Deutschland-Friedrichskoog: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 144-330669
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Amt Marne-Nordsee für die Gemeinde Friedrichskoog
Koogstraße 35a
Kontaktstelle(n): Büro Plusfünf, Stadtentwicklung + Kommunalberatung
Zu Händen von: Herr Dr. Volker Zahn
25718 Friedrichskoog
Deutschland
Telefon: +49 4513080858
E-Mail: MThyWWBmOGhkbWtebV1mXiZcXQ==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.amt-marne-nordsee.de/amtsgemeinden/friedrichskoog/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
NUTS-Code DE
In der Nordseegemeinde Friedrichskoog erfordert der Bau- und Ausstattungszustand von zwei, für die Tourismusfunktion der Gemeinde besonders wichtigen Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, einer grundlegenden gestalterischen, infrastrukturellen und baulichen Erneuerung:
1) Badestrand „Friedrichskoog Spitze“
2) Trischendamm
Beide Einrichtungen stehen in einem direkten, räumlich-funktionalen Zusammenhang, können jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht in einer zusammenhängenden Baumaßnahme realisiert werden.
Die Gemeinde Friedrichskoog führt daher zwei zeitlich voneinander unabhängige VgV-Verfahren für den Badestrand (1) und den Trischendamm (2) durch, um Dienstleistungsaufträge für die Planungen und Baumaßnahmen zur Attraktivierung beider Einrichtungen an qualifizierte Büros zu vergeben.
Gegenstand dieses ersten VgV-Verfahrens ist die Bekanntmachung zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für den Badestrand (Friedrichs-koog 1).
Das zweite VgV-Verfahren mit der Bekanntmachung zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für den Trischendamm (Friedrichskoog 2) wird zeitversetzt im Jahre 2018 durchgeführt.
Nachfolgend werden die Rahmenbedingungen beschrieben
Situation Badestrand (Friedrichskoog 1)
Im Nordosten der Gemeinde Friedrichskoog befindet sich der grüne Badestrand „Friedrichkoog Spitze“. Er wird landseitig durch den Küstenschutz-deich und wasserseitig durch die Nordsee begrenzt und hat in Nord-Süd Ausdehnung eine Länge von ca. 1,8 km. Für Einheimische und Touristen ist der Badestrand ein gern genutztes Angebot zum Baden und zum Erholen. Er gilt zugleich als wichtigstes touristisches Angebot der Nordsee-Gemeinde Friedrichskoog.
Unter touristischen Aspekten erfüllt das Gesamterscheinungsbild des Badestrandes mit seinen in die Jahre gekommenen infrastrukturellen Ausstattungselementen nicht mehr den Anforderungen, die an zeitgemäße, zielgruppenspezifische Tourismus-Infrastruktureinrichtungen gestellt werden müssen.
Im Rahmen der Deichverstärkung besteht für die Gemeinde Friedrichskoog jetzt die Möglichkeit, die Badestrandsituation im Sinne eines „Relaunchs“ in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH) umzusetzen und sich optisch wie angebotstechnisch von anderen Tourismusgemeinden an der Nordsee zu unterscheiden.
Situation Trischendamm (Friedrichkoog 2)
Am südlichen Ende grenzt der Badestrand unmittelbar an den „Trischen-damm“, ein in den 1930er Jahren entstandenes Küstenschutzbauwerk. Mit einer Dammlänge von ca. 2,2 km erstreckt sich der Trischendamm bis weit in den Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer hinein und bietet Einheimischen wie Gästen ein einmaliges Naturerlebnis und Erholungsangebot.
Baubedingt und in Folge seines Zweckes ist der Trischendamm derzeit eingeschränkt begehbar und nicht barrierefrei. Zudem fehlt es an ergänzender Infrastruktur.
Küstenschutz und Deichverstärkung
Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein plant für Friedrichskoog Deichverstärkungsmaßnahmen. Die vorgesehenen Maßnahmen sind mit nachteiligen Auswirkungen auf das Gesamterscheinungsbild, die Nutzungsmöglichkeiten und die Erreichbarkeit des Badestrandes und des Trischendamms verbunden.
Um diese Nachteile zu vermeiden, muss die Gemeinde Friedrichkoog eigene Planungsvorstellungen für den Badestrand und den Trischendamm entwickeln, die im Zusammenhang und in Abstimmung mit den Küstenschutzmaßnahmen des Landesbetriebs in unterschiedlichen Zeit- und Realisierungsstufen baulich – überwiegend unter laufendem Betrieb – umzusetzen sind.
Mit den Planungen für den Badestrand und den Trischendamm verfolgt die Gemeinde Friedrichskoog das Ziel, die Tourismus- und Erholungsfunktion der Nordseegemeinde in qualitativer Hinsicht zu optimieren und sich zugleich – soweit möglich – unter Berücksichtigung der Gästezielgruppen op-tisch und angebotstechnisch von der Konkurrenz abzusetzen
Grundlagenermittlung für den Badestrand
Im Sinne einer Grundlagenermittlung hinsichtlich der anzusprechenden Zielgruppen, deren Erwartungen und der infrastrukturellen Machbarkeit hat die Gemeinde ein Konzept erarbeiten lassen. Ergänzend dazu wurden in einer Klausurtagung von Gemeindevertretern Ideen und Anforderungen zusammengetragen, die bei einer Neuplanung der Deichinfrastruktur Berücksichtigung finden sollen.
Die aus dem Jahre 2010 stammende Grundlagenermittlung diente zur Führung von Vorgesprächen mit potenziellen Fördergebern, Landesämtern und Genehmigungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein um generelle Fragen der Machbarkeit und Förderfähigkeit einer Umgestaltung des Badestrandes zu erörtern. Seinerzeit ging eine Grobkostenschätzung für die Umgestaltung des Badestrandes von Gesamtkosten in Höhe von etwa 8 Mio. EUR aus.
Anforderung der Bewerbungsunterlagen
Interessierte Bewerber können die Grundlagenermittlung für den Badestrand (entsprechend § 7 VgV / Vorbefassung) sowie die Ergebnisse der gemeindlichen Klausurtagung für die Einreichung von Teilnahmeanträgen per Mail von der Kontaktstelle (Ziffer I.1) der Bekanntmachung) anfordern.
(E-Mail-Adresse Kontaktstelle: MjEyblVcYjRkYGlnWmlZYloiWFk=).
BeauftragungDie Gemeinde Friedrichskoog beabsichtigt für alle im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Umgestaltung des Badestrandes stehenden HOAI-Leistungen eine fachlich qualifizierte, erfahrene und leistungsfähige
Bewerbergemeinschaft eines Landschaftsarchitekten mit Fachingenieuren (Fachrichtungen Architektur/Tragwerk/TGA)
einen Landschaftsarchitekten als Generalplaner (mit Fachingenieuren der Fachrichtungen Architektur / Tragwerk /TGA) – bzw.
ein Generalplanungsunternehmen (mit Fachingenieuren der Fachrich-tungen Landschaftsplanung/Architektur/Tragwerk / TGA) im Unternehmen
Zu beauftragen.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 1-3, LPH 4, LPH 5-9 HOAI und eine abschnittsweise Realisierung der Maßnahmen für den Badestrand unter laufendem Betrieb.
Anforderungen
Im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung zur Umgestaltung des Badestrandes stellt die Gemeinde Friedrichskoog hohe Anforderungen an
die Funktions-, Freiraum- und Ausführungsqualität; die Wirtschaftlichkeit von Planungs-/Baumaßnahmen; die örtliche Präsens der zu beauftragenden Bewerbergemeinschaft/des generalplanenden Landschaftsarchitekten/des Generalplanungsunternehmens.
Darüber hinaus wird besonderer Wert auf eine wirtschaftliche Verwendung der für die Planungs- und Baumaßnahmen in den Haushalt der Gemeinde Friedrichskoog einzustellenden anteiligen kommunalen Eigenmittel gelegt. Insbesondere die Anforderungen an
Qualifizierte Planungs- und Durchführungserfahrungen von Freiraum-/Landschaftsplanungen am Wasser,
Freiraum-/Landschafts-/Gestalt-/Funktionsqualität in Verbindung mit Bauerfahrungen in Bauabschnitten unter laufendem Strandbetrieb,
Leistungsfähigkeit, Erfahrungen und fachliche Eignung des Landschaftsarchitekten der Bewerbergemeinschaft / dem Generalplaner / dem Generalplanungsunternehmen in Verbindung mit Küstenschutzmaßnahmen sowie die Beteiligung von Bauherrn, Ehrenamt und Tourismusbeteiligten der Gemeinde
Werden die wesentlichen Grundlagen für die Auswahl der zu beauftragen-den Bewerbergemeinschaft/dem Generalplaner/dem Generalplanungsunternehmen darstellen.
Für den zu vergebenden Dienstleistungsauftrag sucht die Gemeinde Friedrichskoog einen fachlich qualifizierten, leistungsstarken und zuverlässigen Auftragnehmer als Bewerbergemeinschaft/Generalplaner/Generalplanungsunternehmen mit fundierten Erfahrungen in der Planung und Realisierung der beschriebenen Aufgabe.
Der künftige Auftragnehmer soll in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Gemeinde, dem Ehrenamt und den Tourismusbeteiligten die Planungen und Baumaßnahmen für den Badestrand qualitäts- und nutzerorientiert, termin- und kostengerecht durchführen.
