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  • DE-26603 Aurich
  • 24.08.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-311307)

Kauf eines Grundstücks verbunden mit der Errichtung von 2 Wohnanlagen mit je 8 Wohneinheiten


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 24.08.2018, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Offenes Verfahren
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Bauleistung / Finanzierung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Aurich, Aurich (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt Aurich beabsichtigt ein einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Die Errichtung erfolgt in 2 Bauabschnitten. Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung.
    Leistungsumfang
    Die Stadt Aurich, vertr. d. d. Bürgermeister, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, (die AG) beabsichtigt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor (der AN) die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der als Anlage B1 der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung (allgemeine Baubeschreibung) sowie nach Maßgabe der besonderen Baubeschreibung für die Gewerke Heizungsarbeiten, Sanitärarbeiten und Lüftungsarbeiten (Anlage B2), der dazugehörigen Heizlastberechnung (Anlage B3), des Planungsvorschlags für Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (Anlage B4), Elektroarbeiten nach dem Leistungsverzeichnis gemäß Angebotsunterlagen B4. Die Errichtung der beiden Gebäude auf den beiden Grundstücken erfolgt in 2 Bauabschnitten.

    Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 auf dem Flur-stück 248/20, Flur 1, Gemarkung Aurich, bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Baubeginn BA 1: 4 Monate nach Abschluss des Vertrages. AN muss Aufträge per Ausschreibung auf Grundlage VOB vergeben.

    Fertigstellung / Übergabe BA 1 nach 15 Monaten ab Baubeginn,

    Beginn Laufzeit Mietvertrag für BA 1.

    Baubeginn BA 2 sofort nach Fertigstellung / Übergabe BA 1, Fertigstellung / Übergabe BA 2 nach 15 Monaten ab Baubeginn. Beginn Laufzeit Mietvertrag BA 2.

    Der AN verpflichtet sich, der AG zum jeweiligen Übergabestichtag das von ihm errichtete Ge-bäude nach Maßgabe des abzuschließenden Mietvertrages zu überlassen.

    Der Abschluss des Mietvertrages ist Gegenstand der Gesamtvereinbarung.

    Die Laufzeit soll einheitlich 20/ optional 25/ optional 30 Jahre betragen.

    Der AN trägt für den Zeitraum des Mietvertrages die Kosten der baulichen Unterhaltung des Objektes nach Maßgabe des Mietvertrages.

    Die AG will die zu errichtenden Wohnungen im Zuge des Projekts bezahlbarer Wohnungsraum geeigneten Untermietern zu einem seitens der AG näher zu definierenden Mietpreis überlassen. Grundlage der Auswahl der jeweiligen Mieter und der Vergabe der einzelnen Wohnungen an die Untermieter wird ein vom Rat der AG beschlossener Kriterienkatalog sein. Die diesbezügliche Vergabe obliegt allein der AG.

    Die AG schließt mit allen Untermietern befristete Mietverhältnisse bis längstens zum Ablauf der ursprünglichen (20 Jahre) bzw. der verlängerten (25/ 30 Jahre) Laufzeit des Vertrages ab.

    Das Eigentum an den zu bebauenden Grundstücken geht zu Beginn von der AG auf den AN über.

    Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20/ optio.25/ optio.30 Jahren. Das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden bleibt im Eigentum des AN ohne weitere Bedingungen. Optional: Das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden kann im Rahmen eines zu vereinbarenden Vorkaufsrechts durch die AG auf Grundlage eines durch den Gutachterausschuss beim Katasteramt erstellten Verkehrswertgutachtens (zurück-)erworben werden. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren (optio.25/ optio. 30 Jahren).

    3 Jahre vor Ablauf der jeweiligen ursprünglichen bzw. verlängerten Mietvertragslaufzeit tritt die AG mit dem AN in Verhandlungen mit dem Ziel der Ausübung des Vorkaufsrechtes bzw. der Verlängerung des Mietvertrages. Der dann zu vereinbarende Mietzins darf nicht über dem vertraglich vereinbarten Mietzins einschl. der im Laufe der Laufzeit

    Das Grundstück wird veräußert auf Basis der Konditionen des Verkehrswertgutachtens. (230 TE plus 100 TE Planungskosten)
    Adresse des Bauherren DE-26603 Aurich
    TED Dokumenten-Nr. 343585-2018

