Deutschland-Trier: Architekturentwurf
2018/S 156-358386
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Am Augustinerhof
Trier
54290
Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffgen, Martin
Telefon: +49 6517184601
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU2FiU1paUy5iYFdTYBxSUw==
Fax: +49 6517184608
NUTS-Code: DEB21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Teil-Neubau Egbert-Grundschule – Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2013
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 für Sanierung und Teil-Neubau Egbert-Grundschule
Dabei sind folgende 3 Stufen vorgesehen:
Stufe 1 – Einarbeitung in die Unterlagen, LP 2-3 Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Stufe 2 – LP 4-5 Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung,
Stufe 3 – LP 6-9 Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen bzw. der besonderen Leistungen besteht nicht.
Die Egbert-Grundschule kann seit Herbst 2013 nicht mehr ihr Schulgebäude an der Olewiger Straße 15 in Trier nutzen. Das Schulgebäude ist dringend sanierungsbedürftig; Schimmelbefall machte eine Schließung der Gebäude unumgänglich. Das Hauptgebäude soll nun gemäß Stadtratsbeschluss konstruktiv, energetisch, technisch und gestalterisch saniert werden. Hinzu kommen Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit. Für die Pavillons soll ein Ersatzneubau errichtet werden. Die Sanitärräume und die Pausenhalle sollen saniert oder gegebenenfalls gleichwertig ersetzt werden. Der Zubau weiterer Räume, die über das bestehende Programm hinausgehen, ist nach derzeitiger Beschlusslage nicht vorgesehen. Die Schule soll künftig als Ganztagsschule betrieben werden. Die Vergabe der entsprechenden Planungsleistungen gem. §33 HOAI (LPH 1-9, stufenweise) ist Gegenstand dieses Verfahrens.
Hauptgebäude: NUF ca. 780 qm
Ersatzneubau: NUF ca. 430 qm
Gesamtkosten (Baukosten):
KG 300/400 ca. 2 200 000 EUR (brutto)
Durchführungszeitraum:
Nach derzeitigem Kenntnisstand Abgabe HU Bau 2018
Fertigstellung bis 2020
Aus diesem Grund müssen auch die Planungen unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit / Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
Angabe zu Unterkriterien
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 4,00 v.H.
Unterkriterium Personalstruktur 4,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur
≥ 5 Personen = 4 Punkte
≥ 4 Personen = 3 Punkte
≥ 3 Personen = 2 Punkte
≥ 2 Personen = 1 Punkt
< 2 Personen = 0 Punkte
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wertungskriterium 1 Büro/Unternehmen 3 v.H.
Wertungskriterium 2 Büro/Unternehmen 3 v.H.
Wertungskriterium 1 Projektleiter 3 v.H.
Wertungskriterium 2 Projektleiter 3 v.H.
Wertungskriterium 1 Bauleiter 3 v.H.
Wertungskriterium 2 Bauleiter 3 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium = 3 Punkte
= 2 Referenzen je Wertungskriterium = 2 Punkte
= 1 Referenz je Wertungskriterium = 1 Punkt
< 1 Referenz je Wertungskriterium = Ausschluss
Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 Büro/Unternehmen 13 v.H.
Wertungskriterium 2 Büro/Unternehmen 13 v.H.
Wertungskriterium 1 Projektleiter 13 v.H.
Wertungskriterium 2 Projektleiter 13 v.H.
Wertungskriterium 1 Bauleiter 13 v.H.
Wertungskriterium 2 Bauleiter 13 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Planung und Realisierung (Bauleiter: örtliche Bauleitung) einer Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen, z.B. Sanierung einer Schule mit mindestens 500.000 € Baukosten der Brandschutzmaßnahmen (KG300 / KG400 brutto).
A)
5 Punkte: Sanierung einer Schule
4 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit Unterrichtsräumen/Gruppenräumen
3 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit ähnlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume
2 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit Publikumsverkehr
1 Punkt: Sanierung eines sonstigen Gebäudes.
B)
5 Punkte: Besonders hohe Gestaltungsqualität
4 Punkte: Hohe Gestaltungsqualität
3 Punkte: Durchschnittliche Gestaltungsqualität
2 Punkte: Geringe Gestaltungsqualität
1 Punkt: Sehr geringe Gestaltungsqualität
C)
3 Punkte: ≥ 1 000 000 EUR Baukosten
2 Punkte: ≥ 750 000 EUR und < 1 000 000 EUR Mio Euro Baukosten
1 Punkt: ≥ 500 000 EUR und < 750 000 EUR Baukosten
Keine Wertung: < 500 000 EUR Baukosten = 0 Punkte
Bewertung durch Gremium. Die Punktwerte zu A. bis C. werden je Referenz addiert
Wertungskriterium 2: siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
Zum Nachweis der Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, kann auf der unter I.1) angegebenen Internetseite des Auftraggebers ein Bewerberbogen heruntergeladen werden. Der Bewerberbogen soll grundsätzlich verwendet werden, maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung.
