die Schweiz-Bern: Oberirdische Vermessung
2018/S 179-407239
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Kasernenstraße 19
Bern
3003
Schweiz
E-Mail: MTdwbWg5WmsnWl1mYmcnXGE=
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Kasernenstraße 19
Bern
3003
Schweiz
Kontaktstelle(n): RO110: LIDAR RE 2019/2020
E-Mail: MjE5ZGFcLU5fG05RWlZbG1BV
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Abschnitt II: Gegenstand
LIDAR RE 2019/2020
Die zu erbringende und zu liefernde Leistung bezüglich Perimeter RE 2019/2020 umfasst:
1) Neuerfasste und gemäß Vorgaben prozessierte und klassifizierte Airborne LIDAR-Daten;
2) DTM- und DOM- Rasterdatensätze aus den klassifizierten LIDAR-Daten;
3) die Herstellung eines Orthophotos aus zeitgleich mit den LIDAR-Daten aufgenommenen georeferenzierten Luftbildern;
4) alle orientierten Luftbilder inkl. externe Harddisk zur Speicherung dieser Daten;
5) alle erfassten LIDAR-Daten in der full-wave Form im Format LAZ 1.4 oder SDF (Riegl). inkl. externe Harddisk zur Speicherung dieser Daten;
6) ergänzende Daten, Berichte, Dokumentation und Qualitätsnachweise.
Die RE 2019/2020 beträgt eine Fläche von rund 7 907 km2 und umfasst die Kantone Aargau, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und eine definierte Pufferzone.
Schweiz
Die zu erbringende und zu liefernde Leistung bezüglich Perimeter RE 2019/2020 umfasst:
1) Neuerfasste und gemäß Vorgaben prozessierte und klassifizierte Airborne LIDAR-Daten;
2) DTM- und DOM- Rasterdatensätze aus den klassifizierten LIDAR-Daten;
3) die Herstellung eines Orthophotos aus zeitgleich mit den LIDAR-Daten aufgenommenen georeferenzierten Luftbildern;
4) alle orientierten Luftbilder inkl. externe Harddisk zur Speicherung dieser Daten;
5) alle erfassten LIDAR-Daten in der full-wave Form im Format LAZ 1.4 oder SDF (Riegl). inkl. externe Harddisk zur Speicherung dieser Daten;
6) ergänzende Daten, Berichte, Dokumentation und Qualitätsnachweise.
Die RE 2019/2020 beträgt eine Fläche von rund 7 907 km2 und umfasst die Kantone Aargau, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und eine definierte Pufferzone.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands (nicht älter als 3 Monate, maßgebend ist der Stichtag des Eingabedatums), welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E2 Lieferantenselbstdeklaration
E3 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
E4 Gesamtverantwortung für vorliegendes Projekt
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d. h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen / Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5 Vorgaben Luftfahrtbehörden
Der Anbieter bestätigt, dass er und/oder sein(e) sogenannten Operator(s) (Sublieferanten) bei seiner/ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde (competent Authority „CA“) als SPO Operator deklariert ist (sind) und dass er oder sein(e) Operator(s) alle Vorgaben gemäß Basic Regulation (EC) 216/2008, insbesondere die Bestimmungen für Spezialisierten Flugbetrieb der Air Operations Regulation (EU) 965/2012 vollumfänglich erfüllt/erfüllen. Das betrifft auch alle eventuellen und relevanten Änderungen und Weiterentwicklungen der behördlichen Vorgaben, die dieses Projekt und seinen Zeitraum betreffen.
Weiterhin bestätigt der Anbieter, dass er die volle Verantwortung für sich und seine etwaigen Subunternehmer und Partnerunternehmen für die Erfüllung und Einhaltung aller heutigen und zukünftigen notwendigen und relevanten luftfahrtbehördlichen Vorgaben trägt.