71000000, 71400000, 71300000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darlegung der besonderen Bedingungen: 1) Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungen gilt nicht der Post-stempel
2) Unvollständige Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 (2) VgV)
3) Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig
4) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt
5) Referenzprojekte sind ausschließlich im Format DIN A3 einzureichen
6) Bewerber / Bewerbergemeinschaften, welche Nach-/ Unterauftragnehmer binden, müssen mittels einer Verpflichtungserklärung der Nach-/Unterauftragnehmer bestätigen, dass die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen
7) Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bei Generalplanern und Generalplanungsunternehmen von Nach-/Unternehmern gem. § 47 VgV) haben den Ausschluss aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. des Generalplaners/Generalplanungsunternehmen zur Folge
1.0 Bewerbergemeinschaft
1.1 Erklärung über die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten als bevollmächtigtem Vertreter
2.0 Auskünfte über Verknüpfungen, Niederlassung und Zusammenarbeit
2.1 Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen,
2.2 Angabe der Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird
2.3 Angaben über auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 46 (10) VgV)
3.0 Unteraufträge (§§ 46 (10) / 47 (1) VgV)
3.1 Angaben über die als Unteraufträge zu vergebenden Auftragsteile
3.2 Verpflichtungserklärung von Nach- /Unterauftragnehmern bei beabsichtigter Beauftragung
4.0 Mehrfachbewerbungen
4.1 Erklärung über das Nichtvorliegen von Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nach-/Unterauftragnehmern bei Landschaftsarchitekten als Generalplaner und Generalplanungsunternehmen
5.0 Fachliche Eignung (§ 44 (1) VgV / § 122 GWB)
5.1 Nachweise der fachlichen Eignung durch Berufszulassung oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung oder Studiennachweise oder Eintragung in das jeweilige Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Bescheinigungen der zuständigen Berufskammer
5.2 Bei juristischen Personen Nachweis über Eintragung in das Handelsregister
6.0 Ausschlusskriterien (§§ 123 (1), 124 (1) GWB)
6.1 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien und Erklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen der Gemeinde Friedrichskoog/des Landes Schleswig- Holstein
7.0 Versicherungen (§ 45 (4) Nr. 2 VgV)
7.1 Nachweise über Berufshaftpflichtversicherungen
8.0 Umsätze (§ 45 (4) Nr. 4 VgV)
8.1 Erklärung über den Gesamtumsatz im Durchschnitt der zurückliegenden drei Jahre
Die folgende Erklärung ist nur vom Landschaftsarchitekten einer Bewerbergemeinschaft bzw. Landschaftsarchitekt als Generalplaner bzw. Generalplanungsunternehmen zu erbringen:
9.0 Auftragsbezogener Umsatz (§ 45 (4) Nr. 4 VgV)
9.1 Erklärung über den, dem Tätigkeitsbereich des Auftrags entsprechenden Umsatzanteil für Freiraum- und Landschaftsplanungen mit zugehöriger Infrastruktur etc. am Gesamtumsatz im Durchschnitt der zurückliegenden drei Jahre.
Folgende Angaben und Formalitäten sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, von Landschaftsarchitekten als Generalplaner und deren Nach-/Unterauftragnehmern, von Generalplanungsunternehmen und deren Nach-/Unterauftragnehmern zu erbringen:
10. Beschäftigte und Führungskräfte (§ 46 (3) Nr. 8 VgV)
10.1 Erklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren
10.2 Erklärung über das jährliche Mittel der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
11. Technische Fachkräfte (§ 46 (3) VgV)
11.1 Angabe aller technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (= Projektteam)
12. Berufsbefähigung (§ 44 (1) VgV)
12.1 Beruflicher Qualifikationsnachweis aller angegebenen technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
13. Technische Leitung (§ 46 (3) Nr. 6 VgV)
13.1 Angabe der technischen Leitung des Projektteams mit Nachweis der beruflichen Qualifikation
14. Technische Ausstattung (§ 46 (3) Nr. 9 VgV)
14.1 Erklärung über die zur Verfügung stehende technische Ausstattung
15. Qualitätssicherung gem. § 46 (3) Nr. 3 VgV
15.1 Angabe/Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätsmanagement)
Die folgenden Nachweise (16.1) sind nur von Fachingenieuren als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. als Nach- /Unterauftragnehmer von Landschaftsarchitekten als Generalplaner bzw. als Nach-/Unterauftragnehmer eines Generalplanungsunternehmen zu erbringen:
16. Projektlisten der Fachingenieure (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
16.1 Projektliste mit Nachweis realisierter Projekte in einer Gesamtübersicht. Die Projektliste soll Auskunft darüber geben, dass Bauvorhaben mit einer der Bauaufgabe in Friedrichskoog ähnlichen oder vergleichbaren Art, Größe, Komplexität, Schwierigkeitsgrad etc. bearbeitet wurden. Alle Projekte mit Angaben zu Bauzeiten, Baukosten und erbrachten Leistungen. Die Projekte dürfen nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen.
