Frist zur Interessenbekundung: 24.08.18, 12 Uhr
Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 (WRRL) legt einen Gemeinschaftsrahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung des Wassers fest. Die Umsetzung der Vorgaben der WRRL in Hessen sind im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm festgelegt. Ziel ist, spätestens bis 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen.
Das Maßnahmenprogramm gibt den Rahmen und den Umfang der am Gewässer durchzuführenden Maßnahmen zur Zielerreichung der WRRL vor. Die Maßnahmen zur Gewässerstruktur sind im Maßnahmenprogramm in Form von allgemein definierten Maßnahmengruppen, Maßnahmenbereichen und zu renaturierenden Mindestlängen beschrieben. Eine Konkretisierung in inhaltlich differenzierte und genau verortete Einzelmaßnahmen ist in weiteren, fachplanerischen Schritten erforderlich. Den konkretisierenden Planungen sind die fachlichen Vorgaben des WRRL-Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms zugrunde zu legen.
Zunächst sollen für den Mainabschnitt in der Gemarkung Raunheim Grundlagen ermittelt und im Rahmen einer Vorplanung ein Gesamtkonzept erstellt werden.
Hierbei sind potentielle Maßnahmen zu priorisieren und nach Relevanz, Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, Vorgespräche und Abstimmungen mit Fachbehörden (RP, OWB, WSA) und Fördermittelgeber zu führen sowie Eigentumsverhältnisse und Restriktionen zu eruieren. Zudem ist im Rahmen der Vorplanung zu klären, welche weiteren Verfahren (Plangenehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren) im Vorfeld der Umsetzung der Maßnahmen durchzuführen sind. Für das Maßnahmengesamtkonzept ist ein Finanzierungsmodell aufzustellen, die Förderfähigkeit und Förderhöhe ist dabei zu ermitteln. Für den Maßnahmenraum sind seitens Dritter erstellte Planungen zu berücksichtigen und abzustimmen.
In enger Abstimmung mit den Fachdiensten des Auftraggebers sowie anderen zu beteiligenden Fachbehörden ist die anteilige Entwurfsplanung, soweit für die Fördermittelantragstellung erforderlich, zu erstellen und beim Fördermittelgeber einzureichen.
Das Plangebiet umfasst ca. 22,5ha
Als Grundlagen für die zu erbringenden Planungsleistungen sind das Maßnahmenprogramm und der Bewirtschaftungsplan heranzuziehen (
www.flussgebiete.hessen.de) Planungen Dritter werden, soweit diese dem Auftraggeber vorliegen und an den Planer übergeben.
Anzubieten sind folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur Planung von Freianlagen gem. § 39 HOAI für die Leistungsphasen 1-2, anteilig
3 sowie Leistungsphase 4 für die Fördermittelantragstellung
Die Beauftragung der Planungsleistungen ist bis zum 14.09.2018 vorgesehen.
Der Fördermittelantrag soll bis im Dezember 2018 eingereicht werden.
Die Planungsleistungen für das Vorhaben sind daher umgehend nach Auftragserteilung aufzunehmen.
Das Vorhandensein entsprechender personeller Kapazitäten ist mit der Interessenbekundung zu bestätigen.
Bewerbungsbedingungen:
Mit der Interessenbekundung sind folgende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und fachlicher Eignung des Bewerbers einzureichen:
1. Nachweis der fachlichen Eignung
Fachkenntnis und Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren
im Bereich Wasserbau und Gewässerökologie mit Schwerpunkt Renaturierung, Maßnahmen zur Verbesserung der strukturellen Defizite an Gewässern 1. Ordnung und Erfahrung mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Neben einer hohen Fachkompetenz muss sichergestellt sein, dass in kommunalen Ausschüssen Ergebnisse angemessen und Interesse weckend präsentiert werden. Eine entsprechende kommunikative Kompetenz mit Referenz wird erwartet.
- Angaben / Beispiele zu kostenbewusstem und termingerechten Bauen
- Angaben zu Erfahrungen mit Fördermitteln und Förderprogrammen des Landes Hessen
- Erklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen
- Erklärung, dass entsprechende Kapazitäten für die Ausführung im vorgesehenen Zeitraum sowie für die erforderliche Präsenz bestehen
- Darlegung der Bürostruktur, fachliche Qualifikationen des Inhabers und der Mitarbeiter, Anzahl der ständigen Mitarbeiter, technische Ausstattung (EDV, Software).
2. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Eignung
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers bei vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Nachweis über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach dem unter Punkt "Bewerbungsbedingungen" genannten Eignungsnachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise bei Angebotseinholung anzufordern.
Die Teilnahmeanträge mit den unter "Bewerbingsbedingungen" genannten Nachweisen/Inhalten sind ausschließlich postalisch an den:
Magistrat der Stadt Raunheim
Eigenbetrieb Stadtentwicklung
Frau Dipl.-Ing. C. Becker
Am Stadtzentrum 1
65479 Raunheim
zu senden. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht in Papierform eingegangen sind. Auf dem Umschlag ist anzugeben „Kennwort: „Mainvorland Raunheim“.