Deutschland-Essen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 176-399636
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Lindenallee 59-67
Essen
45127
Deutschland
Kontaktstelle(n): Immobilienwirtschaft, Frau Neumann
Telefon: +49 201-88-60418
E-Mail: MTNnYl5rYnFxYitrYnJqXmtrPWZqamwrYnBwYmsrYWI=
NUTS-Code: DEA13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Baroper Straße 237
Dortmund
44227
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Christine Dern
Telefon: +49 231-75445-333
E-Mail: MTddXmtnOVpsbGZaZ2dga25paV4nXGhm
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Gymnasium Essen Nord-Ost“ nach RPW 2013
Das Gymnasium Essen Nord-Ost an der Katzenbruchstraße/Stoppenberger Straße in Essen-Altenessen weist zahlreiche Schadensbilder auf und entspricht weder den heutigen energetischen noch pädagogischen Anforderungen. Daher wurde beschlossen, das Schulgebäude vollständig neuzubauen. Der Altbestand wird
Anschließend abgebrochen. Die vorhandene Sporthalle soll einer Generalmodernisierung inkl. energetischer Sanierung unterzogen werden und ist nicht Gegenstand dieses Wettbewerbsverfahrens.
Der Neubau wird auf ein Investitionsvolumen von ca. 35,2 Mio. EUR geschätzt (ohne Sporthalle und Abbruch). Zurzeit werden am Standort 820 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, das Personal besteht aktuell aus 81 Personen. Das Gesamtgrundstück weist eine Größe von ca. 40 000 m2 auf und steht im Eigentum der Stadt Essen. Das Baufeld ist ca. 13.000 m2 groß.
Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, das die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im laufenden Erhalt möglichst Kosten sparend ist.
Das Gymnasium Essen Nord-Ost liegt im Süden des Essener Stadtteils Altenessen im Kreuzungspunkt der beiden Hauptverkehrsadern Katzenbruchstraße/Stoppenberger Straße.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Generalplanerwettbewerb (Objektplanung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung und TGA-Planung) mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Es ist beabsichtigt, dass der vom Preisgericht für den 1. Preis vorgeschlagene Bewerber mit den zu vergebenden Leistungen beauftragt wird. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten, Landschaftsarchitekten, Tragwerksplanern und TGA-Planern unter Federführung des Architekten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der 15 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Teilnahmekriterien durch die Ausloberin. Das genaue Verfahren ist im Bewerbermemorandum beschrieben.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 12.10.2018, 15 Uhr ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der benannten Vergabeplattform.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o.g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellte Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; bei Bewerbern mit Nachunternehmern: Namen sämtlicher Nachunternehmer,
— Kontaktdaten (Büroanschrift sowie Name des Ansprechpartners mit Telefon / E-Mail),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ bzw. Bescheinigung der Ausbildung als Ingenieur für Tragwerksplanung und TGA-Planung,
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Eigenerklärung des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils min. 5 Mio. Euro, dreifach maximiert)
— Nachweis von Referenzen:
1) Referenz eines Gebäudeobjektes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit mindestens Honorarzone IV (wünschenswert aus dem Bereich Schulbau) mit folgenden Anforderungen:
[input]___Es handelt sich um einen Neubau.
___Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 01.07.2013). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn.
[input]___Die Leistungsphasen 2-8 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet.
___Das Gebäude weist eine Bruttogrundfläche von mindestens 6.000 m2 auf.
2) Referenzen über realisierte Projekte mit DGNB-/BNB-Zertifizierung und/oder in Passivhausbauweise, wünschenswert aus dem Schulbaubereich mit folgenden Anforderungen:
___Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 01.07.2013). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn.
___Die Leistungsphasen 2-8 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet.
___Das Gebäude weist eine Nutzfläche (NF) von mindestens 3 000 m2 auf.
___Eine Arbeitsgemeinschaft mit Fachingenieuren, die realisierte Projekte in dieser Größenordnung mit DGNB-/BNB-Zertifizierung und/oder in Passivhausbauweise nachweisen können, ist ebenfalls möglich.
Der Teilnahmeantrag ist als Scan auf der Vergabeplattform einzureichen.
Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieure für TA-/Tragwerksplanung (vgl. Bewerbermemorandum)
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Freiraumplanerische Qualität inkl. Erschließung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Nachhaltigkeit (Nutzungs- und Innenraumqualitäten, konstruktives Konzept und technische Realisierbarkeit, Energiekonzept und Ökologie),
— Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 200 000 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis: 80 000 EUR
2) Preis: 50 000 EUR
3) Preis: 30 000 EUR
2 Anerkennungen je: 20 000 EUR
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland