUR netto;
Anerkennungen 10 000 EUR netto
Es werden keine Bearbeitungshonorare bezahlt, auch werden keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb – siehe Teilnahmentrag;
2) Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV – siehe Teilnahmeantrag;
3) Weitere Beauftragung.
Der Auslober verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes einem oder mehreren der Preisträger die für die Umsetzung des Wett-bewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis zur abgeschlossenen Werk- und Detailplanung zu übertragen; dies sind die Leistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 in Verbindung mit § 35 sowie der Anlage 10, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5. Ebenso sind dies die Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 in Verbindung mit § 40 sowie der Anlage 11, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5.
Der Auslober behält sich vor, optional die nachfolgenden Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, sowie unter dem Vorbehalt der abschnittsweisen Realisierung. Weiterhin stuft der Auslober das Vorhaben bezüglich der Objektplanung in der Honorarzone III Mittel-Satz ein. Beide Teile, Schule und Kinderhaus werden mit einem Vertrag beauftragt, es ist eine gemeinsame Durchführung und Abrechnung vorgesehen.
Für eventuelle Umgestaltungsvorschläge im Bereich des öffentlichen Raums der Dr.-Carlo-Schmid-Straße (Ideenteil) erfolgt kein Auftragsversprechen.
4) Termine:
Ausgabe der Unterlagen ca. 21.8.2018;
Kolloquium 10.9.2018;
Abgabe der Planunterlagen 16.10.2018;
Abgabe des Modells 23.10.2018.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).