Deutschland-Eging am See: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 159-365481
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Prof.-Reiter-Straße 2
Eging am See
94535
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: MjE0VFNnU19mMldZW2BZIFZX
NUTS-Code: DE228
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eging.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Rathaus mit Neugestaltung Marktplatz in Eging a.See
Die Marktgemeinde Eging a.See benötigt ein neues Rathaus und möchte dies, zusammen mit einem Wohn- und Geschäftshaus zur Stärkung der Ortsmitte am Marktplatz platzieren. In diesem Zusammenhang soll der Marktplatz als attraktive Mitte von Eging neu gestaltet werden. Das Rathaus ist derzeit in einem Altbau in der Prof.-Reiter-Straße untergebracht, welches dem heutigen Platzbedarf und den Anforderungen an Funktionalität und Barrierefreiheit nicht mehr gerecht werden kann. Neben den Verwaltungsräumen sollen im neuen Rathaus auch ein Sitzungssaal, ein Standesamt, eine Tourist-Info und ein Mehrzweckraum realisiert werden. Der neue Standort am Marktplatz soll die Ortsmitte weiter stärken und zur Belebung des Marktplatzes beitragen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat die Gemeinde im Vorfeld Gebäude erworben, die abgebrochen werden sollen.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) für Gebäude liegen bei ca. 3,1 Mio. EUR und für Freianlagen bei ca. 1,0 Mio. EUR.
Die Brutto-Grundfläche beim Gebäude beträgt ca. 1 400 m2 zuzüglich Tiefgarage mit 32 Stellplätzen, die Fläche bei der Freianlage beträgt ca. 5 500 m2.
Der Beginn der Planung erfolgt unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
— Angabe zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB,
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
—— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
—— Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber o. Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die nachweisen,
1) dass eine Berufsqualifikation als „Architekt“ bzw. als „Landschaftsarchitekt“ vorliegt und die erklären,
2) dass keine Ausschlusskriterien nach §§123, 124 GWB vorliegen und die
3) mindestens ein Referenzprojekt über den Neubau eines Gebäudes und
4) mindestens ein Referenzprojekt über eine Freianlage benennen können.
Unter denjenigen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zugelassenen Bewerber/Mitglieder nach folgenden Auswahlkriterien:
Angabe von maximal 1 Referenzprojekt über den Neubau eines Gebäudes und Angabe von maximal 1 Referenzprojekt über eine Freianlage.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen wurden.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Name des Referenzprojekts,
b) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
c) Art und Nutzung des Gebäudes/der Freianlage
d) Zeitpunkt Fertigstellung (Monat/Jahr),
e) Honorarzone,
f) Brutto-Grundfläche des Gebäudes/Fläche der Freianlage in m2,
g) der eigene Leistungsanteil an der Planung in %
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 8 weiteren Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Referenz Neubau Gebäude, berücksichtigt werden:
— die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (Honorarzone IV und höher = 5,0 Punkte, HZ III = 3,0 Punkte, unter HZ III = 0 Punkte),
— die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche ((BGF >= 700 m2 = 5,0 Punkte, BGF >= 500 m2 = 4,0 Punkte, BGF < 500 m2 = 0 Punkte)),
— der eigene Leistungsanteil (zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung = 5 Punkte, falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht (sondern z.B. mit Nachunternehmern oder in Arbeitsgemeinschaft), wird der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl multipliziert).
Referenz Freianlagen, berücksichtigt werden:
— die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (Honorarzone IV und höher = 5,0 Punkte, HZ III = 3,0 Punkte, unter HZ III = 0 Punkte),
— die Vergleichbarkeit der Fläche (A >= 2 000 m2 = 5,0 Punkte, A >= 1 500 m2 = 3,0 Punkte, A < 1 500 m2 = 0 Punkte),
— der eigene Leistungsanteil (zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung = 5 Punkte, falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht (sondern z.B. mit Nachunternehmern oder in Arbeitsgemeinschaft), wird der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl multipliziert).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Leistungsanteile der Mitglieder kumuliert.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung der eingereichten Vorschläge erfolgt in Abwägung von:
— Erfüllung des Flächen- und Raumprogramms,
— Städtebauliche Qualität,
— Erschließung und Freiflächenplanung,
— Funktionalität der Nutzungszuordnungen,
— Architektonische und gestalterische Qualität,
— Umgang mit dem Bestand,
— Wirtschaftlichkeit in Bau- und Betrieb,
— Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.
Das Preisgericht behält sich eine Differenzierung der aufgeführten Kriterien und eine Gewichtung vor.
Die Höhe der Preisgelder muss noch abschließend ermittelt werden. Derzeit wird (unverbindlich) von Summen in folgender Größenordnung ausgegangen:
1) Preis 20 000 EUR;
2) Preis 15 000 EUR;
3) Preis 9 000 EUR.
Anerkennungen 8 000 EUR
Preissumme gesamt netto 51 000 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Angaben zur Kommunikation:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per eMail an die unter I.1 der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden auf der unter Ziffer I.3 der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Internetseite eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die alle Objektplanungen abdecken können. Die Projektverantwortlichen für die jeweilige Disziplin müssen nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ zu tragen. Die Verfassergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten ist verpflichtend einzugehen.
Zum Nachweis der Eignung der Auftragsdurchführung erforderliche Unterlagen (auf Verlangen nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen):
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit einer Deckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von 2,0 Mio. EUR für Sonstige Schäden und Leistungsbild Freianlagen mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von 1,0 Mio. EUR für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Die Gemeinde Eging a. See schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Das Wohn- und Geschäftshaus und die dazugehörigen Stellplätze werden nicht Gegenstand der Beauftragung. Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, Leistungsphasen 1- 9
Freianlagen §39 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXhpfYVFQTk1lUV5aLF5RU1tOGk5NZVFeWhpQUQ==
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).