16.08.2018|Projekt-ID 173878|Meldungsnummer 1029681|Wettbewerbe
Wettbewerb
Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL 16.08.2018
Publikationsdatum Simap: 16.08.2018
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Kanton Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, zu Hdn. von Beat Tschudin, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, Schweiz, Telefon: 061 552 51 11, E-Mail: MThyWms4WmQmW2A=
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken
Bau- und Umweltschutzdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, Schweiz, E-Mail: MjE4aFBhLlBaHFFW
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
Bemerkungen: Es findet keine Fragerunde statt.
Weitergehende Auskünfte als die Informationen, die dem Wettbewersbprogramm entnommen werden können, werden nicht erteilt.
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Datum: 11.09.2018 Uhrzeit: 16:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften : Die Bewerbung ist mit der Aufschrift "Wettbewerb SEK II Polyfeld 1 Muttenz" zu versehen.
Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Verantwortung für die termingerechte Abgabe liegt vollumfänglich beim Teilnehmer.
1.5 Typ des Wettbewerbs
Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers
Kanton
1.7 Verfahrensart
Selektives Verfahren
1.8 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
Ja
2. Wettbewerbsobjekt
2.1 Art der Wettbewerbsleistung
Architekturleistung
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes
Muttenz - Sek II Schulen Polyfeld 1 Um- und Neubauten für das Berufsbildungszentrum Basel-Landschaft (BBZ BL)
2.4 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros,
71221000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2.5 Projektbeschrieb
Auf dem Projektperimeter soll die Zusammenführung der Gewerblich-industriellen Berufschulen Muttenz und Pratteln und der Gewerblich-industriellen Berufschule Liestal am Standort Kriegacker geplant werden. Mit einer Gesamtsanierung der bestehenden Gebäude und ergänzenden Um- und Neubauten sollen die Raumbedürfnisse abgedeckt werden.
2.6 Realisierungsort
CH-4132 Muttenz
2.7 Aufteilung in Lose?
Nein
2.10 Realisierungstermin
Bemerkungen: Projektierungsphase 2019 - 2020
Bewilligungsphase (Parlament, Baubewilligung) 2020
Ausschreibung und Ausführungsphase 2021 - 2025
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
Zum Verfahren zugelassen sind Projektteams mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens (GPA) über das öffentliche Beschaffungswesen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
Keine
3.5 Projektgemeinschaften
Es dürfen Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Die Federführung ist festzulegen und im Verfassercouvert zu vermerken.
3.6 Subunternehmer
siehe Wettbewerbsprogramm und 3.5 Projektgemeinschaften.
3.7 Eignungskriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
Kosten: Keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer
15
Bemerkungen: Es ist vorgesehen, maximal 15 Teams zu berücksichtigen, davon maximal 3 Nachwuchsteams.
3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer
18.10.2018
3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes
18.02.2019
3.14 Sprachen für Teilnahmeanträge
Deutsch
3.15 Gültigkeit des Angebotes
12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation
unter www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen : Die Teilnahmeunterlagen sowie das Wettbewerbsprogramm stehen ausschliesslich als Download auf der Webplattform simap.ch zur Verfügung.
Für Informationen und/oder Unterlagen, die aus anderen Quellen als der Webplattform simap.ch stammen, lehnt die ausschreibende Stelle jegliche Haftung und Verantwortung ab.
4. Andere Informationen
4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten
Marco Frigerio
Marco Fabrizi
Bettina Neumann
Reto Pfenninger
Daniel Wentzlaff
Sibylle Aubort Raderschall
Vinzenz Reist
Sabine Pegoraro
Thomi Jourdan
Petra Schmidt
Heinz Mohler
David Cavadini
Dominique Tellenbach
Die vollständige Nennung des Preisgerichts (Fach- und Sachpreisgericht, Ersatz und Experten) kann dem Wettbewerbsprogramm entnommen werden.
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?
Nein
Bemerkung: Der abschliessende Entscheid (Zuschlagsentscheid) wird durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ausgesprochen.
4.3 Gesamtpreissumme
CHF 320'000
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?
Ja
Betrag: 8'000.00
4.5 Anonymität
Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Alle am Verfahren Beteiligten verpflichten sich, das Anonymitätsgebot einzuhalten.
Die abzugebenden Unterlagen dürfen keine Hinweise auf die Projektverfasser enthalten.
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge
Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Projektteam des durch das Preisgericht zur Weiterbearbeitung empfohlenen Projektbeitrags mit der Planung und Ausführung des Vorhabens im Rahmen eines Generalplanermandats zu beauftragen.
4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens
Das Nicht-Erfüllen der unten aufgelisteten Zulassungskriterien führt zum Ausschluss von der Beurteilung:
• Termingerechte Abgabe der verlangten Unterlagen
• Vollständigkeit der verlangten Unterlagen
• Nachweis Arbeitsbedingungen (Basis Selbstdeklaration)
• Wohn-/Geschäftssitz Schweiz oder GATT/WTO
4.10 Offizielles Publikationsorgan
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
4.11 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid (Publikation u. Wettbewerbsprogramm) kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.