Deutschland-Hannover: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 184-417099
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Brüderstraße 5
Hannover
30159
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission, Brüderstr. 5, 30159 Hannover
Telefon: +49 511-168-42870
E-Mail: MjE4YWNQW1dhYVddXC5WT1xcXWRTYBthYk9SYhxSUw==
Fax: +49 511-168-42087
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und integriertem nicht offenen Planungswettbewerb für Architekten und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt im Berggarten, einem Teil der Herrenhäuser Gärten, den Neubau eines Schauhausensembles zu realisieren. Die Herrenhäuser Gärten liegen im Nordosten der LHH und zählen zu den bedeutendsten Gärten Europas.
Wichtige Teile der Sammlungen können auf Grund fehlender Ausstellungsflächen jedoch nicht präsentiert werden. Um die Sammlungen angemessen präsentieren zu können, ist der Bau eines Gewächshauskomplexes mit 3 Schaubereichen mit
Ca. 1 000 m2 Glashausfläche geplant.
Der Neubau umfasst:
1) Kanarenhaus 350 m2
2) Viktoriahaus mit Schmetterlingshaus 200 m2
3) Ausstellungshaus für wechselnde Sonderausstellungen 400 m2
4) Foyer 50 m2
5) Nebenflächen 200 m2
Der gesamte Berggarten inklusive der Gebäude ist denkmalgeschützt. Die neuen Schauhäuser sollen den gartenbautechnischen Anforderungen gerecht werden und einen nachhaltigen Betrieb sicherstellen.
Der neue Baukörper muss barrierefrei gestaltet werden und den aktuellen energetischen technischen Anforderungen moderner Gewächshaustechnik entsprechen.
Für das Projekt ist ein Kostenrahmen für die KG 300+400 von 3 Mio. EUR brutto vorgesehen.
Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude (zu LP 2-9 gem. § 34 HOAI 2013).
Ergänzende Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen an die Bewerber
— Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberichtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung
— Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind, oder
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt/in) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWG-Abkommen erfassten Gebiet oder einem sonst. Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist; oder
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind u. in einem der vorgenannten Gebietsbereiche ansässig sind! Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie,
— Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen zu deren satzungsgemäßem Geschäftswerk die ausgeschriebene Aufgabe mit den entsprechenden Leistungen gehört u,
— deren bevollmächtigte Vertreter/innen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bietergemeinschaften teilnahmeberechtigter nat. oder jur. Personen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bei Mehrfachbewerbungen werden alle betroffenen Bewerber ausgeschlossen.
Nachweis über die Vertretungsvollmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vertritt, sowie bei Bietergemeinschaften zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung im Original. (z.B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Partner einer Gesellschaft)
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien, gemäß § 123, 124 GWB, vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden. Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaften von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass mindestens 2 Dipl.-Ing./Master Architektur einschließlich Büroinhaber in den letzten 2 Jahren beschäftigt sind.
— Kopie der Police eines Berufshaftpflichtversicherers mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Personenschäden) und 0,2 Mio. EUR (sonstige Schäden) bzw. die Eigenerklärung, dass der Bieter eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abschließen wird.
— Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind 2 wertbare Büroreferenzen aus den letzten 4 Jahren (Fertigstellung ab September 2014) mit jeweils mind. einer Bausumme von 1,0 Mio. € brutto für KG 300 und 400 als Eigenerklärung nachzuweisen.
Jedes Projekt ist auf einem DIN A4 – Blatt mit folgenden Angaben darzustellen: Angabe des Projektes/Standort, Ortschaft, Straße/Fertigstellungsdatum/Kosten KG 300 u. 400 (brutto)/Bauherr/1 Foto Gesamtansicht
Der Bewerbungsbogen und ergänzende Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben u. mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über den in Ziff. I.3 genannten Zugang einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen u. liegt die Bewerberzahl über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 33 ff HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
— Einhaltung der formalen Bedingungen
— Einbindung in den Garten
— Organisation, Erschließung und Funktionalität
— Architektonische Qualität
— Konzeption der technisch erforderlichen Gebäudeausstattung
— Wirtschaftlichkeit um Erstellung und Betrieb
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 30.000 Euro (netto) zuzüglich MwSt. bereit.
Von der Gesamtsumme sollen 3 Preise und 2 Anerkennungen zur Verfügung gestellt werden:
1) Preis: 11 000 EUR
2) Preis: 8 000 EUR
3) Preis: 5 000 EUR
4) Anerkennung: 3 000 EUR
5) Anerkennung: 3 000 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Verhandlungsverfahren:
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Architektinnen und Architekten zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1) Wettbewerbsergebnis: 55 %
2) Fachlicher Wert: 15 %
3) Qualität: 15 %
4) Kommunikation/Verfügbarkeit: 5 %
5) Honorarangebot: 10 %
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Architektenwettbewerb wurde von der Architektenkammer Niedersachsen unter der Nr. 215-32-18/30 registriert.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Die Unterlagen stehen zum Download unter Eingabe der Vergabenummer: 19-0913-18 in der Suche auf: https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten. Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter ZifferI.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen. Die Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben, in einfacher Ausfertigung an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Fax: +49 4131152943
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Fax: +49 4131152943
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Aegidientorplatz 1
Hannover
30159
Deutschland
E-Mail: MjE0IytMSDJaU2BgYWhXZB9lZlNWZiBWVw==
Fax: +49 511-168-46365