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Aurich: Bauarbeiten für Wohnhäuser

      2018/S 150-343585

      Auftragsbekanntmachung

      Bauauftrag

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Aurich
      Deutschland
      Bgm.-Hippen-Platz
      Aurich
      26603
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Gerhard Boekhoff
      Telefon: +49 494112551400
      E-Mail: MTlZZlxiX2ZdXTdqa1hbayVYbGlgWl8lW1w=
      NUTS-Code: DE947

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.aurich.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.ax-rechtsanwaelte.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      AX Rechtsanwälte
      Uferstraße 16
      Neckargemünd
      69151
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Dr. jur. Thomas Ax
      Telefon: +49 15146197684
      E-Mail: MjE1ZR9SaTFSaR5jVlRZZWRSX2hSVl1lVh9VVg==
      Fax: +49 62238688614
      NUTS-Code: DE128

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.ax-rechtsanwaelte.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Stadt Aurich
      Bgm.-Hippen-Platz 1
      Aurich
      26603
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Gerhard Boekhoff
      Telefon: +49 4941121400
      E-Mail: MTVdamBmY2phO25vXF9vKVxwbWReYylfYA==
      Fax: +49 494112551400
      NUTS-Code: DE128

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.aurich.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Kauf eines Grundstücks verbunden mit der Errichtung von 2 Wohnanlagen mit je 8 Wohneinheiten

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      45211100
      II.1.3)Art des Auftrags
      Bauauftrag
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Die Stadt Aurich beabsichtigt ein einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Die Errichtung erfolgt in 2 Bauabschnitten. Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE9
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Die Stadt Aurich, vertr. d. d. Bürgermeister, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, (die AG) beabsichtigt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor (der AN) die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der als Anlage B1 der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung (allgemeine Baubeschreibung) sowie nach Maßgabe der besonderen Baubeschreibung für die Gewerke Heizungsarbeiten, Sanitärarbeiten und Lüftungsarbeiten (Anlage B2), der dazugehörigen Heizlastberechnung (Anlage B3), des Planungsvorschlags für Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (Anlage B4), Elektroarbeiten nach dem Leistungsverzeichnis gemäß Angebotsunterlagen B4. Die Errichtung der beiden Gebäude auf den beiden Grundstücken erfolgt in 2 Bauabschnitten.

      Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 auf dem Flur-stück 248/20, Flur 1, Gemarkung Aurich, bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Baubeginn BA 1: 4 Monate nach Abschluss des Vertrages. AN muss Aufträge per Ausschreibung auf Grundlage VOB vergeben.

      Fertigstellung / Übergabe BA 1 nach 15 Monaten ab Baubeginn,

      Beginn Laufzeit Mietvertrag für BA 1.

      Baubeginn BA 2 sofort nach Fertigstellung / Übergabe BA 1, Fertigstellung / Übergabe BA 2 nach 15 Monaten ab Baubeginn. Beginn Laufzeit Mietvertrag BA 2.

      Der AN verpflichtet sich, der AG zum jeweiligen Übergabestichtag das von ihm errichtete Ge-bäude nach Maßgabe des abzuschließenden Mietvertrages zu überlassen.

      Der Abschluss des Mietvertrages ist Gegenstand der Gesamtvereinbarung.

      Die Laufzeit soll einheitlich 20/ optional 25/ optional 30 Jahre betragen.

      Der AN trägt für den Zeitraum des Mietvertrages die Kosten der baulichen Unterhaltung des Objektes nach Maßgabe des Mietvertrages.

      Die AG will die zu errichtenden Wohnungen im Zuge des Projekts bezahlbarer Wohnungsraum geeigneten Untermietern zu einem seitens der AG näher zu definierenden Mietpreis überlassen. Grundlage der Auswahl der jeweiligen Mieter und der Vergabe der einzelnen Wohnungen an die Untermieter wird ein vom Rat der AG beschlossener Kriterienkatalog sein. Die diesbezügliche Vergabe obliegt allein der AG.

      Die AG schließt mit allen Untermietern befristete Mietverhältnisse bis längstens zum Ablauf der ursprünglichen (20 Jahre) bzw. der verlängerten (25/ 30 Jahre) Laufzeit des Vertrages ab.

      Das Eigentum an den zu bebauenden Grundstücken geht zu Beginn von der AG auf den AN über.

      Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20/ optio.25/ optio.30 Jahren. Das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden bleibt im Eigentum des AN ohne weitere Bedingungen. Optional: Das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden kann im Rahmen eines zu vereinbarenden Vorkaufsrechts durch die AG auf Grundlage eines durch den Gutachterausschuss beim Katasteramt erstellten Verkehrswertgutachtens (zurück-)erworben werden. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren (optio.25/ optio. 30 Jahren).

      3 Jahre vor Ablauf der jeweiligen ursprünglichen bzw. verlängerten Mietvertragslaufzeit tritt die AG mit dem AN in Verhandlungen mit dem Ziel der Ausübung des Vorkaufsrechtes bzw. der Verlängerung des Mietvertrages. Der dann zu vereinbarende Mietzins darf nicht über dem vertraglich vereinbarten Mietzins einschl. der im Laufe der Laufzeit

      Das Grundstück wird veräußert auf Basis der Konditionen des Verkehrswertgutachtens. (230 TE plus 100 TE Planungskosten)

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Preis
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 40
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Eigenerklärung nach § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Teil 1

      (1) Öffentl. AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Abs.3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

      1) § 129 des StGB (Bild. krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bild. terror. Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terror. Vereinigungen im Ausland);

      2) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanz.Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanz. Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;

      3) § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);

      4) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

      5) § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

      6) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen);

      7) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);

      8) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete);

      9) Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); oder

      10) den §§ 232, 232a Abs.1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

      (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Abs. 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich;

      (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsf. oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

      Eigenerklärung nach § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Teil 2

      (4) Öffentl. AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn:

      1) das Unternehmen seinen Verpfl. zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder;

      2) die öffentl. AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen können.

      Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahl.vorgenommen oder sich zur Zahl. der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

      (5) Von einem Ausschl. nach Abs. 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist. Von einem Ausschl. nach Abs. 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist oder ein Ausschl. offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

      Eigenerklärung nach § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe:

      1) das Untern. bei der Ausführung öffentl. Aufträge nachweisl.gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtl. Verpfl. verstoßen hat.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Eigenerklärung zum spezifischen Umsatz im Bereich Investorauswahlverfahren, GU, GÜ, schlüsselfertiges Bauen von Wohnanlagen, Finanzierung, Vermietung

      Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten

      Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals

      Die fachliche Eignung ist anhand von Referenzen für die ausgeschriebene Leistung nachzuweisen.

      Vergleichbare Referenzprojekte für Investorauswahlverfahren, GU, GÜ, schlüsselfertiges Bauen von Wohnanlagen, Finanzierung, Vermietung

      Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann die AG das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, werden nicht zu demselben Verfahren zugelassen.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Offenes Verfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 24/08/2018
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2018
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Tag: 24/08/2018
      Ortszeit: 12:00
      Ort:

       

      Stadt Aurich

      Bgm.-Hippen-Platz 1

      26603 Aurich

      E-Mail: MjE5YBtfUlBVLWBhTlFhG05iX1ZQVRtRUg==

       

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

       

      Angebote sind einzureichen schriftlich verschlossener Umschlag mit Hinweis Teilnahmeunterlagen bzw. Vergabe- und Vertragsunterlagen und Hinweis Nicht öffnen!

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Niedersachsen
      Auf der Hude 2
      Lüneburg
      21339
      Deutschland
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Amtsgericht Aurich
      Schloßpl. 2
      Aurich
      26603
      Deutschland
      Telefon: +49 4941-131501
      Fax: +49 4941-131408
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Es handelt sich um ein nationales Vergabeverfahren nach VOB/a 1. Abschnitt. Die EU-Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Nachprüfungsverfahren nach GWB 4. Teil ist nicht eröffnet. Möglich sind Rechtsaufsichtsbeschwerde an den rechts Aufsichts führenden Kreis Aurich, einstweiliger Rechtsschutz bei dem ordentlichen Gericht in Aurich.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Stadt Aurich
      Bgm.-Hidden-Platz 1
      Aurich
      26603
      Deutschland
      Telefon: +49 4941121400
      Fax: +49 494112551400
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      05/08/2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 07.08.2018
Zuletzt aktualisiert 07.08.2018
Wettbewerbs-ID 2-311307 Status Kostenpflichtig
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