Deutschland-Erlangen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 182-412165
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Rathausplatz 1
Erlangen
91052
Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Gebäudemanagement
Telefon: +49 9131862327
E-Mail: MThrbVplYWtrYWdma2tsXWRkXThrbFlcbCZdamRZZl9dZiZcXQ==
Fax: +49 9131862991
NUTS-Code: DE252
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erlangen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.erlangen.de/ausschreibungen
Pirckheimerstraße 68
Nürnberg
90408
Deutschland
Kontaktstelle(n): Pfaller Ingenieure GmbH & Co. KG
Telefon: +49 9112398886-0
E-Mail: MThhZl5nOGheWWRkXWolYWZfXWZhXW1qXSZcXQ==
Fax: +49 9112398886-35
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfaller-ingenieure.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Stadtteilzentrum mit Stadtteilbibliothek in Erlangen-Büchenbach – Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, LPh. 1-9
Das Gebäudemanagement der Stadt Erlangen plant im Entwicklungsgebiet Büchenbach den Neubau eines Stadtteilzentrums mit Stadtteilbibliothek. Das Raumprogramm mit einer Gesamtnutzfläche von rund 2 400 m2 BGF soll als 3-geschossiger Neubau auf dem Grundstück an der Lindnerstraße mit intensiver Bürgerbeteiligung geplant werden.
Hierzu ist vorgesehen, dass in einer mehrmonatigen Partizipationsphase das Bauprogramm und die Ausgestaltung des Stadtteilzentrums unter intensiver Beteiligung der Bürger entwickelt wird. Die Stadt Erlangen wird für diese Partizipation einen externen Berater einschalten, erwartet jedoch, dass auch der zu beauftragende Objektplaner über Erfahrung bei der Durchführung von Bauprojekten mit intensiver Nutzerbeteiligung verfügt. Die Erbringung der Planungsleistungen ist eng mit dem Partizipationsverfahren zu verzahnen.
Erlangen
Der Auftrag umfasst die Leistungen der Objektplanung gem. Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die Kriterien sind im Bewerbungsbogen eingearbeitet und dort ersichtlich. Die Prüfung dieser Bewerbungsbögen ergibt eine Rangfolge, von der mindestens die ersten 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren bzw. zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 5 zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6 zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 zu entnehmen.
Baukammerngesetz siehe auch III.1.1).
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) bzw. Master oder Bachelor berechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffern 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet, auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Die Bewerbung ist mit Verfahrensnennung bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen.
Dabei ist sowohl eine schriftliche, als auch eine elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags möglich.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXxtbXF9RT05mUl9bLV9SVBpaU18bT05mUl9bG1FS
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.de
Ansbach
Deutschland
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 134 GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 134,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GWB 134 per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ansbach
Deutschland