Deutschland-St. Ingbert: Beratungsdienste von Architekten
2018/S 136-311923
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH
Reinhold-Becker-Straße 1
Kontaktstelle(n): Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH
Zu Händen von: Herrn Dipl.-Ing. Hubert Wagner
66386 St. Ingbert
Deutschland
Telefon: +49 68949552300
E-Mail: MTFnLXZgZm1kcT9ydixoZmEtY2Q=
Fax: +49 68949552309
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.das-blau.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: GESSNER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Berliner Promenade 16
Zu Händen von: RA Olaf Jaeger
66111 Saarbrücken
Deutschland
Telefon: +49 681-93639-24
E-Mail: MTlmJWFYXF5caTdeXGpqZVxpY1huJVtc
Fax: +49 681-93639-46
Internet-Adresse: http://www.gessnerlaw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: GESSNER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Deutschland
Berliner Promenade 16
Zu Händen von: RA Olaf Jaeger
66111 Saarbrücken
Deutschland
Telefon: +49 681-93639-24
E-Mail: MjE5XBtXTlJUUl8tVFJgYFtSX1lOZBtRUg==
Fax: +49 681-93639-46
Internet-Adresse: http://www.gessnerlaw.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Arthur-Kratzsch-Straße 6
66386 St. Ingbert
NUTS-Code DEC05
Die Vergabestelle betreibt am Standort ein Frei -und Hallenbad.
2) Projektziele
Dieses soll im laufenden Betrieb erweitert werden um ein Lehrschwimmbecken, welches an die bestehende Schwimmhalle angrenzen und in diese integriert werden soll. Die mit dem Anbau des Lehrschwimmbeckens verbundene eventuell erforderliche Schließung des Hallenbades muss zur Vermeidung unnötiger Einnahmeausfälle auf dem geringsten möglichen Zeitraum begrenzt werden.
Bauliche und haustechnische Anlagen sowie Einrichtungen des bestehenden Hallenbades sind für den Bau und den Betrieb des Lehrschwimmbeckens nach Möglichkeit zu nutzen bzw. zu erweitern, um einen gesamtwirtschaftlichen Betrieb zu erreichen.
3) Projektstand
Erste Studien gelangen zu Gesamtkosten KG 300 bis 400 in Höhe von ca. netto 3 000 000 EUR.
Die Projektunterlagen werden in der 2. Phase dieser Ausschreibung denjenigen Bietern, die in die engere Wahl kommen, zur Verfügung gestellt.
4) Auftragsumfang
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst Leistungen gemäß LP 1-3 und HU-Bau.
Parallel zu dieser Ausschreibung werden in 2 separaten Ausschreibungen die Leistungen der technischen Ausrüstung und der Tragwerksplanung veröffentlicht. Die Abgabe einer Bewerbung für mehrere dieser Leistungen – auch als Bietergemeinschaft – ist zulässig, wenn auch für die jeweilige Ausschreibung eine separate Bewerbung erfolgt ist.
71210000, 71241000, 71240000
Aufbauend auf dem derzeitigen Sachstand wird von anrechenbaren Kosten von ca. 3 000 000 EUR netto ausgegangen.
In der 2. Stufe dieses Verfahrens erhalten die Bieter, die in die engere Wahl kommen, präzise Vorgaben für KGR 300 und 400.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Personenschaden: 1 500 000,00 EUR
Sachschaden: 1 500 000,00 EUR
Schlußrechnung nach Abschluß aller Leistungsphasen.
Fachkunde) des Bewerbers. Die geforderten Nachweise sind in geordneter, gehefteter Reihenfolge in DIN A4
vorzulegen (Gesamtumfang der Bewerbung).
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV,
— Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VgV,
— Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV,
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV.
Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Gründe
Nach § 124 GWB vorliegen.
— Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: 500 000 EUR jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten gegliedert nach Berufsgruppen (Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) für das laufende Jahr und die beiden vorangegangenen Jahre.
