Deutschland-Zimmern ob Rottweil: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 155-357442
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Gemeinde Zimmern ob Rottweil
Rathausstraße 2
Kontaktstelle(n): Zimmern ob Rottweil
Zu Händen von: Frau Bürgermeisterin Carmen Merz
78658 Zimmern ob Rottweil
Deutschland
Telefon: +49 74192910
Fax: +49 7419291-34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.zimmern-or.de
Weitere Auskünfte erteilen: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
Katharinenstraße 29
Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 707179560
E-Mail: MjEzVGVWW1xnWF5nWGEzW1RYW2FcWiBaWGBgWF5YIVdY
Fax: +49 7071795620
Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
Katharinenstraße 29
Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 707179560
E-Mail: MjE2UWJTWFlkVVtkVV4wWFFVWF5ZVx1XVV1dVVtVHlRV
Fax: +49 7071795620
Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de/downloads
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Architekten Hähnig | Gemmeke, Freie Architekten BDA
Katharinenstraße 29
Zu Händen von: Prof. Mathias Hähnig
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 707179560
E-Mail: MTlYaVpfYGtcYmtcZTdfWFxfZWBeJF5cZGRcYlwlW1w=
Fax: +49 7071795620
Internet-Adresse: http://www.haehnig-gemmeke.de
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
71200000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
5 ZULASSUNGSBEREICH
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
6 TEILNEHMER
Zum Wettbewerb sind 6 bereits im Vorfeld ausgewählte Büros/ Arbeitsgemeinschaften, die die folgend genannten Kriterien erfüllen sowie bis zu 14 weitere Büros/ Arbeitsgemeinschaften zugelassen, die aus den eingehenden Bewerbungen in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren nach Maßgabe der unter 6.1 bis 6.3 genannten Kriterien ermittelt werden.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind.
Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit (Arbeitsgemeinschaft) mit Architekten zugelassen. Die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten wird empfohlen.
Jeder Teilnehmer/ Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Bewerber, die neben den bereits ausgewählten Teilnehmern zum Wettbewerb zugelassen werden, werden entsprechend in dem nachfolgend unter 6.1 bis 6.3 beschriebenen Auswahlverfahren ausgewählt.
Bewerber müssen zu den unter 6.1 geregelten Ausschlusskriterien und den unter 6.2 geregelten Eignungskriterien zunächst nur Eigenerklärungen unter Verwendung der als Anlage beigefügten Bewerbungsunterlagen abgeben sowie eine Kopie der Eintragungsurkunde (siehe unter 6.2.1 und ggfs. 6.2.3) vorlegen.
Bewerber sind verpflichtet, nach entsprechender Aufforderung Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen.
6.1 AUSSCHLUSSKRITERIEN
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen i.S.v. §123 GWB:
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach §123 Abs.3 GWB dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen einer Straftat i.S.v. §123 Abs.1 GWB vorliegt, und keine rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße nach §30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen den Bewerber wegen einer Straftat i.S.v. §123 Abs.1 GWB vorliegt; einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße i.S.v. §123 Abs.1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs.4 GWB).
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. §124 GWB:
— Eigenerklärung, ob der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
— Eigenerklärung, ob der Bewerber zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichsbares Verfahren beantragt oder eröffnet wor-den ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bewerber im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
— Eigenerklärung, ob der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird; zur Zurechnung des Verhaltens von natürlichen Personen siehe §123 Abs.3 GWB.
— Eigenerklärung, ob der Bewerber Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— Eigenerklärung, ob hinsichtlich des Bewerbers ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Wettbewerbs und des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die Ausloberin tätigen Person, die in den Auslobungsunterlagen genannt wird, bei der Durchführung des Wettbewerbs und des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
— Eigenerklärung, ob der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
— Eigenerklärung, ob ein Ausschlussgrund i.S.v. §21 Abs.1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder des §19 Abs.1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegt.
Ob zwingende Ausschlussgründe oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, kann von der Ausloberin zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs und zu jedem Zeitpunkt des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens geprüft werden.
6.2 EIGNUNGSKRITERIEN
6.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Für Bewerber wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten gefordert. Erforderlich ist, dass der Bewerber nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§75 Abs. 1 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikati-on des Berufs des Architekten namentlich benennen (§43 Abs.1 Satz 2 VgV, §75 Abs.3 VgV).
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss einer Beteiligung.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig in ihrem Fachgebiet tätig sind.
6.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen vorgelegt werden:
— Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, die Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; der Gesamtjahresumsatz muss mind. 0,2 Mio. EUR betragen.
