Wettbewerb
- Publikationsdatum Simap: 15.08.2018
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Gestaltung öffentlicher Raum
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, zu Hdn. von Marietta Weibel, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: 031 321 73 14, E-Mail: MjE2UlVjU1hRVlZlXldjZ1VjVV4wUlViXh5TWA==
-
1.2 Adresse für die Einreichung des Projektbeitrags
- Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, zu Hdn. von Marietta Weibel, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: 031 321 73 14, E-Mail: MjE0VFdlVVpTWFhnYFllaVdlV2AyVFdkYCBVWg==
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 30.09.2018
- Bemerkungen: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt via www.simap.ch am 19.10.2018.
1.4 Frist für die Einreichung des Projektbeitrags
- Datum: 01.03.2019
Spezifische Fristen und Formvorschriften : |
Die Wettbewerbsunterlagen (Planunterlagen und Verfassercouvert) sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Bewerbungen sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Projektwettbewerb Helvetiaplatz" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
1.5 Typ des Wettbewerbs
- Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers
- Gemeinde/Stadt
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Ja
2. Wettbewerbsobjekt
2.1 Art der Wettbewerbsleistung
- Andere
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes
- Umgestaltung Helvetiaplatz, einstufiger Projektwettbewerb für Planerteams im offenen Verfahren
2.4 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
Baukostenplannummer (BKP): |
2965 - Landschaftsarchitekt, |
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291 - Architekt, |
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292 - Bauingenieur, |
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299 - Uebriges |
2.5 Projektbeschrieb
- Die Stadt Bern hat sich zum Ziel gesetzt, den heute von Verkehrsanlagen dominierte Platz als «Foyer zum Museumsquartier» stadträumlich, gestalterisch und funktional aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität für die Quartierbevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher wesentlich zu verbessern.
2.6 Realisierungsort
- Bern, Kirchenfeld
2.7 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
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2.9 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
-
2.10 Realisierungstermin
-
- Bemerkungen: geplanter Baubeginn 2023
geplante Fertigstellung 2024
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
- Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Dem Wettbewerbsbeitrag ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
Zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter bestehen keine Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist.
Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen.
Eine Anmeldung bis 30.11.2018 ist aus administrativen Gründen erwünscht.
3.5 Projektgemeinschaften
- Projektgemeinschaften sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach 3.2 des Programms.
Teilnahmeberechtigt sind interdisziplinäre Teams mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Alle beteiligten Firmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Beschaffungsrechts auf den Abgabetermin hin erfüllen. Dies bedeutet insbesondere die Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder, bei deren Fehlen, das Gewähren von ortsüblichen Arbeitsbedingungen. Die Teams müssen zwingend folgende Fachbereiche abdecken:
- Landschaftsarchitektur (Federführung)
- Städtebau / Architektur / Szenografie
- Bauingenieurwesen (Verkehrsplanung)
- Bauingenieurwesen (Tiefbau)
- Lichtplanung
Die Wettbewerbsteilnehmenden aus den Fachbereichen Landschaftsarchitektur, Städtebau / Architektur /
Szenografie und Bauingenieurwesen (Verkehrsplanung und Tiefbau) dürfen nicht in mehreren Teams mitwirken. Für den Fachbereich Lichtplanung ist eine Mehrfachbeteiligung zulässig. Die Gesamtleitung liegt beim Fachbereich Landschaftsarchitektur als federführendes Teammitglied. Bei Bedarf können auch Fachleute aus weiteren Bereichen beigezogen werden. Die weiteren beigezogenen Fachleute haben keinen Anspruch auf Weiterbearbeitung.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die bei der Auftraggeberin oder bei einem Mitglied des unter Ziffer 3.3 aufgeführten Preisgerichts angestellt sind, zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw. Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit einem solchen nahe verwandt sind. Siehe dazu auch Wegleitung sia 142i – 202d «Befangenheit und Ausstandsgründe». Planende, welche für den Helvetiaplatz im Auftrag der Stadt Vorstudien erstellt haben, gelten nicht als vorbefasst. Dies gilt namentlich auch für Cabane Partner, Urbane Strategien & Entwicklung GmbH, welche im 2017 das Nutzungskonzept verfasst hat, Emch+Berger Verkehrsplanung AG und Roduner BSP + Partner AG. Die relevanten Resultate dieser Studien werden der Ausschreibung beigelegt.
Das Einreichen von Teilangeboten und Varianten ist nicht zulässig. Pro Team kann nur ein Beitrag eingereicht werden.
3.8 Geforderte Nachweise
- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.
Art. 20 ÖBV:
- Vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV, FAK)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bezüglich Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen sowie bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau
Falls eine Firma keine Angestellten beschäftigt, erübrigen sich folgende Nachweise:
- Bestätigung der Pensionskasse
- Bestätigung der SUVA
- Bestätigung GAV oder Treuhandstelle
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.9 Entscheidkriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien
- Eigenständigkeit und Attraktivität des Gesamtkonzepts - Stadträumliche Identität und Umgebung mit dem historischen Kontext - Denkmalpflegerischer Umgang mit der ursprünglichen Platzkonzeption - Nutzungs- und Aufenthaltsqualität - Hindernisfreiheit (behindertengerechtes Bauen)
Erstellungskosten - Betriebs- und Unterhaltskosten - Nutzungsflexibilität
Wegführung für den Fuss- und Veloverkehr - Funktionalität und Verkehrssicherheit - Leistungsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs - Stadtklima und Biodiversität
Die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung. Die eingereichten Projekte werden einer ganzheitlichen Beurteilung unterzogen. Die Grundlage für die Beurteilungskriterien aus den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bildet die Empfehlung sia 112 / 1 2004 Nachhaltiges Bauen – Hochbau. Die im Wettbewerbsprogramm unter Punkt 2.7 abgebildete Tabelle bildet Schwerpunkte der Beurteilung ab, hat aber keinen abschliessenden Charakter.
