Deutschland-Walsleben: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 148-338835
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Bergstraße 2
Walsleben
16818
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Michael Horstkotte, Schütte Horstkotte & Partner, Neuer Markt 17, 18055 Rostock
Telefon: +49 3814930260
E-Mail: MjE1WWNgMWRZHmFSY2VfVmMfVVY=
Fax: +49 38149302620
NUTS-Code: DE40D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sh-partner.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Neuer Markt 17
Rostock
18055
Deutschland
Telefon: +49 3814930260
E-Mail: MjE1WWNgMWRZHmFSY2VfVmMfVVY=
Fax: +49 38149302620
NUTS-Code: DE40D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sh-partner.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Bergstraße 2
Walsleben
16818
Deutschland
Telefon: +49 3392067562
E-Mail: MTlgZV1mN1hkayRrXGRlYGtxJVtc
Fax: +49 3392067516
NUTS-Code: DE40D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-temnitz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarkplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte
Vergeben werden sollen Architekt- und Ingenieurleistungen nach HOAI 2013 für den Neubau einer Kita in 16818 Märkisch Linden OT Kränzlin, An den Eichen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 – 9 gem. § 34 HOAI 2013
Errichtung einer Kindertagesstätte in Kränzlin, Gemeinde Märkisch Linden An den Eichen 16818 Märkisch Linden OT Kränzlin und im Übrigen am Unternehmersitz des Auftragnehmers
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI, für die Errichtung einer Kindertagesstätte in 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, An den Eichen.
Es soll eine Kindertagesstätte (Kita; Gebäudeneubau, Massivbauweise, nicht unterkellert) zur Betreuung von 68 Kindern im Vorschulalter (0-7 Jahre), davon 20 Kinder unter 3 Jahre und 48 Kinder über 3 Jahre gebaut werden. Ort: Gemarkung Kränzlin, Flur 5, Flurstück 379, postalische Adresse: 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, an den Eichen (die Hausnummer steht noch nicht fest).
Zudem soll das Gebäude einen innen befindlichen Sportraum beinhalten, der in diesem Bereich befindlichen Umkleide- und Toilettenräume über die Kita-Nutzung hinaus, anderen Personen, auch mit Behinderungen zur ausschließlich sportlichen Betätigung (keine Feiern o. ä.) zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll eingeschossig sein (ebenerdiges Geschoss = Erdgeschoss).
Das gesamte Gebäude soll eine Nutzungseinheit darstellen.
Die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen bis einschließlich Leistungsphase 4 und die Baugenehmigung liegen schon vor. Diese Planung und die weiteren vorliegenden Maßgaben (die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, bzw. neben diesen zum Download bereit stehen) sind – soweit möglich und zulässig – verbindlich zugrunde zu legen.
Zuwendungsbescheid vom 24.04.2018 AZ: 209317000024
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln im Rahmen einer Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und Leader finanziert.
Objektplanung Freianlagen
Errichtung einer Kindertagesstätte in Kränzlin, Gemeinde Märkisch Linden an den Eichen 16818 Märkisch Linden OT Kränzlin und im Übrigen am Unternehmersitz des Auftragnehmers
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß § 39 HOAI, für die Errichtung einer Kindertagesstätte in 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, An den Eichen.
Es soll eine Kindertagesstätte (Kita; Gebäudeneubau, Massivbauweise, nicht unterkellert) zur Betreuung von 68 Kindern im Vorschulalter (0-7 Jahre), davon 20 Kinder unter 3 Jahre und 48 Kinder über 3 Jahre gebaut werden. Ort: Gemarkung Kränzlin, Flur 5, Flurstück 379, postalische Adresse: 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, an den Eichen (die Hausnummer steht noch nicht fest).
Zudem soll das Gebäude einen innen befindlichen Sportraum beinhalten, der in diesem Bereich befindlichen Umkleide- und Toilettenräume über die Kita-Nutzung hinaus, anderen Personen, auch mit Behinderungen zur ausschließlich sportlichen Betätigung (keine Feiern o. ä.) zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll eingeschossig sein (ebenerdiges Geschoss = Erdgeschoss).
Das gesamte Gebäude soll eine Nutzungseinheit darstellen.
Die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen bis einschließlich Leistungsphase 4 und die Baugenehmigung liegen schon vor. Diese Planung und die weiteren vorliegenden Maßgaben (die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, bzw. neben diesen zum Download bereit stehen) sind – soweit möglich und zulässig – verbindlich zugrunde zu legen.
Zuwendungsbescheid vom 24.04.2018 AZ: 209317000024
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln im Rahmen einer Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und Leader finanziert.
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6 gem. § 51 HOAI 2013
Errichtung einer Kindertagesstätte in Kränzlin, Gemeinde Märkisch Linden an den Eichen 16818 Märkisch Linden OT Kränzlin und im Übrigen am Unternehmersitz des Auftragnehmers
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI für die Errichtung einer Kindertagesstätte in 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, An den Eichen.
Es soll eine Kindertagesstätte (Kita; Gebäudeneubau, Massivbauweise, nicht unterkellert) zur Betreuung von 68 Kindern im Vorschulalter (0-7 Jahre), davon 20 Kinder unter 3 Jahre und 48 Kinder über 3 Jahre gebaut werden. Ort: Gemarkung Kränzlin, Flur 5, Flurstück 379, postalische Adresse: 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, An den Eichen (die Hausnummer steht noch nicht fest).
Zudem soll das Gebäude einen innen befindlichen Sportraum beinhalten, der in diesem Bereich befindlichen Umkleide- und Toilettenräume über die Kita-Nutzung hinaus, anderen Personen, auch mit Behinderungen zur ausschließlich sportlichen Betätigung (keine Feiern o. ä.) zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll eingeschossig sein (ebenerdiges Geschoss = Erdgeschoss).
Das gesamte Gebäude soll eine Nutzungseinheit darstellen.
Die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen bis einschließlich Leistungsphase 4 und die Baugenehmigung liegen schon vor. Diese Planung und die weiteren vorliegenden Maßgaben (die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, bzw. neben diesen zum Download bereit stehen) sind – soweit möglich und zulässig – verbindlich zugrunde zu legen.
Zuwendungsbescheid vom 24.04.2018 AZ: 209317000024
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln im Rahmen einer Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und Leader finanziert.
Technische Ausrüstung, Leistungsphase 1 – 9 gem. § 55 HOAI 2013
Errichtung einer Kindertagesstätte in Kränzlin, Gemeinde Märkisch Linden an den Eichen 16818 Märkisch Linden OT Kränzlin und im Übrigen am Unternehmersitz des Auftragnehmers
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI für für die Errichtung einer Kindertagesstätte in 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, An den Eichen, für folgende Anlagen:
— Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Wärmeversorgungsanlagen,
— Lufttechnische Anlagen,
— Starkstromanlagen,
— Fernmelde-und Informationstechnische Anlagen.
Es soll eine Kindertagesstätte (Kita; Gebäudeneubau, Massivbauweise, nicht unterkellert) zur Betreuung von 68 Kindern im Vorschulalter (0-7 Jahre), davon 20 Kinder unter 3 Jahre und 48 Kinder über 3 Jahre gebaut werden. Ort: Gemarkung Kränzlin, Flur 5, Flurstück 379, postalische Adresse: 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, an den Eichen (die Hausnummer steht noch nicht fest).
Zudem soll das Gebäude einen innen befindlichen Sportraum beinhalten, der in diesem Bereich befindlichen Umkleide- und Toilettenräume über die Kita-Nutzung hinaus, anderen Personen, auch mit Behinderungen zur ausschließlich sportlichen Betätigung (keine Feiern o. ä.) zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll eingeschossig sein (ebenerdiges Geschoss = Erdgeschoss).
Das gesamte Gebäude soll eine Nutzungseinheit darstellen.
Die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen bis einschließlich Leistungsphase 4 und die Baugenehmigung liegen schon vor. Diese Planung und die weiteren vorliegenden Maßgaben (die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, bzw. neben diesen zum Download bereit stehen) sind – soweit möglich und zulässig – verbindlich zugrunde zu legen.
Zuwendungsbescheid vom 24.04.2018 AZ: 209317000024
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln im Rahmen einer Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und Leader finanziert.
Schall- und Raumakustik (Schallschutzgutachten)
Errichtung einer Kindertagesstätte in Kränzlin, Gemeinde Märkisch Linden An den Eichen 16818 Märkisch Linden OT Kränzlin und im Übrigen am Unternehmersitz des Auftragnehmers
Planungsleistungen (Ingenieur) der Schall- und Raumakustik (Schallschutzgutachten) für die Errichtung einer Kindertagesstätte in 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, An den Eichen.
Es soll eine Kindertagesstätte (Kita; Gebäudeneubau, Massivbauweise, nicht unterkellert) zur Betreuung von 68 Kindern im Vorschulalter (0-7 Jahre), davon 20 Kinder unter 3 Jahre und 48 Kinder über 3 Jahre gebaut werden. Ort: Gemarkung Kränzlin, Flur 5, Flurstück 379, postalische Adresse: 16818 Märkisch Linden, OT Kränzlin, an den Eichen (die Hausnummer steht noch nicht fest).