Die folgenden Nachweise (17.1/17.2) sind nur vom Landschaftsarchitekten einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Landschaftsarchitekten als Generalplaner bzw. eines Generalplanungsunternehmen zu erbringen:
17. Projektliste des Landschaftsarchitekten (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
17.1 Projektliste mit Zusammenstellung geplanter und realisierter Frei-raum- und Landschaftsplanungen mit zugehöriger Infrastruktur etc. in einer Gesamtübersicht (Gutachten/ Konzepte, Wettbewerbe, geplante und realisierte Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Sanierungen etc.).
Alle Projekte mit Angaben zu Planungs-/Bauzeiten, Baukosten, erbrachten Leistungsphasen sowie Angaben darüber, welche Projekte unter laufendem Betrieb realisiert wurden. Die Projekte dürfen nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen.
17.2 Referenzprojekt(e) des Landschaftsarchitekten mit realisierten Freiraum- und Landschaftsplanungen und zugehöriger Infrastruktur etc. Einzureichen sind max. drei beispielhafte Referenzprojekte, das / die der Planungs- und Bauaufgabe in Friedrichskoog in Art, Größe und Schwierigkeitsgrad ähneln oder mit dieser vergleichbar sind. Jedes Re-ferenzprojekt mit Angaben zur Planungs-/ Bauzeit, Baukosten und erbrachten Leistungsphasen.
Die Plandarstellungen sollen in geeigneter Weise die Freiraum-/ Landschafts-, Funktions-, Ausstattungs-, Architektur-, Gestaltungs-, Ausführungsqualität etc. des/der Referenzprojekte erkennen lassen. Jedes Referenzprojekt ist auf jeweils einem Blatt im Format DIN A3 darzustellen.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden ausschließlich Referenzprojekte in die Prüfung und Bewertung einbezogen, die auf einem Blatt im Format DIN A3 dargestellt sind.
Andere Blattformate werden nicht zur Bewertung zugelassen.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Das Verfahren richtet sich an Bewerbergemeinschaften bestehend aus Landschaftsarchitekten und Fachingenieuren (Fachrichtungen Architektur / Tragwerk, TGA); an Landschaftsarchitekten als Generalplaner mit Nach-/ Unternehmern sowie an Generalplanungsunternehmen (ggf. mit Nach-/ Unterauftragnehmern).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens zu führen bevollmächtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer am Tag der Bekanntmachung ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen gem. § 43 (1) VgV erfüllt, wenn ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- und Bauleistungen ausgerichtet ist, die der in Friedrichskoog zu bearbeitenden Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistungserbringung verantwortlich ist.
Der bevollmächtigte Vertreter und der projektverantwortliche Mitarbeiter der juristischen Person müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen (§ 46 (2) und (3) Nr. 6 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung 30 %) Siehe Erklärungen / Nachweise gem. III.2.2 Fachliche Eignung (Gewichtung 50 %) Siehe Erklärungen / Nachweise gem. III.2.3; u.a. Projektliste, Referenzprojekte vergleichbarer Art, Größe, Schwierigkeitsgrad etc. Personelle/technische Leistungsfähigkeit (Gewichtung 20 %) Siehe Erklärungen / Nachweise gem. III.2.3; u.a. Personal, technische Ausstattung, Qualitätsmanagement
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Herangehensweise/Projektsteuerung/Präsens vor Ort: (Gewichtung 30 %). Gewichtung 30
2. Freiraum-/Landschafts-/Gestaltqualität/Qualitätsstandards: (Gewichtung 30 %). Gewichtung 30
3. Kommunikation/Information Auftraggeber: Bauherr, Ehrenamt, Tourismusbeteiligte (Gewichtung 20 %). Gewichtung 20
4. Beteiligung Auftraggeber/Ehrenamt/Tourismusbeteiligte: (Gewichtung 15 %). Gewichtung 15
5. Gesamteindruck Vorstellungsgespräch: (Gewichtung 5 %). Gewichtung 5
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein
24105 Kiel
Deutschland
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOnFjZ2MoZltoXm1iKF5f
Telefon: +49 4319884760
Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein Anschrift: Düsternbrooker Weg 94, D-24105 Kiel, Postfach 7128 Telefon +49 (0)4319884760 Email: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5lV1tXHFpPXFJhVhxSUw==