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  • DE-12414 Berlin, DE-12587 Berlin
  • 11.09.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-311136)

Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zur Reaktivierung des Schulstandorts Stillerzeile 100, 12587 Berlin-Friedrichshagen


 
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    Bewerbungsschluss 11.09.2018, 11:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Technische Ausrüstung / Ausschreibung, Vergabe / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Lars Reineke, Berlin (DE)
    Aufgabe
    Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1-7.1 zur Reaktivierung des Schulstandortes Stillerzeile 100 vergeben werden. Der bestehende Schulstandort soll zu einer 2,5-zügigen Grundschule qualifiziert werden. Das 5-geschossige Schulgebäude (Bestand), ein SK-Typenbau mit Souterrain, Baujahr 1980, ist in vollständig unsaniertem Zustand. Daher ist eine Komplettsanierung, inkl. Schadstoffsanierung, sowie Fassadensanierung gem. EnEV zwingend erforderlich. Optional erfolgt die Herstellung einer barrierefreien Erschließung (Aufzug), der Neubau der Mensa als Anbau an den Bestand, sowie die Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle auf dem Schulgelände.
    Leistungsumfang
    Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Anlagengruppen 1 bis 7.1 in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt bauteil-/und jeweils stufenweise: Bauteil (BT) „1_Sanierung“ des Bestandsgebäudes inkl. energetischer Ertüchtigung und barrierefreier Erschließung und BT „2_Neubau“ der Mensa und der Sporthalle. BT „2_Neubau“ ist dabei optional.
    Für die Sanierung und den Neubau liegt ein Bedarfsprogramm vor. Grundlage des Bedarfsprogramms ist die Vorzugsvariante D, die innerhalb einer Machbarkeitsstudie von Dezember 2016 aus insgesamt 6 Varianten schulfachlich, planungsrechtlich und wirtschaftlich untersucht und bewertet wurde.
    In dem Bestandsgebäude ist laut Bedarfsprogramm eine Kompletterneuerung incl. Schadstoffsanierung der technischen Anlagen vorgesehen. Bei der energetischen Modernisierung sind die Vorschriften gemäß EnEV-Nachweis zu berücksichtigen.
    Die Trinkwasser- und Abwasseranlagen werden unter Verwendung des vorhandenen Anschlusses erneuert und an vorhandenen Trinkwasser- Schmutzwasser- und das getrennte Regenwassernetz angeschlossen.
    Aktuell erfolgen Heizungsanlage und Warmwasserbereitung als Gasheizung mit Gaskesselanlagen. Es ist geplant, die Anlagen vollständig zu erneuern und dabei mit einem Fernwärmeanschluss zu versehen.
    Aufgrund der großzügigen Möglichkeiten zur natürlichen Fensterlüftung und der ruhigen Gesamtlage ist für keine Lüftungsanlage für Unterricht- und Aufenthaltsbereiche vorgesehen. durch den nachweißlichen Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen, müssen die sich derzeit im Souterrain des Bestandsgebäudes befindlichen Speiseräume (mit dem Ziel der 100 %-Versorgung) in einem
    Ersatzneubau untergebracht werden. Eine 2-Feld-Sporthalle soll wettkampfgerecht und gemäß dem Musterraumprogramm (Senatsvorgaben) als Schul- und Vereins-Sporthalle erbaut und genutzt werden.
    Die Kostenprognose weist eine Summe von 10 Mio. € für die Sanierung des Bestandsgebäudes aus.
    Die Finanzierung ist über das Programm SIWA gesichert. Für die Neubauten sind in der I-Planung 2018-2022 insgesamt 8,8 Mio. € angemeldet.
    Für das Bestandsgebäude ist aktuell für das Jahr 2019 eine Finanzierungsrate von 550 000 € aus SIWA und für die Neubauten für das Jahr 2020 eine Finanzierungsrate von 4 Mio. € vorgesehen. Die Nachfolgenden Jahresraten werden zu gegebener Zeit entsprechend des Bauablaufplanes festgelegt.
    Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Diese sind z. B. Architekt, Freianlagenplaner, Tragwerksplanung, SiGeKo, etc.
    Das Schulgrundstück hat abzgl. der bestehende Eishockeyhalle eine Größe von ca. 12 000 m2. Für das Schulgebäude, inkl. aller bestehender und zu errichtender Gebäude, ist eine Barrierefreiheit gem. der Vorschrift „Berlin – Design for all – öffentlich zugängliche Gebäude“ herzustellen.
    Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter:
    www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
    Adresse des Bauherren DE-12414 Berlin
    Projektadresse Stillerzeile 100
    DE-12587 Berlin
    TED Dokumenten-Nr. 344642-2018