Zudem soll das Gebäude einen innen befindlichen Sportraum beinhalten, der in diesem Bereich befindlichen Umkleide- und Toilettenräume über die Kita-Nutzung hinaus, anderen Personen, auch mit Behinderungen zur ausschließlich sportlichen Betätigung (keine Feiern o. ä.) zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll eingeschossig sein (ebenerdiges Geschoss = Erdgeschoss).
Das gesamte Gebäude soll eine Nutzungseinheit darstellen.
Die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen bis einschließlich Leistungsphase 4 und die Baugenehmigung liegen schon vor. Diese Planung und die weiteren vorliegenden Maßgaben (die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, bzw. neben diesen zum Download bereit stehen) sind – soweit möglich und zulässig – verbindlich zugrunde zu legen.
Zuwendungsbescheid vom 24.04.2018 AZ: 209317000024
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln im Rahmen einer Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und Leader finanziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein;
2) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2) Eigenerklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und Nachweis, dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen;
3) Angabe des Teils des Auftrages, den der Bewerber an Dritte vergeben will. Nachweis, dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen;
4) Berufshaftpflichtversicherung; Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR, für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt. Nachweis durch Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch Exendentenversicherung; es genügt die Erklärung der Bereitschaft des Versicherers, für den Fall der Erteilung des Zuschlags, gegebenenfalls bisher niedrigere Versicherungssummen auf die geforderten Beträge zu erhöhen.
Zu 1:
Mindestumsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (jeweils):
Los 1: 150 TEUR
Los 2: 50 TEUR
Los 3: 50 TEUR
Los 4: 100 TEUR
Los 5: 10 TEUR
1) Liste geeigneter Referenzen über die in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Planungsleistungen vergleichbarer Art (Planung des Neubaus von Kindertagesstätten) mit Angabe des Werts, des Leistungszeitraumes sowie des privaten oder öffentlichen Empfängers. Die Leistungen haben mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 zu beinhalten.
2) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren im Mittel im Unternehmen vorhandenen Berufsträger (Architekten, Ingenieure) und der Summe der Jahre deren Berufserfahrung.
Zu 1.: Mindestens 2 Referenzen
Zu 2.: Anzahl der Berufsträger:
Los 1: mindestens 3
Los 2: mindestens 2
Los 3: mindestens 2
Los 4: mindestens 1
Los 5: mindestens 2
Zu 2: Summe der Jahre der Berufserfahrung: Mindestens 10 Jahre
Es ist folgender Nachweis zu erbringen: Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Los 1) oder Landschaftsarchitekt oder Bauingenieur (Los 2) oder Bauingenieur (Lose 3 bis 5) zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Bauingenieur benennen.
Der Bewerber muss nach § 65 BbgBO bauvorlageberechtigt sein.
Bietergemeinschaften: von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung mit: Aufführung alle Mitglieder; Nennung des bevollmächtigten Vertreters; Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner; Angaben/Nachweise sind für jedes Mitglied abzugeben.
Bieter und Nachunternehmer haben Verpflichtungserklärungen (Vergabegesetz Brandenburg) abzugeben. Sie werden Bestandteil des Vertrags.
Nachweis durch Bescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger (Kopien ausreichend), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Erklärung, dass Umsetzung der Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
Tariftreueerklärung nach dem brandenburgischen Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergütung
Nach HOAI, soweit einschlägig. Als Grundlage zur Bildung der Honorare wurden die Baukosten in den Kostengruppen geschätzt. Entsprechend § 5 HOAI Honorarzonen und der Anlagen 10, 11, 14 und 15 der Verordnung sind die Honorarzonen zu bestimmen. Soweit die HOAI nicht einschlägig ist, werden Stundensätze und die Anzahl der veranschlagten Stunden verlangt (Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem nachgewiesenen Zeitaufwand).
Baukostenobergrenze
Es gilt eine Baukostenobergrenze für Gebäude, Ausstattung und Freianlagen bis einschließlich Kostengruppe 600 der DIN 276 (ohne Planungsleistungen) von 1 796 815,36 EUR.
Kosten für die Teilnahme
Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am
Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung von
Teilnahmeanträgen und Angeboten).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLRD59N
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661610
E-Mail: MTRsa29wb3BhaGhhPGlzYSpebl1qYGFqXnFuYypgYQ==
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers(/Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach nicht Abhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 135 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661610
E-Mail: MTdpaGxtbG1eZWVeOWZwXidba1pnXV5nW25rYCddXg==
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de