Insbesondere bestätigt der Anbieter auch, dass er sich dazu verpflichtet, für sich und seine Sublieferanten alle notwendige Koordination mit den betroffenen in- und ausländischen Behörden rechtzeitig, selbstständig und in eigener Verantwortung durchzuführen und sicherzustellen.
E6 Projektsprache
Der Anbieter bestätigt, dass die Sprache (Wort und Schrift) während des Projektes Deutsch, Französisch oder Englisch ist.
E7 Erfahrung mit Prozessierung und Klassifizierung von Airborne LIDAR-Daten
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung mit der Prozessierung und Klassifizierung von Airborne LIDAR-Daten und der Ableitung von digitalen Terrain- und Oberflächenmodellen in ähnlicher Topographie wie in der Schweiz bzw. die Referenzgebiete enthalten Wälder, Gebirge und Siedlungen wie in dieser Ausschreibung, verfügt.
Nachzuweisen sind drei erfolgreich abgeschlossene Airborne LIDAR Referenzprojekte
— mit vergleichbarer Komplexität und Topografie gemäß Pflichtenheft und
— mit einer Fläche im Minimum gesamthaft von 2 000 km2.
Mindestens ein Referenzprojekt muss in einem Gebiet mit einer Fläche von mindestens 500 km2 und einer Höhendifferenz von mindestens 1 500 m stattgefunden haben.
Die Referenzprojekte wurden im Zeitraum vom 1.1.2012 bis Angebotsfrist durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet, dass die letzte Lieferung der prozessierten Daten stattgefunden hat und durch den Auftraggeber (Endkunde) abgenommen und akzeptiert wurde.
E8 Erfahrung in der Herstellung von Orthophotos
Der Anbieter bestätigt, dass er ausreichend Erfahrung in der gleichzeitigen Erfassung von LIDAR-Daten und digitalen Luftbilddaten und der Herstellung von Orthophotos hat.
Diese Erfahrung weist er mit 2 entsprechenden Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren nach. Falls zutreffend, kann dazu auch auf Referenzen gemäß E7 verwiesen werden.
E9 Erfahrung Projektleiter (m/f)
Der Anbieter bestätigt, dass er eine für die Gesamtleitung des Projektes verantwortliche Person (Projektleiter (m/f)) einteilt, die für das gesamte Projekt Ansprechpartner für den Auftraggeber für operative und projektbezogene Angelegenheiten ist.
Der Projektleiter (m/f) verfügt über ausreichend relevante Erfahrung und hat mindestens 2 Airborne LIDAR Projekte in hügeligen, bergigen und teilweise dicht bewaldeten Gebieten (wie zum Beispiel Jura oder in den Voralpen und Alpen) geleitet und erfolgreich von Projektbeginn bis zur Auslieferung der prozessierten und klassifizierten Daten abgeschlossen.
Als Nachweis ist der aussagekräftige Lebenslauf beizulegen und es sind gemäß Beilage 1.2 2 erfolgreich durchgeführte Referenzprojekte des angegebenen Projektleiters (m/f) aufzuführen, bei denen er/sie allein/e die Funktion der Projektleitung ausübte.
Die Referenzprojekte umfassten jeweils eine Fläche von mindestens 500 km2 und wurden im Zeitraum vom 1.1.2014 bis Angebotsfrist durchgeführt und abgeschlossen.
Falls die Referenzen von E7 diese Forderung bereits abdecken, kann darauf verwiesen werden.
E10 Qualitätssicherung
Der Anbieter bestätigt, dass bei ihm ein betriebsinternes System zur Qualitätssicherung der Datenerfassung und Datenprozessierung, Klassifizierung und Erstellung der digitalen Terrain- und Oberflächenmodelle eingeführt ist.
E11 LIDAR-Sensor
Der Anbieter bestätigt, dass der eingesetzte LIDAR-Sensor, der für die Erfassung der Laserpunkte benutzt wird, von der letzten Generation ist (Fabrikationsjahr oder das Upgradejahr nicht älter als 2014) und schon erprobt worden ist. Der LIDAR Sensor ist vom Typ Full-Wave und ist in der Lage, im Minimum 4 Echos zu registrieren und ist in der Lage auf Schnee und Eis mit der geforderten Punkdichte zu messen.
