Deutschland-Bamberg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 147-336738
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Kasernstraße 4
Bamberg
96049
Deutschland
Kontaktstelle(n): Staatliches Bauamt Bamberg
Telefon: +49 951 / 9530-0
E-Mail: MTVRYlFaPXBtYlpHXHBgaW5vYGRpO25vXVxdXCldXHRgbWkpX2A=
Fax: +49 951 / 9530-2999
NUTS-Code: DE241
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Leistungsbild Gebäude nach HOAI
Objektplanung für Gebäude nach dem Leistungsbild der HOAI 2013 für Sanierungs- und Umbauarbeiten an der Burg Lauenstein in Ludwigstadt. Die Gebäude und baulichen Anlagen der Liegenschaft werden nach § 35 HOAI in die Honorarzone III eingeschätzt.
Das Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI umfasst die Leistungsphasen 3-9. Die Beauftragung dieser Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 3 -4 HOAI) zu vergeben. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Planung weitere Leistungsstufen einzeln oder im Ganzen zu vergeben.
Beauftragung geplant: Januar 2019
Der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Erbringung der besonderen Leistungen der LPH 8 und 9) wird voraussichtlich in 2025 möglich sein.
Ein Rechtsanspruch für die Beauftragung der Leistungsstufen 2 bis 4 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
96337 Ludwigstadt
Der Freistaat Bayern beabsichtigt in der Burg Lauenstein Gebäude bzw. Gebäudeteile zu sanieren und einer veränderten Nutzung zuzuführen.
Die Burg Lauenstein befindet sich im Besitz der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Die gesamte Burganlage steht unter Denkmalschutz. Die Gebäude der ehemaligen Burggaststätte mit Hotel stehen seit 2007 leer. Hier sollen mehrere, familiengerechte Ferienwohnungen entstehen. Der „Orlamündesaal“ dient derzeit als Eingangs- und Kassenbereich des Museums und soll zukünftig als Veranstaltungsraum genutzt werden. Der Eingangs- und Kassenbereich soll umgestaltet und verlagert werden.
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorentwurfsplanung erstellt. Diese liegt der weiteren Planung zu Grunde.
Die überplante Nutzfläche liegt bei ca. 1 085 m2 und wird wie folgt aufgeteilt:
Burghotel: ca. 770 m2
Äußerer Torbau: ca. 95 m2
Orlamündeflügel: ca. 220 m2
Insgesamt sollen 6 Ferienwohnungen für jeweils 3-4 Personen entstehen. 2 Ferienwohnungen werden barrierefrei gestaltet. Es können bei einer Maximalbelegung bis zu 35 Gäste untergebracht werden.
Die Umsetzbarkeit der Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 1 und Teil 2 in Abwägung zwischen wirtschaftlich vertretbaren Eingriffen und dem Denkmalschutz für alle Nutzungsbereiche ist zu beachten.
Im Zuge der Umgestaltung muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden.
Eignung gem. § 122 GWB, sowie Referenzen.
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet (Details siehe Bewertungsmatrix zum Bewerberbogen):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 9 %
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/ Personal: 16 %
Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen 75 %.
Stufenweise Beauftragung
Rahmentermine:
Fertigstellung HU-Bau: bis 09/2019
Geplanter Baubeginn: 01/2021
Geplante Fertigstellung: 04/2025
Unmittelbar nach Beendigung des VgV-F-Verfahrens beginnt die Leistungserbringung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
— Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, beratender Ingenieur, Stadtplaner)
— Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO
— erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO durch Eintrag in einer eigenen Liste der Bayer. Architekten- oder Ingenieurekammer Bau.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der („allgemeine“) Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 700 000 EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 400 000 EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der („allgemeine“) Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 700 000 EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 400 000 EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Alle 3 Referenzen werden gewertet, so dass die maximale Punktzahl nur mit Angabe von 3 Referenzen erreicht werden kann.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild, Leistungsphase/n, Honorarzone, Vertragsverhältnis)
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung) sowie Baukosten netto (KG 200 – 700)
— Daten (Erbringungszeitraum)
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Die zusätzliche aufgabenbezogene Qualifikation der Inhaber und Führungskräfte des Unternehmens im Bereich Denkmalpflege ist durch Studien-, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise zu belegen.
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens:
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Führungskräfte/technische Mitarbeiter/sonstige Mitarbeiter.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild, Leistungsphase/n, Honorarzone, Vertragsverhältnis)
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung) sowie Baukosten netto (KG 200 – 700)
— Daten (Erbringungszeitraum)
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Die zusätzliche aufgabenbezogene Qualifikation der Inhaber und Führungskräfte des Unternehmens im Bereich Denkmalpflege ist durch Studien-, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise zu belegen.
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens:
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte/technische Mitarbeiter/sonstige Mitarbeiter.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981 / 53-1277
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Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
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Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
— Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe;
— Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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