Deutschland-Lübeck: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 145-332717
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Breite Straße 10/12
Lübeck
23552
Deutschland
Kontaktstelle(n): Handwerkskammer Lübeck / Bauabteilung
Telefon: +49 4511506187
E-Mail: MjE0VFNnU1RmV1teZ2BZMlppXR9eZ1dUV1VdIFZX
Fax: +49 4511506185
NUTS-Code: DEF03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-luebeck.de
Kajen 10
Hamburg
20459
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Imke Ißberner
Telefon: +49 4036098422
E-Mail: MjE2WR5ZY2NSVWJeVWIwVGJfY2QdU19eY2VcZB5UVQ==
Fax: +49 4036098411
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Travecampus der Handwerkskammer Lübeck
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Berufsbildungsstätte mit integrierter Berufsschule und Fortbildungszentrum für die Handwerkskammer Lübeck. Die Neubaumaßnahme erfolgt auf dem ca. 49 500 m2 großen Grundstück an der Kronsforder Landstraße („ehemalige Ziegelei“) in Lübeck-Genin.
Neben einem Verwaltungs- und Seminarbereich sollen Werkstätten für die einzelnen Ausbildungsberufe sowie eine Mensa (mit Vollküche) und ein Gästehaus (214 Zimmer) realisiert werden. Darüber hinaus sind die Außenanlagen zu planen. Grundlage für den Wettbewerb stellt ein mit den Fördermittelgebern abgestimmtes und freigegebenes Ideal-Raum-Programm dar. Für die Umsetzung des Neubaus sind rd. 90 Mio. EUR brutto Gesamtkosten (KG 200-700) als auskömmlich veranschlagt. Es handelt sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme des Bundes (BMBF und BMWi) und des Landes Schleswig-Holstein. Die Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb ist sicherzustellen. Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen voraussichtlich im Zeitraum 2021 bis 2024 umgesetzt werden.
Das gem. B-Plan drei- bis viergeschossige Gebäude soll mit ca. 37 300 m2 BGF entstehen. Im Erdgeschoss sind vorzugsweise Werkstätten und Bereiche mit einem hohen Anlieferungsaufkommen (Küche/Mensa) anzuordnen. In den oberen Geschossen sind die weiteren Nutzungen vorzusehen. Im Untergeschoss sind Technikflächen zu berücksichtigen. Die notwendigen Stellplätze sind oberirdisch herzustellen und in die Freianlagengestaltung zu integrieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Insgesamt sollen 25 Büros an dem Wettbewerb teilnehmen. Die Teilnehmer sollen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden.
ANFORDERUNGEN AN ALLE BEWERBER
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber oder Führungskräfte).
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 1,5 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 33 ff HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 15 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 200 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen gem. § 38 ff HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 2 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder öffentlich geförderten Baumaßnahmen anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o.g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
TEILNAHMEWETTBEWERB
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Internetseite www.drost-consult.de für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an MjE5VhtWYGBPUl9bUl8tUV9cYGEaUFxbYGJZYRtRUg==. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Internetseite www.drost-consult.de veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
AUSWAHL DER BÜROS
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 33 ff HOAI einzureichenden Referenzprojekte.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Auswahlbogen“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 33 ff HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. § 38 ff HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
Formalleistungen;
Städtebauliche Qualität;
Hochbauliches Konzept;
Funktionales Konzept;
Freiraumplanerisches Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 287 500 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 150.000,- Euro (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1) Preis: 75 000 EUR;
2) Preis: 45 000 EUR;
3) Preis: 30 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (137 500 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).
Alle Preisträger des hochbaulichen Wettbewerbs nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1) Wettbewerbsergebnis: 40 %;
2) Fachlicher Wert: 15 %;
3) Qualität: 20 %;
4) Kommunikation/Verfügbarkeit: 5 %;
5) Honorarangebot: 20 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 287 500 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (137 500 EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren ist mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein abgestimmt.
Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen/Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten. Die Landschaftsarchitekten können als Unterauftraggeber oder als Teil der Bietergemeinschaft benannt werden.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen für die Objektplanung gem. § 33 ff HOAI sowie für die Freianlagen gem. § 38 ff HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— LPH 1 bis 4 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— LPH 5 bis 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin.
— LPH 1 bis 4 Freianlagen gem. § 39 HOAI;
— LPH 5 bis 9 Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin.
Duesternbrooker Weg 92
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPXRmamYraV5rYXBlK2Fi
Duesternbrooker Weg 92
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: MThuXWpfWVpdY1llZV1qOG9hZWEmZFlmXGtgJlxd
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Contrescarpe 72
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: MThuXWpfWVpdY1llZV1qOG9hZWEmZFlmXGtgJlxd