Deutschland-Beelitz: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 137-313171
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Berliner Str. 202
Beelitz
14547
Deutschland
E-Mail: MjIwYlFeU01OUU5RUVhVYGYsUFtZTlFeYBpQUQ==
NUTS-Code: DE40E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beelitz.de
Mangerstr. 26
Potsdam
14467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Janko Geßner
Telefon: +49 331-62042874
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWFVYWF9cZ20zV2JgVVhlZyFXWA==
Fax: +49 331-6204271
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dombert.de
Mangerstr. 26
Potsdam
14467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Janko Geßner
Telefon: +49 331-62042874
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFFUVFtYY2kvU15cUVRhYx1TVA==
Fax: +49 331-6204271
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dombert.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau 2022 – Freianlagenplanung
Die ausgeschriebenen Freianlagen- und Generalplanerleistungen haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ zum Gegenstand. Die Fläche soll langfristig als Freizeit- und Erholungsort für Bewohner und Besucher zur Verfügung stehen sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 dienen.
Der Park umfasst nach der vorliegenden Vorplanung die Teilbereiche „Festwiese“, „Festspielareal“, „Freizeitpark“ und „Caravanstellplatz“. Bestimmte Flächen dieser Teilbereiche sind vom Auftragnehmer zu beplanen (ohne Pflanzplanung des Wechselflors).
Stadt Beelitz 14547 Beelitz
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen und Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ als Freizeit- und Erholungsort sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 zum Gegenstand.
Der Park umfasst nach der vorliegenden Vorplanung die Teilbereiche „Festwiese“, „Festspielareal“, „Freizeitpark“ und „Caravanstellplatz“. Bestimmte Flächen dieser Teilbereiche sind vom Auftragnehmer zu beplanen (ohne Pflanzplanung des Wechselflors).
Für ein Teilgebiet der „Festwiese“, den „Park an der Nieplitz“, liegt eine Freianlagenplanung vor, die vom Auftragnehmer zu beachten und zu integrieren ist. Für das „Festspielareal“ wird ein gesonderter Planungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten und zu integrieren sind. Gleiches gilt für die Planung der Spiellandschaften.
Für die Maßnahme „Park am Mühlenfließ“ sollen Fördermittel beantragt werden (Förderprogramm LEADER und ggf. andere). Bereits bei der Beantragung von Fördermitteln soll durch den Bewerber mitgewirkt werden.
Vorgesehen ist eine – stufenweise – Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechend der Leistungsbilder und der Leistungsphasen nach der HOAI. Mit Zuschlag wird die erste Stufe und damit die Leistungsphasen 1 (teilweise), 2 (teilweise) sowie 3 und 4 beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Wesentliche Voraussetzung für die weitere Beauftragung ist die Gewährung von Zuwendungen. Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen der nachfolgenden Leistungsphasen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungsphase übertragen werden. Einen Rechtsanspruch auf Abruf dieser Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.
Darüber hinaus sollen alle zusätzlichen bzw. besonderen Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Planung der Freianlage und deren Nutzung erforderlich sind, beauftragt werden.
Netto-Mindestumsatz (max. 75 Punkte)
Qualifikation Projektleiter (max. 275 Punkte)
Qualifikation stellvertretender Projektleiter (max. 200 Punkte)
Anzahl Beschäftigte (max. 50 Punkte)
Qualität vergleichbarer Referenzen (max. 400 Punkte)
(vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen – „Bewerbungsbedingungen“)
Der Auftraggeber kann die Leistungsstufen 2 bis 5 einzeln oder im Ganzen abrufen (Optionale Leistungen). Das betrifft Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9.
LEADER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eintragung in die Architekten- bzw. Ingenieurkammer (soweit gesetzlich vorgeschrieben) ist in Kopie als Anlage beizufügen.
Sofern das Unternehmen im Handelsregister eintragungspflichtig ist, ist ein Nachweis über die Eintragung im entsprechenden Handelsregister sowie der Unterschriftberechtigung beizufügen.
Die Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, die Eignungsmatrix sowie die Erläuterung der Eignungsmatrix sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen, dort Ziffer 10; diese Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt).
Es sind folgende Angaben erforderlich:
1) Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der letzten drei Jahre in EUR;
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
— Es muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 2 000 000 EUR (netto) und für sonstige Schäden von mindestens 1 000 000 EUR (netto) bestehen oder im Falle der Beauftragung abgeschlossen werden. Dies ist durch entsprechende Bestätigung der Versicherung nachzuweisen.
— In den drei Kalenderjahren 2015, 2016 und 2017 muss ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz in Höhe von mindestens 100 000,00 EUR erzielt worden sein.
Die Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Eignungsmatrix sowie die Erläuterung der Eignungsmatrix sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen, dort Ziffer 10; diese Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt).
Folgendes wird gefordert:
1) Angaben zur Qualifikation des Projektleiters;
2) Angaben zur Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters;
3) Angaben zur Anzahl der Beschäftigten;
4) Angaben zu vergleichbaren Referenzen (siehe geforderte Mindeststandards);
5) Angaben dazu, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und, soweit schon bekannt, Angabe des Unterauftragnehmers;
6) Angaben dazu, ob sich das Unternehmen zum Nachweis der Eignung ggf. der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe);
7) Angaben zu einer etwaigen Bewerbergemeinschaft.
— Es werden mindestens zwei Referenzprojekte gefordert, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein müssen, mit Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner, zum Gegenstand des Auftrags, Angabe der Honorarzone, zu den Gesamtkosten, zum Bearbeitungszeitraum und -umfang, zur Art der Maßnahme (Neuherstellung, Umbau, Erweiterung, etc.) und kurze Beschreibung derselben; falls zutreffend: zu dem genannten Projektleiter/Stellvertreter, der bei der Bearbeitung eine Aufgabe von mindestens sechs Monaten und als Haupttätigkeit wahrgenommen hat.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie eine Leistungserbringung des Bewerbers hinsichtlich einer Freizeitanlage, Parkanlage, Gartenschau oder Freifläche mit hoher Qualität (mindestens Honorarzone IV) beinhalten.
Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEYD6VL
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.