Deutschland-Seubersdorf in der Oberpfalz: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 180-408292
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Schulstr. 4
Seubersdorf in der Oberpfalz
92358
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kämmerei
Telefon: +49 94979419624
E-Mail: MTliYGVbXGleWGlrXGU3alxsWVxpaltmaV0lW1w=
Fax: +49 94979419620
NUTS-Code: DE236
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seubersdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung technische Ausrüstung Neubau einer Kindertagesstätte
Die Auftraggeberin beabsichtigt vorbehaltlich und unter Bewilligung von Fördermitteln und der Mittelfreigabe durch den Gemeinderat den Bau einer Kindertageseinrichtung mit einem viergruppigen Kindergarten und einer zweistufigen Kinderkrippe. Die vorliegende Kostenberechnung geht von Gesamtkosten (Kostengruppen 200 – 700) in Höhe von ca. 3,3 Mio. EUR (netto) aus. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen Nr. 1, 2 und 4 nach § 53 Abs. 2 HOAI.
Planung technische Ausrüstung für Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI
Seubersdorf i.d.Oberpfalz
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für den Neubau einer Kindertagesstätte für Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI.
Die zu beauftragenden Leistungen sind für die vorgenannten Leistungsbereiche in nachfolgende Projektstufen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen aufgeteilt:
a) Projektstufe 1 HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und 3;
b) Projektstufe 2 HOAI-Leistungsphase 4;
c) Projektstufe 3 HOAI-Leistungsphasen 5, 6 und 7;
d) Projektstufe 4 HOAI-Leistungsphase 8;
e) Projektstufe 5 HOAI-Leistungsphase 9.
Die Festbeauftragung erfolgt zunächst nur für die Projektstufe 1. Für die weiteren Projektstufen gilt jeweils die Abrufoption gemäß Vertrag. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Leistungen. Aus einem Nichtabruf kann der Auftragnehmer keine Rechte ableiten.
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung).
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
— maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 700 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 300 Punkte),
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 100 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Für ein Losverfahren verweist der Auftraggeber auf § 75 Abs. 6 VgV.
Abruf der Projektstufen 2 bis 5 gemäß Abrufoption des Auftraggebers
Die nach Ziffer I.3 bereitgestellten Vergabeunterlagen für Los 1 sind beispielhaft. Die Vergabeunterlagen für die weiteren Lose sind bis auf die genannte Anlagengruppe identisch.
Planung technische Ausrüstung für Wärmeversorgungsanlagen, § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI
Seubersdorf i.d. Oberpfalz
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für den Neubau einer Kindertagesstätte für Wärmeversorgungsanlagen, § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI
Die zu beauftragenden Leistungen sind für die vorgenannten Leistungsbereiche in nachfolgende Projektstufen in Anlehnung an die HOAI – Leistungsphasen aufgeteilt:
a) Projektstufe 1 HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und 3;
b) Projektstufe 2 HOAI-Leistungsphase 4;
c) Projektstufe 3 HOAI-Leistungsphasen 5, 6 und 7;
d) Projektstufe 4 HOAI-Leistungsphase 8;
e) Projektstufe 5 HOAI-Leistungsphase 9.
Die Festbeauftragung erfolgt zunächst nur für die Projektstufe 1. Für die weiteren Projektstufen gilt jeweils die Abrufoption gemäß Vertrag. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Leistungen. Aus einem Nichtabruf kann der Auftragnehmer keine Rechte ableiten.
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung).
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
— maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 700 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 300 Punkte),
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 100 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Für ein Losverfahren verweist der Auftraggeber auf § 75 Abs. 6 VgV.
Abruf der Projektstufen 2 bis 5 gemäß Abrufoption des Auftraggebers
Planung technische Ausrüstung für Starkstromanlagen, § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI
Seubersdorf i.d. Oberpfalz
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für den Neubau einer Kindertagesstätte für Starkstromanlagen, § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI
Die zu beauftragenden Leistungen sind für die vorgenannten Leistungsbereiche in nachfolgende Projektstufen in Anlehnung an die HOAI – Leistungsphasen aufgeteilt:
a) Projektstufe 1HOAI-Leistungsphasen 1, 2 und 3;
b) Projektstufe 2HOAI-Leistungsphase 4;
c) Projektstufe 3HOAI-Leistungsphasen 5, 6 und 7;
d) Projektstufe 4HOAI-Leistungsphase 8;
e) Projektstufe 5HOAI-Leistungsphase 9.
Die Festbeauftragung erfolgt zunächst nur für die Projektstufe 1. Für die weiteren Projektstufen gilt jeweils die Abrufoption gemäß Vertrag. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Leistungen. Aus einem Nichtabruf kann der Auftragnehmer keine Rechte ableiten.
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung).
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
— maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Wobei hiervon maximal 700 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 b) entfallen,
— maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 300 Punkte),
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 100 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Für ein Losverfahren verweist der Auftraggeber auf § 75 Abs. 6 VgV.
Abruf der Projektstufen 2 bis 5 gemäß Abrufoption des Auftraggebers
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend;
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z. B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
a)Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für Hochbauten;
b)Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, mit Beschreibung des Objekts (Kindergarten, Kinderhort, Kinderkrippe, Gesundheit, Sonstiges), Einordnung als Neubau, Umbau, Erweiterung; Benennung der Honorarzone des Objekts nach Anlage 15.2 der HOAI, Benennung der bearbeiteten Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Bruttogrundfläche, Auftragssumme, Benennung der vom Bewerber bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, Benennung der Baukosten nach Kostengruppe 300 und 400 in EUR/netto, jeweils getrennt,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Prüfung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber behält sich nach § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen gesondert zum eigenen Bewerbungsbogen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist unter den in Ziffer I.3 genannten Adresse abgerufen werden.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Planung technische Ausrüstung für Neubau einer Kindertagesstätte – Nicht öffnen“ zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen;
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten;
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 4.10.2018 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 9815312777
E-Mail: MjE4RFNgVU9QU1lPW1tTYBxcXWBSUE9nU2BcLmBTVRtbVGAcUE9nU2BcHFJT
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 9815312777
E-Mail: MjE5Q1JfVE5PUlhOWlpSXxtbXF9RT05mUl9bLV9SVBpaU18bT05mUl9bG1FS
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de