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    • Deutschland-Berlin: Haustechnik

      2018/S 150-344642

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
      PF 910240
      Berlin
      12414
      Deutschland
      Telefon: +49 30902974206
      E-Mail: MjE4SFNcYmBPWlNgGzNXXFlPY1QuUE8bYlkcUFNgWldcHFJT
      Fax: +49 30902974322
      NUTS-Code: DE300

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de

      Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/102617
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabeplattform.berlin.de
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zur Reaktivierung des Schulstandorts Stillerzeile 100, 12587 Berlin-Friedrichshagen

      Referenznummer der Bekanntmachung: TK 11092018-1100
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71315000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Es sollen Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1-7.1 zur Reaktivierung des Schulstandortes Stillerzeile 100 vergeben werden. Der bestehende Schulstandort soll zu einer 2,5-zügigen Grundschule qualifiziert werden. Das 5-geschossige Schulgebäude (Bestand), ein SK-Typenbau mit Souterrain, Baujahr 1980, ist in vollständig unsaniertem Zustand. Daher ist eine Komplettsanierung, inkl. Schadstoffsanierung, sowie Fassadensanierung gem. EnEV zwingend erforderlich. Optional erfolgt die Herstellung einer barrierefreien Erschließung (Aufzug), der Neubau der Mensa als Anbau an den Bestand, sowie die Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle auf dem Schulgelände.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 18 800 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE300
      Hauptort der Ausführung:

      Stillerzeile 100

      12587 Berlin

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Anlagengruppen 1 bis 7.1 in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt bauteil-/und jeweils stufenweise: Bauteil (BT) „1_Sanierung“ des Bestandsgebäudes inkl. energetischer Ertüchtigung und barrierefreier Erschließung und BT „2_Neubau“ der Mensa und der Sporthalle. BT „2_Neubau“ ist dabei optional.

      Für die Sanierung und den Neubau liegt ein Bedarfsprogramm vor. Grundlage des Bedarfsprogramms ist die Vorzugsvariante D, die innerhalb einer Machbarkeitsstudie von Dezember 2016 aus insgesamt 6 Varianten schulfachlich, planungsrechtlich und wirtschaftlich untersucht und bewertet wurde.

      In dem Bestandsgebäude ist laut Bedarfsprogramm eine Kompletterneuerung incl. Schadstoffsanierung der technischen Anlagen vorgesehen. Bei der energetischen Modernisierung sind die Vorschriften gemäß EnEV-Nachweis zu berücksichtigen.

      Die Trinkwasser- und Abwasseranlagen werden unter Verwendung des vorhandenen Anschlusses erneuert und an vorhandenen Trinkwasser- Schmutzwasser- und das getrennte Regenwassernetz angeschlossen.

      Aktuell erfolgen Heizungsanlage und Warmwasserbereitung als Gasheizung mit Gaskesselanlagen. Es ist geplant, die Anlagen vollständig zu erneuern und dabei mit einem Fernwärmeanschluss zu versehen.

      Aufgrund der großzügigen Möglichkeiten zur natürlichen Fensterlüftung und der ruhigen Gesamtlage ist für keine Lüftungsanlage für Unterricht- und Aufenthaltsbereiche vorgesehen. durch den nachweißlichen Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen, müssen die sich derzeit im Souterrain des Bestandsgebäudes befindlichen Speiseräume (mit dem Ziel der 100 %-Versorgung) in einem

      Ersatzneubau untergebracht werden. Eine 2-Feld-Sporthalle soll wettkampfgerecht und gemäß dem Musterraumprogramm (Senatsvorgaben) als Schul- und Vereins-Sporthalle erbaut und genutzt werden.

