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  • DE-60435 Frankfurt am Main, DE-60598 Frankfurt am Main
  • 14.12.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-315294)

Gebotsverfahren Aufstockungsrecht mit 2 Etagen insges. 601,59 m2 Wohnfläche


 
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    Bewerbungsschluss 14.12.2018, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 1 - max. 3
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Bauleistung / Generalunternehmerleistung / Finanzierung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt am Main (DE)
    Betreuer Gotthold Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marburg (DE)
    Aufgabe
    Es wird im Gebotsverfahren das Überbauungsrecht für einen Bunker in Frankfurt Sachsenhausen, Mörfelder Landstraße 126, 60598 Frankfurt am Main veräußert. Nähere Angaben zum Gebotsverfahren siehe unten. Das Mindestgebot beträgt 220 000,00 EUR.

    Weitere Informationen und vollständige Unterlagen zum Gebotsverfahren abrufbar unter www.gotthold.de
    Leistungsumfang
    Beschreibung des zu veräußernden Baurechts

    1) Allgemeine Beschreibung des Aufstockungsrechts
    Eine Baugenehmigung für die Baumaßnahme wurde am 24.11.2016 erteilt.
    Die Baugenehmigung berechtigt dazu, den vorhandenen Luftschutzbunker mit 5 Wohneinheiten zu erweitern.
    Die Erweiterung erfolgt durch die Aufstockung des Luftschutzbunkers um zwei Geschosse. Die äußere Erschließung erfolgt über den Anbau eines Treppenturms.
    Der Erwerber des Aufstockungsrecht hatte alle für den eigentumsrechtlichen Vollzug erforderlichen Unterlagen auf eigene Kosten zu beschaffen. Hierzu gehört auch die Teilungserklärung einschließlich der Abgeschlossenheitsbescheinigung;

    2) Gebäudeklasse
    Gemäß HBO ist der Luftschutzbunker mit der Aufstockung in die Gebäudeklasse 4 einzustufen;

    3) Bauleitplanung
    Im Bereich des Luftschutzbunkers besteht kein Bebauungsplan, somit ist das Gebäude nach § 34 BauGB zu beurteilen;

    4) Baugenehmigungsgrundlagen:

    4.1) Allgemeine Beschreibung
    Der Luftschutzbunker wird durch die angrenzende Feuerwehr und die Stadt Frankfurt als Archiv genutzt. Die vorhandene Nutzung soll auch nach dem Verkauf des Überbauungsrechts bestehen bleiben. Der Bunker darf nach der Baugenehmigung mit fünf Wohneinheiten, die über zwei Geschosse aufgeteilt werden, aufgestockt werden. Die Gebäudehöhe nimmt durch die Aufstockung das Niveau des Nachbargebäudes der Feuer- und Rettungswache 4 an. Veräußert wird das Recht zur Aufstockung mit 2 Geschossen. Der Bunker einschließlich der sonstigen bereits vorhandenen Räumlichkeiten verbleibt im Eigentum der Veräußererin. Die Außenflächen werden zu Gemeinschaftseigentum. Sofern eine ausschließliche Nutzung durch die Wohnnutzer erfolgt, ist in der Teilungserklärung zu regeln, dass die Kosten des Unterhalts, einschließlich Winterdienst und Reinigung durch die Eigentümer des Wohnrechts übernommen werden;

    4.2) Gestaltung
    Die geplante Erweiterung passt sich in ihrer Gestalt der vorhandenen Gebäudestruktur an. Durch geradlinige Formen- und Farbwahl soll der Eindruck eines zusammengehörenden Gebäudekomplexes mit der angrenzenden FRW4 suggeriert werden. Die Aufstockung folgt der Flucht des bestehenden Bunkers. Der Treppenturm ist von der Straße zurückgesetzt und nimmt die hintere Flucht des Luftschutzbunkers auf.
    Das neue Höhenniveau entspricht dem der bestehenden angrenzenden Feuer- und Rettungswache 4.
    Die Vorgaben zur äußeren Gestaltung hat der Erwerber als verbindlich anzuerkennen;

    4.3) Äußere Erschließung (§44 HBO)
    Die äußere Erschließung erfolgt über die Mörfelder Landstraße. Je Wohneinheit werden ein PKW-Stellplatz und insgesamt 12 Fahrradstellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt, die der Erwerber ebenfalls zu errichten hat;