Bewerber sind dazu verpflichtet, Auskünfte zu geben:
— ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind,
— ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten (vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
a) Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren betreuten Baumaßnahmen (insbesondere Schwimmbäder und Um-/Anbauten im laufenden Betrieb) aufgegliedert nach Jahren. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
b) Referenzen des Bewerbers und seiner sich gegebenenfalls mitbewerbenden Partner für die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbaren Leistungen, die in den vergangenen 3 Jahren erbracht wurden, mit Angabe des jeweiligen Honorars und der Gesamtbaukosten (gesplittet in Kostenprognose bei Projektstart versus Kostenfeststellung bei Projektende), der Leistungszeit und des Leistungsumfangs und der Auftraggeber (Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Fax, E-mail);
c) Erfahrungen mit Baumaßnahmen, die in EU-weiten Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurden;
d) Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV;
Erklärung über die Einhaltung der vorgegebenen Fristen und Kosten von bereits durchgeführten Baumaßnahmen.
Art und Form der Nachweise über die Referenzobjekte ist dem Bewerber freigestellt, wobei jeweils Bescheinigungen mit der Bewerbung vorzulegen sind. Es dürfen keine Planunterlagen in Zeichenrollen und keine Bewerbungsmappen größer als DIN A3 eingereicht werden.
e) Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV;
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung (z. B. Computer, Software usw.) der Bewerber verfügen wird.
f) Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV – Berufliche Befähigung
Namen und berufliche Befähigung der Personen, welche die zu vergebenden Leistungen im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen — getrennt nach Leitungs- und Erfüllungsebene. Hier ist vor allem die Qualifikation des/der geplanten Projektverantwortlichen, deren Stellvertreter und gegebenenfalls zusätzlich vorzusehende Bearbeiter durch kurze fachliche Lebensläufe mit Nennung vergleichbarer Projektreferenzen nachzuweisen, differenziert nach Planung und Bauleitung, sofern nicht personenidentisch.
g) Beschreibung der vom Bewerber angedachten Projektorganisation (Organigramm) für die anzubietenden Leistungen;
h) Nachweis vergleichbarer Problemlösungen z. B. durch Darstellung funktioneller und wirtschaftlicher Lösungen anhand ausgeführter Projekte, möglichst in Bezug auf die hier gestellte Aufgabe.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: 1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie am Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt nach geltendem Recht ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ (oder einer entsprechenden Berufbezeichnung ihres Heimatlandes) berechtigt sind und ihren Geschäftssitz/
Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser
ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben. Ist die Berufsbezeichnung im Heimatstaat
gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichenAnforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie am Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im
EU-Amtsblatt folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Geschäftssitz im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Aufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Leistungserbringer/in erfüllen die fachlichen
Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern/innen. Wer am Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist, der in anderer Form als Bewerber/-in teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die unter III.2) genannten; nach formaler Vollständigkeitsprüfung mit folgender Gewichtung:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz aus den vergangenen 3 Jahren 10 %;
2) Zahl der Beschäftigten und gesondert ausgewiesen der Führungskräfte 5 %;
3) Erfahrungen Projektteam einschließlich Leiter und Stellvertreter 40 %;
4) Vergleichbare Referenzprojekte, gewertet werden max. 3, 25 %;
5) Maßnahmen der Qualitätssicherung 10 %;
6) Qualität der Bewerbungsunterlagen (Anschaulichkeit, Eindeutigkeit, Nachvollziehbarkeit der Angaben) 10 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Veröffentlichung übernehmen. Formblätter für die Bewerbung existieren nicht.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Digitale Bewerbungen oder solche per Fax sind nicht zugelassen.
Sie sind verschlossen mit einem gut sichtbaren Hinweis „nicht öffnen, Vergabeunterlagen" unter Angabe der Projektnummer auf dem Postwege oder persönlich abzugeben an die Adresse Anhang A III. (Büro-Öffnungszeiten 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr).
In der 2. Stufe des Verfahrens erhalten die Bieter ab dem 20.8.2018 nähere Unterlagen zur Planungsaufgabe.
Die in die engere Wahl genommenen Bewerber werden zu einer Präsentation am 14.9.2018 zwischen 9 und 17 Uhr separat eingeladen. Hier haben sich Projektleiter und stellvertretender Projektleiter persönlich vorzustellen.
Vergabekammern des Saarlandes
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Deutschland
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaGQ2bV9oamlZXldcaiRpV1doYldkWiRaWw==
Telefon: +49 681501-4994
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Fax: +49 681501-3506
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Siehe VI.4.1)