Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dammtorstraße 12
Hamburg
20354
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Oliver Jauch
Telefon: +49 40500360480
E-Mail:
MTRrZl1xX2Q8Y2thbmMqYGE=
Fax: +49 40500360444
NUTS-Code:
DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wärmeversorgung mit Contractoranlagen für die Wohnanlagen Holstenkamp und Wetternstraße in Hamburg
Referenznummer der Bekanntmachung: OV 473-2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45251200
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
F & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen und zu betreiben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme für die Wohnanlagen Holstenkamp 117 (Bestandsgebäude, Haus 1 bis 4; Los 1) und Wetternstraße 6 (Bestandsgebäude, Haus 2 + 3; Los 2). Die Wärmelieferung muss aus den vorhandenen Heizzentralen erfolgen (insgesamt 5 Wärmeversorgungsanlagen mit Klein-BHKW mit einer zu beheizenden Nutzfläche von ca. 5 000 qm).
Der AN übernimmt auf eigenes Risiko alle Aufgaben zur Wärmeversorgung der Bestandsgebäude. Hierzu plant, errichtet, finanziert und betreibt er die Energieerzeugungsanlage und verkauft Wärme an den f&w. Während der Vertragslaufzeit obliegen dem AN der Betrieb und die Instandhaltung der technischen Anlagen innerhalb seines Aufgabenbereiches, der durch die vereinbarten Schnittstellen abgegrenzt wird.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45251220
45232142
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Holstenkamp 117 und Wetternstraße 6 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Häuser 1 bis 4 im Holstenkamp 117 und die Häuser 2 + 3 in der Wetternstraße 6 werden seit ihrer Errichtung im Jahr 2013 von je einem „ZuHauseKraftwerk“ der Fa. Lichtblick mit Wärme versorgt. Der Versorgungsvertrag ist inzwischen aufgehoben. Die Anlagen laufen derzeit im vertragslosen Zustand weiter. Die Außerbetriebnahme und Demontage der vorhandenen Anlagen ist für den 1.12.2018 vorgesehen. Mit dieser Ausschreibung wird ein Nachfolgeunternehmen gesucht, das innerhalb der vorhandenen Randbedingungen die Wärmeversorgung übernimmt.
Die 4 Gebäude im Holstenkamp sind als KfW-Energieeffizienzhaus 70 nach ENEV 2009 errichtet worden. Es handelt sich um vollunterkellerte 4-geschossige Flachdachgebäude. In den Häusern 1 + 2 leben Menschen in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit einer höheren Belegungsdichte als in „normalen“ Wohnungen. Dies bedeutet, dass ein entsprechend höherer Wärmebedarf besteht. Die Wohnungen in den Häusern 3 + 4 sind privatrechtlich vermietet. Die Nutzung entspricht damit dem üblichen Wohnstandard. Jedes Haus hat eine separate Heizanlage, die im Gebäudekeller untergebracht ist. Es sind 4 Anlagen zur Versorgung von 4 Gebäuden mit einem Wärmleistungsbedarf von jeweils ca. 60 kW (Heizung, Warmwasser) und einem Wärmebedarf von zusammen 445 MWh/a zu errichten. Es muss ein Primärenergiefaktor von <0,69 erreicht werden.
Die beiden Gebäude in der Wetternstraße sind nach ENEV 2009 errichtet worden. Es handelt sich um vollunterkellerte 3-geschossige Flachdachgebäude. In den Gebäuden leben Menschen in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Die beiden Häuser werden aus einer Heizzentrale mit Wärme versorgt. Es ist eine Anlage zur Versorgung von 2 Gebäuden mit einem Wärmleistungsbedarf von ca. 80 kW (Heizung, Warmwasser) und einem Wärmebedarf von zusammen 210 MWh/a zu errichten. Es muss ein Primärenergiefaktor von <0,69 erreicht werden.
Die technischen Anlagen werden an beiden Standorten in vorhandenen Heizräumen installiert. Die Planung, Finanzierung, Errichtung und der Betrieb ist vom Bieter zu leisten. Darüber hinaus ist er für die Instandhaltung verantwortlich.
Weiterte Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 180
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Angebotsformulare können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsformulare ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsformularen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung,
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bieters versichert sind), dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Umsatz insgesamt sowie Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, siehe Formblatt in den Angebotsformularen). Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Nachweis der marktüblichen deutschen Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen gemäß Angebotsformularen oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
F&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben,
TL2. Mindestens 3 erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Angebotsunterlagen. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen und lediglich nicht vor mehr als 3 Jahren ausgelaufen sein. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/10/2018
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von f&w erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 12.10.2018 an die E-Mail-Adresse unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Bieter, die die mit der Ausschreibung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. f&w behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. §7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
5) f&w behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
7) Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass f&w keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGYXDA
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Finanzbehörde – Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
E-Mail:
MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5UUBxWT1tQY2BVHFJT
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2018