    4.4) Innere Erschließung
    Die innere vertikale Erschließung der Aufstockung erfolgt etwas zurückgesetzt von der Mörfelder Landstraße, über den geplanten neuen Treppenturm. Die Wohnungen werden horizontal vom Treppenturm aus über geschlossene Laubengänge erschlossen. Eine Wohneinheit wird als Maisonettewohnung ausgebildet und erschließt das obere Geschoss über eine Treppe innerhalb der Wohneinheit. Die innere Gestaltung bleibt dem Erwerber überlassen, genehmigungsrechtliche Lösungen im Falle der Abweichung von der Baugenehmigung hat er selbst zu verantworten und dem Veräußerer die Änderung der Genehmigung nachzuweisen, sollte er von der Baugenehmigung abweichen;

    4.5) Barrierefreiheit, Abstellräume, Abstellraum für Kinderwagen (§43 HBO)
    Die Oberkante des Rohfußbodens des Geschosses mit dem höchstgelegenen Aufenthaltsraum liegt bei 13 m über OK Gelände. Somit ist ein Aufzug nicht erforderlich. Durch die begrenzten Grundstücksverhältnisse wäre ein Aufzug nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand umsetzbar.
    Die erforderlichen Abstellräume befinden sich jeweils in der Wohneinheit....

    Vollständiger Text abrufbar unter www.gotthold.de
    Adresse des Bauherren DE-60435 Frankfurt am Main
    Projektadresse Mörfelder Landstraße 126
    DE-60598 Frankfurt am Main
    TED Dokumenten-Nr. 409228-2018

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    • Deutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten

      2018/S 181-409228

      Auftragsbekanntmachung

      Bauauftrag

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
      Feuerwehrstraße 1
      Frankfurt am Main
      60435
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Gotthold Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      E-Mail: MjE3WF1VXi9WXmNjV15bUx1TVA==
      NUTS-Code: DE712

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.gotthold.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.gotthold.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Gotthold Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Bismarckstr. 12
      Marburg
      35037
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Adrian Gotthold
      E-Mail: MjEyXWJaYzRbY2hoXGNgWCJYWQ==
      NUTS-Code: DE724

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.gotthold.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
      Feuerwehrstraße 1
      Frankfurt am Main
      60435
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Gotthold Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      E-Mail: MjEzXGFZYjNaYmdnW2JfVyFXWA==
      NUTS-Code: DE712

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.gotthold.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Gebotsverfahren Aufstockungsrecht mit 2 Etagen insges. 601,59 m2 Wohnfläche

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: BLW 4 Bunkerüberbauung
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      45000000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Bauauftrag
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Es wird im Gebotsverfahren das Überbauungsrecht für einen Bunker in Frankfurt Sachsenhausen, Mörfelder Landstraße 126, 60598 Frankfurt am Main veräußert. Nähere Angaben zum Gebotsverfahren siehe unten. Das Mindestgebot beträgt 220 000,00 EUR.

      Weitere Informationen und vollständige Unterlagen zum Gebotsverfahren abrufbar unter www.gotthold.de

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      44000000
      70000000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE712
      Hauptort der Ausführung:

       

      Mörfelder Landstraße 126, 60598 Frankfurt am Main

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Beschreibung des zu veräußernden Baurechts

      1) Allgemeine Beschreibung des Aufstockungsrechts

      Eine Baugenehmigung für die Baumaßnahme wurde am 24.11.2016 erteilt.

      Die Baugenehmigung berechtigt dazu, den vorhandenen Luftschutzbunker mit 5 Wohneinheiten zu erweitern.

      Die Erweiterung erfolgt durch die Aufstockung des Luftschutzbunkers um zwei Geschosse. Die äußere Erschließung erfolgt über den Anbau eines Treppenturms.

