Bewerbungsschluss |
25.10.2018, 11:00
Änderung am Sep 21, 2018 |
Verfahren | Nicht offenes Verfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 5 |
Gebäudetyp | Landschaft und Freiraum |
Art der Leistung | Objektplanung Freianlagen / Bauleistung / Design / Kunst |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 GmbH, Kamp-Lintfort (DE) |
Aufgabe |
Für die Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 und ihre Daueranlage sollen Sonderspielgeräte für einen Themenspielplatz im Bereich „Spielplatz – Grüner Saum“ entwickelt, umgesetzt und in das vorliegende Konzept der Parkgestaltung integriert werden.
Die Vergabe erfolgt gemäß §7c der VOB/A (Leistungsverzeichnis mit Leistungsprogramm). Es werden für ausgewählte Spielgeräte dieser Spiellandschaft die Bauausführung sowie der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie maximal funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln. |
Leistungsumfang | Es soll ein Themenspielplatz/eine Spiellandschaft auf einer Fläche von max. 2 000 qm entworfen, erstellt und eingebaut werden. Innerhalb dieser Fläche werden abgegrenzte Spielflächen inkl. Einfassung und Fallschutzmaterialien vorgegeben. Der Spielbereich liegt innerhalb des ehemaligen Geländes der Zeche Friedrich-Heinrich. Östlich wird er von der Ringstraße begrenzt. Südlich schließt der Bauabschnitt EPZN (Erlebnispädagogisches Zentrum Niederrhein) mit einem Mehrzweckgebäude und mehreren Kleintiergehegen an. Westlich und Nördlich schließen weitere Bauabschnitte des Zechenparks an. Während der Bauphase werden weitere Teillose (Grüner Saum im Norden/EPZN im Süden) bearbeitet. Das Bedienen der Baustelle im Zuge des Einbaus der Spielgeräte erfolgt somit z. T. abschnittsweise und je nach Baufreiheit. Das im Leistungsprogramm vorgegebene Thema wird sich voraussichtlich und im weitesten Sinne um die Steinkohle (sei es die Entstehung, die Förderung oder Verwertung) beziehen. Die Präzisierung des Themas erfolgt im weiteren Verfahren/den Wettbewerbsunterlagen. Die Vergabe erfolgt gemäß §7c der VOB/A (Leistungsverzeichnis mit Leistungsprogramm). Das Verfahren ist geplant als zweistufiges, nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb: Stufe 1 Teilnahmewettbewerb: Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs wird eine uneingeschränkte Zahl an Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bieter die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Neben der Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird als weiteres Kriterium die Fähigkeit zur Entwicklung und Planung von Spielplatzanlagen abgefragt. Die Frist für die Einsendung beträgt 35 Kalendertage Es werden mindestens 5 Teilnehmer ausgewählt. Stufe 2 Angebotsabgabe Die ausgewählten Teilnehmer erhalten ein Leistungsprogramm, das folgendes beschreibt: Bauaufgabe, Zweck der fertigen Leistung, technische, wirtschaftliche, gestalterische und funktionale Anforderungen. Des Weiteren wird eine finanzielle Vorgabe formuliert. Die Frist für die Erstellung eines Angebotes beträgt mind. 35 Kalendertage. Art und Umfang des Angebotes muss auf Grundlage eines Leistungskatalogs erstellt werden. |
Adresse des Bauherren | DE-47475 Kamp-Lintfort |
TED Dokumenten-Nr. | 409223-2018 |
Deutschland-Kamp-Lintfort: Bauarbeiten
2018/S 182-411319
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort2020.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zechenareal Teillos 6, Spielplatz Grüner Saum
Für die Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 und ihre Daueranlage sollen Sonderspielgeräte für einen Themenspielplatz im Bereich „Spielplatz – Grüner Saum“ entwickelt, umgesetzt und in das vorliegende Konzept der Parkgestaltung integriert werden.
Die Vergabe erfolgt gemäß § 7c der VOB/A (Leistungsverzeichnis mit Leistungsprogramm). Es werden für ausgewählte Spielgeräte dieser Spiellandschaft die Bauausführung sowie der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie maximal funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln.
Es soll ein Themenspielplatz/eine Spiellandschaft auf einer Fläche von max. 2 000 qm entworfen, erstellt und eingebaut werden. Innerhalb dieser Fläche werden abgegrenzte Spielflächen inkl. Einfassung und Fallschutzmaterialien vorgegeben. Der Spielbereich liegt innerhalb des ehemaligen Geländes der Zeche Friedrich-Heinrich. Östlich wird er von der Ringstraße begrenzt. Südlich schließt der Bauabschnitt EPZN (Erlebnispädagogisches Zentrum Niederrhein) mit einem Mehrzweckgebäude und mehreren Kleintiergehegen an. Westlich und Nördlich schließen weitere Bauabschnitte des Zechenparks an.
