14.
weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters:
11. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
12. Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist .Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschluss-gründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
13. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen . Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Zudem sind von dem Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
14. Das Angebotsschreiben (Anhang 0)
15. Das Preisblatt (Anlage 2 zum Anhang I)
16. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III)
Ender der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 05.09.2018; 12:00 Uhr
Die Auftraggeberin bietet freiwillige Ortsbesichtigung an.
Für das Angebot sind die beigefügten Preisblätter (Anlage 2 des Anhang I) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
Gemäß § 46 Abs. 1 UVgO teilt die Auftraggeberin den nicht berücksichtigten Bietern unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung mit. Die Auftraggeberin kann die Informationen unter den Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 UVgO zurückhalten.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihrem Angebot eine ständig erreichbare Telefax-Nummer zu benennen, an die die Information von der Vergabestelle gesendet werden kann.
Elektronische Angebotsabgabe:
Angebote können elektronisch übermittelt werden. Elektronische Angebote können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per Email führt zum Ausschluss des Angebots. Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Angebotsschreiben in Textform (§ 126 b BGB) abgefasst sein, d.h. es muss sich um eine abgeschlossene, lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt wird.Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit.
Angebote können auch per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe in der Poststelle des Dienstgebäudes zugestellt werden. Bei dieser Form der Übermittlung muss das Angebotsschreiben unterschrieben sein. Nicht unterschriebene oder in Kopie eingereichte Angebote gelten als nicht abgegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der Dienststelle maßgebend. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang der Angebote liegt beim Absender.
Diese Angebote müssen in einem fest verschlossenen Umschlag, gerichtet an die nachfolgende Anschrift, rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Verdingungsstelle
Poststelle (Raum A 0068)
Fasanenstr. 87
10623 Berlin