Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien erbracht haben, qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb. Sollten mehr Bewerbungen zugelassen werden als Teilnehmer am Planungswettbewerb vorgesehen sind, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer /-innen durch separate Losziehung.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Unterlagen digital (an http://www.fpz-zeese.de) in der genannten Reihenfolge in insgesamt einer PDF-Datei einzureichen:
Zulassungskriterien:
a) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung;
b) Nachweis zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung oder Bestätigung eines Versicherungsunternehmens, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen werden kann;
c) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung (z.B. Kammerausweis);
d) Bewerber-Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unter-schrift aller Teilnahmeberechtigten.
Eigungskriterien (formal):
a) Referenzprojekt 1: Wettbewerbserfolg aus einem Verfahren in Anlehnung an die RPW. Je Projekt ist max. eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büronamens in der rechten oberen Ecke);
b) Referenzprojekt 2: öffentliche Bauten mit vergleichbarer Bausumme von min-destens 3 Mio. EUR. Je Projekt ist max. eine Seite im Format A3 quer (mit Eintra-gung des Büronamens in der rechten oberen Ecke) einzufügen;
c) Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen;
d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach BW Vergabe- und Tariftreuegesetz.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Zulas-sung nicht herangezogen.
Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie ge-mäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung die Be-rufsbezeichnung Architekt/Landschaftsarchitekt führen dürfen. Ist die Berufsbe-zeichnung im Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, ist ein Diplom, Prüfungszeug-nis oder sonstiger Befähigungsnachweis zulässig, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG und Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerken-nung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anste-henden Planungsaufgabe entsprechen, und der bevollmächtigte Vertreter und Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4 Abs. 2 beschriebenen Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb werden von allen preistragenden Bietergemeinschaften die folgenden Eignungskriterien abgefragt und Nachweise gefordert.
— min. 2 Architekten und 1 Landschaftsarchitekt gem. § 48 (3) Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV),
— eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung für Planerleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 300 000 EUR für sonstige Schäden bzw. die entsprechende Deckungszusage einer Versicherung im Auftragsfall (zweifach maximiert).