Während der Bauphase werden weitere Teillose (Grüner Saum im Norden/EPZN im Süden) bearbeitet. Das Bedienen der Baustelle im Zuge des Einbaus der Spielgeräte erfolgt somit z.T abschnittsweise und je nach Baufreiheit.
Das im Leistungsprogramm vorgegebene Thema wird sich voraussichtlich und im weitesten Sinne um die Steinkohle (sei es die Entstehung, die Förderung oder Verwertung) beziehen. Die Präzisierung des Themas erfolgt im weiteren Verfahren/den Wettbewerbsunterlagen.
Die Vergabe erfolgt gemäß §7c der VOB/A (Leistungsverzeichnis mit Leistungsprogramm). Das Verfahren ist geplant als zweistufiges, nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb:
Stufe 1 Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs wird eine uneingeschränkte Zahl an Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bieter die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Neben der Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird als weiteres Kriterium die Fähigkeit zur Entwicklung und Planung von Spielplatzanlagen abgefragt.
Die Frist für die Einsendung beträgt 35 Kalendertage Es werden mindestens 5 Teilnehmer ausgewählt.
Stufe 2 Angebotsabgabe Die ausgewählten Teilnehmer erhalten ein Leistungsprogramm, das folgendes beschreibt: Bauaufgabe, Zweck der fertigen Leistung, technische, wirtschaftliche, gestalterische und funktionale Anforderungen. Des Weiteren wird eine finanzielle Vorgabe formuliert.
Die Frist für die Erstellung eines Angebotes beträgt mind. 35 Kalendertage. Art und Umfang des Angebotes muss auf Grundlage eines Leistungskatalogs erstellt werden.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind (vgl. Punkt III 1), ist die Rangfolge gemäß den erreichten gewichteten Punkten für die Auswahl maßgebend, wobei die höhere Punktzahl ausschlaggebend ist.
Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Referenzen und personelle Leistungsfähigkeit, wobei die dort erzielten gewichteten Punkte addiert werden. Für den Kriterienkomplex Referenzen kann eine Gesamtpunktzahl von 175 Punkten erreicht werden. Für personelle Leistungsfähigkeit kann eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden, so dass die maximale Gesamtpunktzahl von 275 Punkten erreicht werden kann.
Soweit mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Einzureichen sind 3 Referenzobjekte mit Angaben zu Baukosten sowie Angebotskosten, Größe der Anlage in qm, verwendete Materialien sowie einen Ansprechpartner für evtl. Rückfragen zu den Referenzobjekten. Des weiteren sind Angaben zum Unternehmen zu machen, die es erlauben, den Bewerber mit unten aufgeführten Auswahlkriterien zu bewerten.
Referenzprojekte
1) Referenzobjekt: das Referenzobjekt muss eigenständig entworfen und ausgeführt worden sein. Das Referenzobjekt muss Leistungen umfassen, die sich auf den Entwurf und die Ausführung von Sonderspielgeräten und das Erstellen eines Themenspielplatzes/einer Spiellandschaft beziehen. Es muss durch den Bewerber oder die Bietergemeinschaft bearbeitet worden sein.
Für 3 oder mehrere Referenzen erhält der Bewerber 3 Punkte Für 2 Referenzen erhält der Bewerber 2 Punkte Für 1 Referenz erhält der Bewerber 1 Punkt Wird keine Referenz vorgelegt, welche o. g. Kriterien erfüllt, erhält der Bewerber für dieses Kriterium null Punkte.
Die Punkte werden mit 20 gewichtet, so dass max. 60 Punkte erreicht werden können;
2) Einheit der Gestaltsprachen/Einbindung in das planerische Konzept: das Referenzobjekt soll eine Gestaltsprache aufweisen, welche mit der Gestaltung der Freianlagen Zechenpark Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 übereinstimmt, vgl. Wettbewerbsbeitrag Büro bbzl, Berlin (https://bbzl.de/kamp-lintfort-zechenpark-klostergarten/). Dazu gehören die Formsprache, die Materialverwendung (Holz und Stahl anthrazit), der Bezug zur Industrienachfolgelandschaft.
Stimmt die Gestaltsprache gemäß oben genannter Kriterien überein erhält der Bewerber 3 Punkte.
Stimmt die Gestaltsprache gemäß 2 der oben genannten Kriterien überein erhält der Bewerber 2 Punkt.
Stimmt die Gestaltsprache gemäß 1 der oben genannten Kriterien überein erhält der Bewerber 1 Punkt.
Stimmt die Gestaltsprache gemäß oben genannter Kriterien nicht überein erhält der Bewerber keinen Punkt.