      Der Erwerber des Aufstockungsrecht hatte alle für den eigentumsrechtlichen Vollzug erforderlichen Unterlagen auf eigene Kosten zu beschaffen. Hierzu gehört auch die Teilungserklärung einschließlich der Abgeschlossenheitsbescheinigung;

      2) Gebäudeklasse

      Gemäß HBO ist der Luftschutzbunker mit der Aufstockung in die Gebäudeklasse 4 einzustufen;

      3) Bauleitplanung

      Im Bereich des Luftschutzbunkers besteht kein Bebauungsplan, somit ist das Gebäude nach § 34 BauGB zu beurteilen;

      4) Baugenehmigungsgrundlagen:

      4.1) Allgemeine Beschreibung

      Der Luftschutzbunker wird durch die angrenzende Feuerwehr und die Stadt Frankfurt als Archiv genutzt. Die vorhandene Nutzung soll auch nach dem Verkauf des Überbauungsrechts bestehen bleiben. Der Bunker darf nach der Baugenehmigung mit fünf Wohneinheiten, die über zwei Geschosse aufgeteilt werden, aufgestockt werden. Die Gebäudehöhe nimmt durch die Aufstockung das Niveau des Nachbargebäudes der Feuer- und Rettungswache 4 an. Veräußert wird das Recht zur Aufstockung mit 2 Geschossen. Der Bunker einschließlich der sonstigen bereits vorhandenen Räumlichkeiten verbleibt im Eigentum der Veräußererin. Die Außenflächen werden zu Gemeinschaftseigentum. Sofern eine ausschließliche Nutzung durch die Wohnnutzer erfolgt, ist in der Teilungserklärung zu regeln, dass die Kosten des Unterhalts, einschließlich Winterdienst und Reinigung durch die Eigentümer des Wohnrechts übernommen werden;

      4.2) Gestaltung

      Die geplante Erweiterung passt sich in ihrer Gestalt der vorhandenen Gebäudestruktur an. Durch geradlinige Formen- und Farbwahl soll der Eindruck eines zusammengehörenden Gebäudekomplexes mit der angrenzenden FRW4 suggeriert werden. Die Aufstockung folgt der Flucht des bestehenden Bunkers. Der Treppenturm ist von der Straße zurückgesetzt und nimmt die hintere Flucht des Luftschutzbunkers auf.

      Das neue Höhenniveau entspricht dem der bestehenden angrenzenden Feuer- und Rettungswache 4.

      Die Vorgaben zur äußeren Gestaltung hat der Erwerber als verbindlich anzuerkennen;

      4.3) Äußere Erschließung (§44 HBO)

      Die äußere Erschließung erfolgt über die Mörfelder Landstraße. Je Wohneinheit werden ein PKW-Stellplatz und insgesamt 12 Fahrradstellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt, die der Erwerber ebenfalls zu errichten hat;

      4.4) Innere Erschließung

      Die innere vertikale Erschließung der Aufstockung erfolgt etwas zurückgesetzt von der Mörfelder Landstraße, über den geplanten neuen Treppenturm. Die Wohnungen werden horizontal vom Treppenturm aus über geschlossene Laubengänge erschlossen. Eine Wohneinheit wird als Maisonettewohnung ausgebildet und erschließt das obere Geschoss über eine Treppe innerhalb der Wohneinheit. Die innere Gestaltung bleibt dem Erwerber überlassen, genehmigungsrechtliche Lösungen im Falle der Abweichung von der Baugenehmigung hat er selbst zu verantworten und dem Veräußerer die Änderung der Genehmigung nachzuweisen, sollte er von der Baugenehmigung abweichen;

      4.5) Barrierefreiheit, Abstellräume, Abstellraum für Kinderwagen (§43 HBO)

      Die Oberkante des Rohfußbodens des Geschosses mit dem höchstgelegenen Aufenthaltsraum liegt bei 13 m über OK Gelände. Somit ist ein Aufzug nicht erforderlich. Durch die begrenzten Grundstücksverhältnisse wäre ein Aufzug nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand umsetzbar.

      Die erforderlichen Abstellräume befinden sich jeweils in der Wohneinheit....

      Vollständiger Text abrufbar unter www.gotthold.de

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Preis
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 16/05/2019
      Ende: 17/05/2019
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 1
      Höchstzahl: 3
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Juristische Personen haben eine Handelsregistereintrag, der nicht älter als 6 Monate ist, mit der Angebotsabgabe vorzulegen.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      Siehe Auftragsunterlagen.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 14/12/2018
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 01/02/2019
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2019
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

      Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      18/09/2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.09.2018
Zuletzt aktualisiert 07.05.2019
Wettbewerbs-ID 2-315294 Status Kostenpflichtig
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