Deutschland-Landshut: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 172-391134
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Altstadt 315
Landshut
84028
Deutschland
E-Mail: MjE4UE9jYFNUU2BPYhxhYk9QYWFiU1paUy5aT1xSYVZjYhxSUw==
NUTS-Code: DE221
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landshut.de/
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Kontaktstelle(n): Jacqueline Hötzel
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MTRpXWVoPGteYW5sbmVoaGFuXW5fZGVwYWdwYWoqYGE=
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Kontaktstelle(n): Jacqueline Hötzel
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MTZnW2NmOmlcX2xqbGNmZl9sW2xdYmNuX2VuX2goXl8=
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb Generalsanierung und Erweiterung Stadttheater Landshut
a) Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 35 % gewichtet.
b) Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils Leistungsphasen 1 – 9. Der Auftraggeber beauftragt zunächst die Leistungen bis zur Leistungsphase 2. Die Beauftragung weiterer Leistungen erfolgt jeweils stufen- und ggfs. abschnittsweise durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Bei Fortbestand der Absicht der Umsetzung des Projekts erfolgt die Beauftragung bis mindestens zur abgeschlossenen Genehmigungsplanung. Die Beauftragung weiterer Stufen und Abschnitte steht dem Auftraggeber jeweils frei. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine Ansprüche auf Entschädigung, Erhöhung der Honorierung etc. geltend machen. Im Vertrag wird die Möglichkeit vorgesehen, dass der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt von einer anderen Rechtsperson als Auftraggeber übernommen werden kann. Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
c) Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einschließlich Innenräume einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich bei dem Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekt und Landschaftsarchitekt, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/ gesamtschuldnerische Haftung). Der Vertrag über die Objektplanung – Gebäude sieht die Honorarzone V, Mindestsatz, Zuschläge für Umbau und Modernisierung von 20 % für die vom Umbau betroffenen Teile und eine Nebenkostenpauschale von 5 % vor.
Der Auslober stuft die Maßnahme als ein Objekt ein.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Arbeitsgemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Der Arbeitsgemeinschaft können zusätzlich Innenarchitekten als Mitverfasser angehören. Ebenfalls zugelassen sind Einzelteilnehmer, die alle Objektplanungen abdecken können.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt.
Der Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Zusammenhänge und Anforderungen im Theater kommt besondere Bedeutung zu. Im Übrigen stellt die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie dar.
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Zusammenhänge und Anforderungen im Theater
— Städtebauliches Konzept, Erschließung
— Architektonische und räumliche Gestaltung
— Wirtschaftlichkeit, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit
— Gestaltung der Freianlagen
Die Wettbewerbssumme ist 194 000 EUR netto, als
Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1) Preis 77 000 EUR
2) Preis 49 000 EUR
3) Preis 29 000 EUR
4) Preis 20 000 EUR
Anerkennungen 19 000 EUR
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Teil I der Auslobung; alle darin enthaltenen Angaben sind Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Eignungskriterien:
— bei Arbeitsgemeinschaft mit gleichem Leistungsbild: Gesamtschuldnerische Haftung
— Eigenerklärung
— Berufshaftpflichtversicherung
— Berufliche Qualifikation
Ein Formblatt mit den Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien steht den Teilnehmern auf der Homepage (http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/) zur Verfügung und ist zwingend der Verfassererklärung beizulegen!
Maximilianstraße 39
München
80539
Deutschland
Telefon: +49 8921762914
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sJ21vX15cW3NfbGg6bF9haVwoXl8=
Fax: +49 8987760
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenntbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjIwWU1VWCxbTlFeXF5VWFhRXk1eT1RVYFFXYFFaGlBR
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de