— Im Anschluss an den Wettbewerb soll ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchgeführt werden. Vor Auftragserteilung muss eine Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen werden. Mängel am Bauwerk müssen ausdrücklich mitversichert sein.
6.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen vorgelegt werden:
Dabei ist eine sogenannte „Projektanleihe“ für Projektleiter mit entsprechend schriftlichem Nachweis und Bestätigung durch das verantwortliche Büro möglich.
Referenzen R1:
Eigenerklärung der Architekten zu einem in den letzten sieben Jahren mit einem Architekturpreis ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekt (z.B. Hugo-Häring-Preis, Hugo-Häring-Auszeichnung, Beispielhaftes Bauen, Bonatzpreis).
Referenzen R2:
Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als sieben Jahre zurückliegenden Erfolg (Preis) in einem regelgerechten Wettbewerb im Bereich Objektplanung (keine Mehrfachbeauftragung, kein paralleler Direktauftrag, kein Verhandlungsverfahren, keine Anerkennung, kein Ankauf).
Referenzen R3
Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als sieben Jahre zurückliegenden, realisierten öffentlichen Hochbauprojekt im Bereich Sport/ Freizeit/ Bildung/ Kultur/ Verwaltung.
6.3 AUSWAHL DER WETTBEWERBSTEILNEHMER
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der VgV formal und inhaltlich geprüft.
Bewerber bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und die auch nicht wegen eines fakultativen Ausschlussgrundes ausgeschlossen werden und zudem die Eignungskriterien erfüllen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 14 Bewerber, entscheidet das Los (§ 5 Abs.6 VgV).
Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Notars oder einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle.
Koordination des Auswahlverfahrens durch
Mathias Hähnig ▪ Martin Gemmeke
Dipl.-Inge. Freie Architekten BDA
Architekten
Abschnitt IV: Verfahren
Geplante Teilnehmerzahl: 20
2. cheret-bozic architekten, Stuttgart
3. koczor teuchert lünz architekten, Rottweil
4. Riehle + Assoziierte, Reutlingen
5. Rottweiler + von Schulz Architekten, Tuttlingen
6. Zoll Architekten, Stuttgart
Städtebauliches und architektonisches Konzept
Freiraumkonzept
Innenräumliche Qualität/ Belichtung
Raumprogramm und funktionale Zusammenhänge
Baukonstruktion, Gebäudetechnik und Energiekonzept
Ökologie, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Wirtschaftlichkeit
Die dargestellte Reihenfolge ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag von 40.500,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis des § 33/34 HOAI 2013
Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt:
1) Preis: 13 500,00 EUR
2) Preis: 10 000,00 EUR
3) Preis: 6 500,00 EUR
4) Preis: 4 500,00 EUR
Anerkennungen 6 000,00 EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
2. Prof. Hans Klumpp Freier Architekt, Stuttgart
3. Prof. Hellmut Raff Freier Architekt, Tübingen
4. Dr.-Ing. Eckart Rosenberger Freier Architekt, Fellbach
5. Annette Sinz-Beerstecher Freie Landschaftsarchitektin, Rottenburg
6. Joachim Zürn Freier Architekt, Stuttgart
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abgabetermin Modell: 21.12.2018
Preisgerichtssitzung: KW 05 – 2019
Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preis-gerichtes und nach Zustimmung ihrer Gremien, einem der Preisträ-ger unter den in §8 (2) RPW genannten Voraussetzungen die Pla-nungsleistungen im Zusammenhang mit dem „Neubau Sporthalle“ in Zimmern ob Rottweil stufenweise mindestens mit den Lph 1-5 des §34 HOAI 2013, vorbehaltlich der Genehmigungsfähigkeit des Projekts (Bebauungsplanverfahren) vergeben. Optional werden die Lph 6-8 des §34 HOAI 2013 übertragen.
Die Ausloberin wird, im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne von §14 Abs. 4 Nr.8 VgV zur Vergabe der Planungsleistungen durchführen.
Die Ausloberin wird gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 und §17 Abs. 5 VgV (ehem. § 3 (4) b) VOF) mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien =Zuschlagskriterien gem. § 58 VgV und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
Auftrags-Kriterium (projektbezogen): Gewichtung in Punkten Bewertung(1-5 Punkte)
Wettbewerbsergebnis 50 50 - 250
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 10 10 – 50
Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit / Kosten- und Terminplanung 20 20 – 100
Projektleiter, Projektteam, Gesamteindruck der Präsentation 10 10 – 50
Honorar 10 10 – 50
Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle der Beauftragung werden, durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind in der RPW geregelt.
Vergabekammer Baden-Württemberg
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
Fax: +49 721926-3985