3.10 Bedingungen für den Erhalt der Wettbewerbsunterlagen
- Kosten: Keine
3.11 Sprachen der Projektbeiträge
- Deutsch
3.12 Gültigkeit des Projektangebotes
- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.13 Bezugsquelle für Wettbewerbsunterlagen
- unter www.simap.ch
Wettbewerbsunterlagen sind verfügbar ab: 15.08.2018 bis 01.03.2019
Sprache der Wettbewerbsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen : Aus administrativen Gründen ist eine Anmeldung bis Freitag, 30. November 2018 erwünscht.
Anmeldung per Email an das Wettbewerbssekretariat mit Vermerk «Projektwettbewerb Helvetiaplatz».
Email: MjEzXGFZYjNqWFVlYlghVls=
4. Andere Informationen
4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten
- SachpreisrichterInnen:
Ursula Wyss, Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS)
Dieter Bogner, bogner_knoll, Museumsplaner, Wien
Jacqueline Strauss, Direktorin des Museums für Kommunikation
Mathias Kühni, Abteilungsleiter Entwicklung + Erhaltung, Tiefbauamt Stadt Bern
Karl Vogel, Leiter Verkehrsplanung Stadt Bern
René Schmied, Direktor BERNMOBIL
Tobias Würsch, Leiter Grünraumgestaltung, Stadtgrün Bern (Ersatz)
FachpreisrichterInnen:
Heinrich Sauter, Bereichsleiter, Hochbau Stadt Bern (Vorsitz)
Mark Werren, Stadtplaner, Stadtplanungsamt Bern
Robin Winogrond, Studio Vulkan, Zürich
Henrike Wehberg-Krafft, WES LandschaftsArchitektur, Hamburg/Berlin
Mateja Vehovar, Vehovar & Jauslin, Zürich
Klaus Zweibrücken, Hochschule für Technik Rapperswil
Peter Baumgartner, ehemaliger stellvertretender Denkmalpfleger Kanton Zürich
Tino Buchs bbz landschaftsarchitekten, Bern (Ersatz)
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?
- Nein
Bemerkung: Empfehlung zur Weiterbearbeitung an die Auftraggeberin / Bauherrschaft.
4.3 Gesamtpreissumme
- CHF 180 000. 00 exkl. MwSt.
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?
- Nein
4.5 Anonymität
- Die Wettbewerbseingaben sind anonym mit einem Kennwort (keine Nummer) einzureichen.
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge
- Die Veranstalterin beabsichtigt, das Team des zur Ausführung empfohlenen Projekts mit der Weiterbearbeitung zu 100 % zu beauftragen. Sie behält sich jedoch vor, die Gesamtleitung nach dem Bauprojekt an das Teammitglied Bauingenieurwesen (Tiefbau) zu übertragen. Die Veranstalterin behält sich zudem vor, Ausschreibung und Realisierung separat zu vergeben, falls das Siegerteam nicht über die nötige Erfahrung bei Bauprojekten und im Baumanagement verfügt.
Für die Grundleistung gemäss Ordnungen SIA 102, 103 und 105 (jeweils Ausgabe 2014) kommen folgende Honorarparameter zur Anwendung (z-Werte 2018):
Schwierigkeitsgrad n;
sia 102 = 1.1, sia 103 = 0.9 und sia 105 = 1.1
Anpassungsfaktor r;
sia 102 = 1.0, sia 103 = 1.0 und sia 105 = 1.0
Teamfaktor i;
sia 102 = 1.0, sia 103 = 1.0 und sia 105 = 1.0
Der mittlere Stundenansatz für sia 102, sia 103 und sia 105 beträgt Fr. 130.00 exkl. MwSt.
4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.9 Sonstige Angaben
- Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung.
4.10 Offizielles Publikationsorgan
- www.simap.ch
tec 21, Anthos, Garten+Landschaft, Bauwelt.de
4.11 Rechtsmittelbelehrung
- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Concours (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur
1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur
- Service demandeur/Entité adjudicatrice: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Service organisateur/Entité organisatrice: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, à l'attention de Marietta Weibel, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Suisse, Téléphone: 031 321 73 14, E-mail: MjIwTlFfT1RNUlJhWlNfY1FfUVosTlFeWhpPVA==
1.2 Les documents de concours peuvent être obtenus auprès de
- sous www.simap.ch
2. Objet du concours
2.1 Titre du projet du concours
- Transformation de l’Helvetiaplatz, concours de projet en une seule étape en procédure ouverte pour les équipes de planification
2.2 Description du projet
- La ville de Berne s’est fixé pour objectif de transformer cette place aujourd’hui envahie par les moyens de transport en véritable «foyer du Museumsquartier» afin de la rendre plus fonctionnelle et agréable pour les habitants du quartier ainsi que les nombreux visiteurs.
2.3 Vocabulaire commun des marchés publics
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CPV: |
71240000 - Services d'architecture, d'ingénierie et de planification |
Baukostenplannummer (BKP): |
2965 - Architecte-paysagiste, |
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291 - Architecte, |
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292 - Ingénieur civil, |
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299 - Divers |
2.4 Délai de rendu des projets
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