Die Punkte werden mit 20 gewichtet, so dass max. 60 Punkte erreicht werden können;
3) Kosteneinhaltung: Die Einhaltung der Kosten der o. g. Referenzobjekte wird mit max. 3 Punkten bewertet. Es sind Nachweise des Kostenangebots sowie der Kostenfeststellung zu erbringen. Dieses Kriterium wird wie folgt bewertet:
Entsprechen die tatsächlichen Kosten des Referenzobjekts für das ausgeschriebene Gewerk:
— den Kosten laut Kostenberechnung, erhält der Bewerber 3 Punkte,
— werden die Kosten weniger als 10 % überschritten, erhält der Bewerber 2 Punkte,
— werden die Kosten mehr als 10 % überschritten, erhält der Bewerber 1 Punkt.
Die Punkte werden mit 10 gewichtet, so dass max. 30 Punkte erreicht werden können;
4) Fertigstellungszeitpunkt des Referenzobjektes: erfolgte die Fertigstellung des Referenzobjektes (Eröffnung Spielplatz):
Im Jahr 2016 oder später, erhält der Bewerber 5 Punkte,
Im Jahr 2015, erhält der Bewerber 4 Punkte,
Im Jahr 2014, erhält der Bewerber 3 Punkte,
Im Jahr 2013, erhält der Bewerber 2 Punkte,
Im Jahr 2012, erhält der Bewerber 1 Punkt.
Sobald die Fertigstellung vor 2012 erfolgte, erhält der Bewerber keine Punkte.
Die Punkte werden mit 5 gewichtet, so dass max. 25 Punkte erreicht werden können.
— -> die vollständigen Auswahlkriterien finden Sie im gesonderten Dokument-
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweisführung zur Eignung:
— die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt,
— die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden,
— gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 VHB angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen,
— gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes 124 VHB angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen,
— durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen,
— stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen,
— werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III. 1 Teilnahmebedingungen und VI. 3 Zusätzliche Angaben geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen,
— gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5VOB/A vorliegen.
Der Nachweis umfasst:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Der Nachweis umfasst:
— Referenzen (Kataloge etc.), Darstellung der Individualität der produzierten Spielgeräte, Vorlage von Beispielen zur Thematik Kreativität in der Umsetzung der Spielthemen, allgemeine Darstellung des erforderlichen Unterhaltungsaufwandes der anzubietenden Spielgeräte,
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die Erstellung von Spielgeräten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung zu II.2.9) personelle Leistungsfähigkeit 5. Am Projekt beteiligte Fachkräfte: bei Fachkräften (Designer, Künstler, Meister im Holz- und/oder Stahlbau, Ingenieure, Architekten) die für das Vorhaben zur Verfügung stehen und zum Einsatz kommen sollen, erhält der Bewerber folgende Punkte:
— bei mehr als 3 Fachkräften 3 Punkte,
— bei 2 Fachkräften 2 Punkte und bei einer Fachkraft 1 Punkt.
Diese Punkte werden mit 10 gewichtet, so dass max. 30 gewichtete Punkte erreichbar sind.
6) Planungsabteilung: das Unternehmen soll eine eigene Abteilung für die Entwurf- und Ausführungsplanung aufweisen bzw. die planerische Leistung im eigenen Hause wird ohne Subunternehmen erbracht.
Der Bewerber mit eigener Planungsabteilung erhält 2 Punkte.
Der Bewerber mit keiner eigenen Planungsabteilung erhält keinen Punkt.
Die Punkte werden mit 20 gewichtet, so dass max. 40 gewichtete Punkte erreichbar sind.
7) Durch den Projektleiter realisierte vergleichbare Projekte: dieses Kriterium wird wie folgt bewertet: es sind die vergleichbaren Projekte (Entwurf und Ausführung einer Spiellandschaft/eines Themenspielplatzes) einzutragen, die von dem vorgesehenen Projektleiter realisiert wurden.
Für 3 oder mehr Projekte nachgewiesene Projekte erhält der Bewerber 3 Punkte,
Für 2 nachgewiesene Projekte erhält der Bewerber 2 Punkte und für 1 nachgewiesenes Projekt 1 Punkt.
Die Punkte werden mit 10 gewichtet, so dass max. 30 gewichtete Punkte erreichbar sind.
Deutschland-Kamp-Lintfort: Bauarbeiten
2018/S 181-409223
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kamp-lintfort2020.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zechenareal Teillos 6 Spielplatz – Grüner Saum, Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 – Planung und Ausführung von Sonderspielgeräten
Für die Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 und ihre Daueranlage sollen Sonderspielgeräte für einen Themenspielplatz im Bereich „Spielplatz – Grüner Saum“ entwickelt, umgesetzt und in das vorliegende Konzept der Parkgestaltung integriert werden.
Die Vergabe erfolgt gemäß §7c der VOB/A (Leistungsverzeichnis mit Leistungsprogramm). Es werden für ausgewählte Spielgeräte dieser Spiellandschaft die Bauausführung sowie der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie maximal funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln.
Es soll ein Themenspielplatz/eine Spiellandschaft auf einer Fläche von max. 2 000 qm entworfen, erstellt und eingebaut werden. Innerhalb dieser Fläche werden abgegrenzte Spielflächen inkl. Einfassung und Fallschutzmaterialien vorgegeben. Der Spielbereich liegt innerhalb des ehemaligen Geländes der Zeche Friedrich-Heinrich. Östlich wird er von der Ringstraße begrenzt. Südlich schließt der Bauabschnitt EPZN (Erlebnispädagogisches Zentrum Niederrhein) mit einem Mehrzweckgebäude und mehreren Kleintiergehegen an. Westlich und Nördlich schließen weitere Bauabschnitte des Zechenparks an.
Während der Bauphase werden weitere Teillose (Grüner Saum im Norden/EPZN im Süden) bearbeitet. Das Bedienen der Baustelle im Zuge des Einbaus der Spielgeräte erfolgt somit z. T. abschnittsweise und je nach Baufreiheit.
Das im Leistungsprogramm vorgegebene Thema wird sich voraussichtlich und im weitesten Sinne um die Steinkohle (sei es die Entstehung, die Förderung oder Verwertung) beziehen. Die Präzisierung des Themas erfolgt im weiteren Verfahren/den Wettbewerbsunterlagen.
Die Vergabe erfolgt gemäß §7c der VOB/A (Leistungsverzeichnis mit Leistungsprogramm). Das Verfahren ist geplant als zweistufiges, nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb:
Stufe 1 Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs wird eine uneingeschränkte Zahl an Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bieter die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung. Neben der Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird als weiteres Kriterium die Fähigkeit zur Entwicklung und Planung von Spielplatzanlagen abgefragt.
Die Frist für die Einsendung beträgt 35 Kalendertage
Es werden mindestens 5 Teilnehmer ausgewählt.
Stufe 2 Angebotsabgabe
Die ausgewählten Teilnehmer erhalten ein Leistungsprogramm, das folgendes beschreibt: Bauaufgabe, Zweck der fertigen Leistung, technische, wirtschaftliche, gestalterische und funktionale Anforderungen. Des Weiteren wird eine finanzielle Vorgabe formuliert.
Die Frist für die Erstellung eines Angebotes beträgt mind. 35 Kalendertage. Art und Umfang des Angebotes muss auf Grundlage eines Leistungskatalogs erstellt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern einschließlich prozentualer Gewichtung:
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind (vgl. Punkt III 1), ist die Rangfolge gemäß den erreichten gewichteten Punkten für die Auswahl maßgebend, wobei die höhere Punktzahl ausschlaggebend ist.
Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Referenzen und personelle Leistungsfähigkeit, wobei die dort erzielten gewichteten Punkte addiert werden. Für den Kriterienkomplex Referenzen kann eine Gesamtpunktzahl von 175 Punkten erreicht werden. Für personelle Leistungsfähigkeit kann eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden, so dass die maximale Gesamtpunktzahl von 275 Punkten erreicht werden kann.
Soweit mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Einzureichen sind 3 Referenzobjekte mit Angaben zu Baukosten sowie Angebotskosten, Größe der Anlage in qm, verwendete Materialien sowie einen Ansprechpartner für evtl. Rückfragen zu den Referenzobjekten. Des weiteren sind Angaben zum Unternehmen zu machen, die es erlauben, den Bewerber mit unten aufgeführten Auswahlkriterien zu bewerten.
— die vollständigen Auswahlkriterien sind unter www.subreport.de/E69457376 einsehbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweisführung zur Eignung:
— die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt,
— die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden,
— Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 VHB angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen,
— gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes 124 VHB angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen,
— durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen,
— Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen,
— werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III. 1 Teilnahmebedingungen und VI. 3 Zusätzliche Angaben geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen,
— gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5VOB/A vorliegen
Der Nachweis umfasst:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Der Nachweis umfasst:
— Referenzen (Kataloge etc.), Darstellung der Individualität der produzierten Spielgeräte, Vorlage von Beispielen zur Thematik Kreativität in der Umsetzung der Spielthemen, allgemeine Darstellung des erforderlichen Unterhaltungsaufwandes der anzubietenden Spielgeräte,
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die Erstellung von Spielgeräten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Ausschreibung veröffentlicht | 20.09.2018 | ||
Zuletzt aktualisiert | 21.09.2018 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-315289 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 182 |
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