Weitere Angaben siehe VI.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 42 VgV iVm §§ 123, 124 GWB (Fassung 2016) vorliegen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3VgV 2016) erfolgt
Eigenerklärungen werden von der Vergabestelle grundsätzlich anerkannt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Die Erklärung eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, dass sie mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 3,0 Mio. € bei sonstigen Schäden bereit ist abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, ist vor Vertragsabschluß vorzulegen. Die Erklärung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet, dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssumme besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Allgemeines:
die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL), der Bauleiter (BL) und die verantwortlichen Projektbearbeiter (PB), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten (PL, PB) müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. TU/TH/FH) bzw. Master oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Der Bauleiter (BL) muss mindestens einen Abschluss als Bachelor oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen.
Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
Der Bauleiter muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in den LPH 8 nachweisen.
Die Referenzprojekte müssen für das Büro/Unternehmen die Leistungsphasen 2-8, für den PL die Leistungsphasen 2-7 und für den BL die Leistungsphasen 8 umfassen.
Die Referenzen des Büro/Unternehmens, der Projektleiter und der Bauleiter dürfen nachweislich nicht länger als 10 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen, d. h. Büro/Unternehmen: Leistungserbringung der LPH. 2 ab August 2008 und Stand August 2018 Leistungserbringung der LPH 8 begonnen oder abgeschlossen
Projektleiter: Leistungserbringung der LPH. 2 ab August 2008 und Stand August 2018 Leistungserbringung der LPH 7 begonnen oder abgeschlossen
Bauleiter: Leistungserbringung der LPH. 8 August 2018 begonnen oder abgeschlossen.
Zu den unter II.2.9 beschrieben Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben.
Für das Büro/Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind zum Nachweis der Eignung je Wertungskriterium mind. 1 Referenz mit vergleichbarem Leistungsgegenstand mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen
Der Bewerber/das Unternehmen hat ein Organigramm des geplanten Projektteams mit Angabe der technischen Leitung einzureichen.
Er hat des Weiteren eine Liste beizufügen, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten gesamt, Beschäftigten der Fachrichtungen (entsprechend der geforderten Dienstleistungen) und die Anzahl seiner Führungskräfte (§ 46 (8) VgV) hervorgeht.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc” und/oder „Master Architecture” berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter(in) (BL).
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 einen Bauleiter(in)) zu benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht,
— die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person sicherzustellen,
— eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig,
— eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Angaben zu II.2.9)
Wertungskriterium 2:
Planung und Realisierung (Bauleiter: örtliche Bauleitung) einer Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen, z. B. Neubau oder Teil-Neubau einer Schule mit mindestens 300 000 EUR Baukosten der Brandschutzmaßnahmen (KG300 / KG400 brutto).
A)
5 Punkte: Sanierung einer Schule
4 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit Unterrichtsräumen/Gruppenräumen
3 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit ähnlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume
2 Punkte: Sanierung eines Gebäudes mit Publikumsverkehr
1 Punkt: Sanierung eines sonstigen Gebäudes.
B)
5 Punkte: Besonders hohe Gestaltungsqualität
4 Punkte: Hohe Gestaltungsqualität
3 Punkte: Durchschnittliche Gestaltungsqualität
2 Punkte: Geringe Gestaltungsqualität
1 Punkt: Sehr geringe Gestaltungsqualität
C)
3 Punkte: ≥ 600 000 EUR Baukosten
2 Punkte: ≥ 450 000 EUR und < 600 000 EUR Mio Euro Baukosten
1 Punkt: ≥ 300 000 EUR und < 450 000 EUR Baukosten
Keine Wertung: < 300 000 EUR Baukosten = 0 Punkte
Bewertung durch Gremium. Die Punktwerte zu A. bis C. werden je Referenz addiert
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird bei Einreichung mehrere Referenzen jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Weitere Angaben zu II.2.14)
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Auf der Außenseite des Umschlags ist der Kennzettel aufzukleben, der ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse abgerufen werden kann.
Zu Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Zu Unteraufträgen:
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vor Auftragsvergabe einzureichen.
Für die Darstellung der Referenzen gilt allgemein:
Maximal 2 DIN A4-Seiten je Referenz,
Mindestens nachfolgende Angaben: Lageplan; Flächenangaben; Leistungszeit; Ort der Ausführung; textliche Kurzbeschreibung; Angabe der erbrachten Leistungsphasen; Benennung des Auftraggebers der Dienstleistung mit Angabe des verfügbaren Ansprechpartners und der Telefonnummer.
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZyNnYWU1YmxgWmEjZ2FlI1la
Fax: +49 6131162113
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxLXFrbz9sdnVrdi1xa28tY2Q=
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de