E12 Kalibrieren der LIDAR-Sensoren
Der Anbieter bestätigt, dass er für die rechtmässige Werkstattkalibrierung seiner LIDAR-Sensoren sorgt.
Die Kalibrierung des Laserscanners ist so vorzunehmen, dass die Genauigkeits-anforderungen erfüllt werden können. Die Kalibrierung muss in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden. Das Verfahren ist zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber zu belegen.
E13 Fortlaufende Lieferungen
Der Anbieter bestätigt, dass er im Falle der Beauftragung und unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Beilage 2.0, Ziffer 2.4 fertig prozessierte Daten fortlaufend ausliefert.
E14 Auftragsanalyse
Der Anbieter bestätigt, dass er Umfang und Anforderungen dieser Ausschreibung verstanden und in seinem Angebot berücksichtigt hat.
Der Anbieter legt zusätzlich ein Konzept bei, das nachvollziehbar sein Auftragsverständnis aufzeigt, wie er innerhalb der relativ kurzen Auftragsdauer die Fläche Perimeter RE 2019/2020 von ca. 7 907 km2 erfassen und bis 31.11.2020 prozessieren und die geforderten Leistungen abliefern wird.
Insbesondere liefert der Anbieter in diesem Konzept Angaben:
1) über seine technische Ausstattung (Scanner, Lufbildkamera, Software, etc.) einschließlich deren geplanten Einsatz im Projekt hinsichtlich Art und Umfang;
2) über die geplanten Flugparameter;
3) über die vorgesehene Flugplanung und Dauer der Datenerfassung;
4) über seine Maßnahmen, wenn die Leistung oder Teile davon unter sogenannte „high risk commercial specialised operations“ fällt/fallen (siehe www.bazl.admin.ch/spo für Schweizer Boden);
5) zum eingesetzten Personal;
6) wie er vor hat (Strategie) mit der eingesetzten technischen Ausstattung, und dem eingesetzten Personal die gesamte Leistung hinsichtlich des relativ kurzen Zeitfensters, eventuell kurzer Schönwetterperiode und möglicherweise Verpflichtungen aus zeitgleichen Aufträgen von Dritten, zu erfüllen und wie er vor hat die Risiken zu mindern (Risikomanagment);
7) über einen realistischen Terminplan, welcher die Datenerfassung, die Datenprozessierung und die fortlaufende Datenlieferung umfasst;
8) wie die geforderten Produkte hergestellt werden (Workflow);
9) welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität bei deren Herstellung getroffen werden (insbesondere wie die Punktdichte, die Genauigkeit, die Klassifizierung kontrolliert werden).
E15 Einhaltung nationale Gesetzgebungen Umweltschutz
Der Anbieter bestätigt die Einhaltung der nationalen Gesetzgebungen für alle Bereiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser, etc.) bei allen Prozessschritten des Anbieters.
E16 Löschung Beistellungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die durch den Auftraggeber im Rahmen dieses Projekts bereitgestellten Daten und Hilfsmittel nach Abschluss der Arbeiten löscht und nicht für andere Zwecke nutzt.
Der Anbieter stellt die Vollzugsmeldung der Löschung unaufgefordert dem Auftraggeber und Bedarfsträger zu.
E17 Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäß Beilage 4.0
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine
Verhandlungen: Keine. Der Anbieter ist angehalten sein bestes Angebot einzureichen.
Verfahrensgrundsätze: die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung: gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen:
a) Bei Abgabe an armasuisse.
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstraße 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
— Öffnungszeiten der Loge: 7.00 – 17.00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden),
— die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: maßgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel);
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: maßgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen) Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschließlich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 14.9.2018, Dok. 1032321. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 10.10.2018.
Postfach
St. Gallen
9023
Schweiz