Beschreibung des zu veräußernden Baurechts
1) Allgemeine Beschreibung des Aufstockungsrechts
Eine Baugenehmigung für die Baumaßnahme wurde am 24.11.2016 erteilt.
Die Baugenehmigung berechtigt dazu, den vorhandenen Luftschutzbunker mit 5 Wohneinheiten zu erweitern.
Die Erweiterung erfolgt durch die Aufstockung des Luftschutzbunkers um zwei Geschosse. Die äußere Erschließung erfolgt über den Anbau eines Treppenturms.
Der Erwerber des Aufstockungsrecht hatte alle für den eigentumsrechtlichen Vollzug erforderlichen Unterlagen auf eigene Kosten zu beschaffen. Hierzu gehört auch die Teilungserklärung einschließlich der Abgeschlossenheitsbescheinigung;
2) Gebäudeklasse
Gemäß HBO ist der Luftschutzbunker mit der Aufstockung in die Gebäudeklasse 4 einzustufen;
3) Bauleitplanung
Im Bereich des Luftschutzbunkers besteht kein Bebauungsplan, somit ist das Gebäude nach § 34 BauGB zu beurteilen;
4) Baugenehmigungsgrundlagen:
4.1) Allgemeine Beschreibung
Der Luftschutzbunker wird durch die angrenzende Feuerwehr und die Stadt Frankfurt als Archiv genutzt. Die vorhandene Nutzung soll auch nach dem Verkauf des Überbauungsrechts bestehen bleiben. Der Bunker darf nach der Baugenehmigung mit fünf Wohneinheiten, die über zwei Geschosse aufgeteilt werden, aufgestockt werden. Die Gebäudehöhe nimmt durch die Aufstockung das Niveau des Nachbargebäudes der Feuer- und Rettungswache 4 an. Veräußert wird das Recht zur Aufstockung mit 2 Geschossen. Der Bunker einschließlich der sonstigen bereits vorhandenen Räumlichkeiten verbleibt im Eigentum der Veräußererin. Die Außenflächen werden zu Gemeinschaftseigentum. Sofern eine ausschließliche Nutzung durch die Wohnnutzer erfolgt, ist in der Teilungserklärung zu regeln, dass die Kosten des Unterhalts, einschließlich Winterdienst und Reinigung durch die Eigentümer des Wohnrechts übernommen werden;
4.2) Gestaltung
Die geplante Erweiterung passt sich in ihrer Gestalt der vorhandenen Gebäudestruktur an. Durch geradlinige Formen- und Farbwahl soll der Eindruck eines zusammengehörenden Gebäudekomplexes mit der angrenzenden FRW4 suggeriert werden. Die Aufstockung folgt der Flucht des bestehenden Bunkers. Der Treppenturm ist von der Straße zurückgesetzt und nimmt die hintere Flucht des Luftschutzbunkers auf.
Das neue Höhenniveau entspricht dem der bestehenden angrenzenden Feuer- und Rettungswache 4.
Die Vorgaben zur äußeren Gestaltung hat der Erwerber als verbindlich anzuerkennen;
4.3) Äußere Erschließung (§44 HBO)
Die äußere Erschließung erfolgt über die Mörfelder Landstraße. Je Wohneinheit werden ein PKW-Stellplatz und insgesamt 12 Fahrradstellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt, die der Erwerber ebenfalls zu errichten hat;
4.4) Innere Erschließung
Die innere vertikale Erschließung der Aufstockung erfolgt etwas zurückgesetzt von der Mörfelder Landstraße, über den geplanten neuen Treppenturm. Die Wohnungen werden horizontal vom Treppenturm aus über geschlossene Laubengänge erschlossen. Eine Wohneinheit wird als Maisonettewohnung ausgebildet und erschließt das obere Geschoss über eine Treppe innerhalb der Wohneinheit. Die innere Gestaltung bleibt dem Erwerber überlassen, genehmigungsrechtliche Lösungen im Falle der Abweichung von der Baugenehmigung hat er selbst zu verantworten und dem Veräußerer die Änderung der Genehmigung nachzuweisen, sollte er von der Baugenehmigung abweichen;
4.5) Barrierefreiheit, Abstellräume, Abstellraum für Kinderwagen (§43 HBO)
Die Oberkante des Rohfußbodens des Geschosses mit dem höchstgelegenen Aufenthaltsraum liegt bei 13 m über OK Gelände. Somit ist ein Aufzug nicht erforderlich. Durch die begrenzten Grundstücksverhältnisse wäre ein Aufzug nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand umsetzbar.
Die erforderlichen Abstellräume befinden sich jeweils in der Wohneinheit....
Vollständiger Text abrufbar unter www.gotthold.de