Deutschland-Münster: Haustechnik
2018/S 153-351195
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Klemensstraße 10
Münster
48143
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zimmer 666-668
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWGEzZmdUV2cgYGhYYWZnWGUhV1g=
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenster.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Erweiterung Erich-Klausener-Schule
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit. Die Maßnahme beinhaltet neben der Erweiterung des Schulgebäudes auch den Neubau einer ebenerdigen Zweifachsporthalle auf dem Grundstück der Erich-Klausener-Schule an der Bismarckallee 53 in Münster.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für o. g. Maßnahme, allerdings mit Ausnahme der separat vergebenen Anlagengruppe 7 (Küchentechnik).
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die nachfolgend näher beschriebene Maßnahme. Die TGA-Planung umfasst die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Elektrotechnik, Informationstechnik, Aufzugsanlage und Gebäudeautomation). Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11). Die Anlagengruppe 7 (Küchentechnik) ist nicht Auftragsgegenstand; dem Auftragnehmer wird aber die Schnittstellenkoordination mit der Anlagengruppe 7 übertragen.
Für die Erich-Klausener-Schule ist eine Erweiterung von 3 auf 4 Züge und die Schaffung zusätzlicher Differenzierungs- Aufenthalts- und Unterrichtsbereiche erforderlich. Die Schulgebäude sind nicht barrierefrei und entsprechen nicht den heutigen Ansprüchen an inklusive Unterrichtsgestaltung, sodass auch hier eine Anpassung an heutige Standards erforderlich ist. Das Bestandsgebäude soll deshalb einen Anbau erhalten und die vorhandene Einfachsporthalle durch einen ebenerdigen Neubau als Zweifachhalle ersetzt werden.
In der geplanten Erweiterung sollen eine Mensa und ein Speisesaal untergebracht werden. Die Räumlichkeiten sollen zusätzlich zum eigentlichen Essensbetrieb (max. 220 Essensteilnehmerinnen und -teilnehmer) auch multifunktional genutzt werden können. Vorgesehen sind auch eine Erweiterung der Verwaltung und die Schaffung zusätzlicher Klassenräume. Im Bestand sind außerdem Nutzungsänderungen und Anpassungen der Raumaufteilung vorgesehen; es verbleiben jedoch auch Bereiche im Bestand, die vom Umbau unberührt sind. Für die barrierefreie Erschließung des gesamten Gebäudes ist der Einbau eines Aufzuges über 4 Etagen vorgesehen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich HLS (Anlagengr. 1-3) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 44 %), Unterkriterien:
1.1) allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz, vgl. Abschn. III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 10 %);
1.2) zusätzl. zu 1.1 Gegenstand der Planung war Schule o. Hochschule (Gewicht 8 %);
1.3) zusätzl. zu 1.1 Planung TGA-Anlagengr. 1-3 (auch) für eine Versammlungsstätte (Gewicht 8 %);
1.4) zusätzl. zu 1.1 Umbau o. Sanierung/Modernisierung Bestandsgebäude (Gewicht 12 %);
1.5) zusätzl. zu 1.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 6 %).
2) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich ELT (Anlagengr. 4+5) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 44 %), Unterkriterien:
2.1) allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz, vgl. Abschn III.1.3 Nr. 2 (Gewicht 10 %);
2.2) zusätzl. zu 2.1 Gegenstand der Planung war Schule o. Hochschule (Gewicht 8 %);
2.3) zusätzl. zu 2.1 Planung der TGA-Anlagengr. 4+5 (auch) für eine Versammlungsstätte (Gewicht 8 %);
2.4) zusätzl. zu 2.1 Umbau o. Sanierung/Modernisierung Bestandsgebäude (Gewicht 12 %);
2.5) zusätzl. zu 2.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 6 %).
3) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 12 %) mit den Unterkriterien:
3.1) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
3.2) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
3.3) durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 4 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen ist eine Beauftragung zunächst mit den LPhen 4 und 5 (Beauftragungsstufe 2) und sodann mit den LPhen 6 bis 9 (Beauftragungsstufe 3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) entweder der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) oder der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbar) mit mindestens 2 vollen Jahren Berufserfahrung
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung bei einem Gebäude (mindestens) zu den Anlagengruppen 1 bis 3 (jeweils Honorarzone II oder III) und in den (jeweils abgeschlossenen) Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 für einen öffentlichen, kirchlichen oder vergleichbaren institutionellen Auftraggeber mit einem Baukostenvolumen (nur Summe KGr 410, 420 und 430 entspr. DIN 276) von mind. 200 000 EUR (ohne MwSt).
2) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung bei einem Gebäude (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III) und in den (jeweils abgeschlossenen) Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 für einen öffentlichen, kirchlichen oder vergleichbaren institutionellen Auftraggeber mit einem Baukostenvolumen (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276) von mind. 200 000 EUR (ohne MwSt).
3) Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) einerseits und der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbar) andererseits, und zwar jeweils durchschnittlich für die Jahre 2015 bis 2017 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Bei den zu 1) und 2) anzugebenden Referenzen gilt die LPh 8 bereits dann als abgeschlossen, wenn die Ausführungsleistungen zu den jeweiligen Anlagengruppen abgenommen sind.
Bewerber müssen sowohl zu Ziffer 1 als auch zu Ziffer 2 jeweils mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in darf für beide Arten der unter Ziffer 3 genannten Fachrichtungen (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 2,00 liegen, und zwar entweder im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 oder aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYYQL
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOlxfdGxfYSdnb19obW5fbChobHEoXl8=
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaDZYW3BoW10jY2tbZGlqW2gkZGhtJFpb
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html