      Die Kostenprognose weist eine Summe von 10 Mio. € für die Sanierung des Bestandsgebäudes aus.

      Die Finanzierung ist über das Programm SIWA gesichert. Für die Neubauten sind in der I-Planung 2018-2022 insgesamt 8,8 Mio. € angemeldet.

      Für das Bestandsgebäude ist aktuell für das Jahr 2019 eine Finanzierungsrate von 550 000 € aus SIWA und für die Neubauten für das Jahr 2020 eine Finanzierungsrate von 4 Mio. € vorgesehen. Die Nachfolgenden Jahresraten werden zu gegebener Zeit entsprechend des Bauablaufplanes festgelegt.

      Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Diese sind z. B. Architekt, Freianlagenplaner, Tragwerksplanung, SiGeKo, etc.

      Das Schulgrundstück hat abzgl. der bestehende Eishockeyhalle eine Größe von ca. 12 000 m2. Für das Schulgebäude, inkl. aller bestehender und zu errichtender Gebäude, ist eine Barrierefreiheit gem. der Vorschrift „Berlin – Design for all – öffentlich zugängliche Gebäude“ herzustellen.

      Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter:

      www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 18 800 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/11/2018
      Ende: 30/09/2022
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.

      Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: Stiller_TGA_Objektive Kriterien).

      In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

      Die Beauftragung erfolgt bauteil-/und jeweils stufenweise: Bauteil (BT) „1_Sanierung“ und „2_Neubau“. BT „2_Neubau“ ist dabei optional. Nach der Beauftragung der Anlagengruppen 1 – 7.1 der Leistungsphasen 1 und 3 werden die Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Es sind ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen zu übernehmen.

      Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.

      (keine abschließende Auflistung)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).

      Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.

      Bewerber-/Bietergemeinschaften:

      Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.

      Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):

      Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.

      Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):

      Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.

      EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:

      Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).

      Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.

      EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:

      Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.

      Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!

      Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE hinterlegt.

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      [1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:

      Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und 3.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.

      Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.

      Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.

      [2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien (Datei: Stiller_TGA_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      [zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      [3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Stiller_TGA_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.

      [4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8 gem. § 34 HOAI, Bauwerkskosten nach DIN 276 gemäß objektiver Kriterien (Datei: Stiller_TGA_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.

      Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:

      a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein;

      b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein;

      c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;

      d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8 nach § 55 HOAI) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung;

      e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 nach § 55 HOAI erfüllt worden sein;

      f) Mit beiden Referenzprojekten muss insgesamt mindestens ein Neubau und eine Sanierung abgedeckt sein.

      Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „Stiller_TGA_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.

      Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:

      — Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers;

      — Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten;

      — Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.

      Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.

      Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Hauptbearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in.

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

      Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).

      Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:

      — Eigenerklärung Frauenförderung Wirt 359,

      — ILO-Kernarbeitsnorm Wirt 324,

      — Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322,

      — Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,

      — Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F,

      — Erklärung des AN IV 317 F.

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 11/09/2018
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.

      Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.

      2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:

      Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Bewerber, die nur den freien Zugang ohne Registrierung nutzen, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen bzw. Änderungspakete zu informieren.

      Die Einreichung der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur), elektronisch in Textform oder in Papierformat erfolgen.

      3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.

      4) Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der BG einstehen wird.

      5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.

      6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.

      7) Schriftliche Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „Stiller_TGA“ gekennzeichnet bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.

      8) Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 04.09.2018.

      9) Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.

      Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.

      10) Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer BG sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird

      11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personenvorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
      Württembergische Str. 6
      Berlin
      10707
      Deutschland
      Telefon: +49 3090128545
      Fax: +49 3090128551
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

      Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

      Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

      Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
      PF 910240
      Berlin
      12414
      Deutschland
      Telefon: +49 30902974206
      Fax: +49 30902974322
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      03/08/2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 07.08.2018
Zuletzt aktualisiert 28.08.2018
Wettbewerbs-ID 2-311136 Status Kostenpflichtig
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